Wie viel vermögen darf man bei Arbeitslosengeld haben?
Hallo liebe com.,
ich wollte mal wissen wv Vermögen man bei AG 1 und AG 2 maximal haben darf, und obs eine Rolle spiel ob man da zum zeitpunkt der Arbeitslosigkeit ran kommt (ich habe ein festzins sparbuch und würde da erst 2017 ran kommen). Und falls ich zuviel vermögen hätte, dürft ich das den kurz vor der Arbeitslosigkeit verballern, damit ich AG bekomme?
Und nur zur Info: Ich bin weder Arbeitslos noch habe ich vor zu kündigen oder ähnliches, ich will mich nur informieren!
5 Antworten
Bei ALG - 1 ist das völlig egal,weil das eine Versicherungsleistung ( Lohnersatzleistung ) ist,wo man Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat !
Bekommt man aber dann nach dem ALG - 1,nur noch ALG - 2 vom Jobcenter ( Sozialleistung,keine vorherige Beschäftigung nötig,es muss nur Bedürftigkeit bestehen ) ,dann darf man ab Antragstellung nur ein bestimmtes Vermögen angespart haben,das ist dann Schonvermögen.
Da darf man pro Person min.3100 € + einmalig 750 € besitzen,also min.3850 €,allgemein gilt hier aber,pro vollendetem Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 €,bei Kindern muss dieses Vermögen schon bei Antragstellung auf einem eigenen Konto / Sparbuch sein.
Man darf auch eine eigen bewohnte Immobilie besitzen,wenn man alleine wohnen würde,darf diese ca. 80 qm - 90 qm haben,für eine 4 köpfige Familie würden ca.130 qm als angemessen gelten.
Dazu dürfte jede arbeitsfähige Person ( ab 15 Jahren ) in der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) ein KFZ - mit einem Zeitwert von bis zu 7500 € besitzen.
Hast du dann mehr Vermögen als erlaubt,dann kannst du das vor der Antragstellung noch Sinnvoll verwenden,also einen anderen gebrauchten kaufen,Schulden abzahlen ( Kredit ) oder Einrichtungsgegenstände kaufen,die benötigt werden.
An Riester Rente oder Rürup - geht keiner ran,auch Lebensversicherungen, die von einer vorzeitigen Ablöse vertraglich ausgeschlossen sind,gilt dann auch bei deinem Sparbuch,wenn die vorzeitige Verwertung vertraglich ausgeschlossen ist,kann ja nicht verwertet werten,weil sie nicht zur Verfügung stehen.
Das würde zum Beispiel auch bei einer Lebensversicherung oder ähnlichem gelten,die man zwar vorzeitig kündigen könnte,aber die Auszahlung einen Verlust von mehr als 10 % des eingezahlten Betrages bedeuten würde.
Mehr dazu,kannst du im Internet erfahren,wenn du einfach mal eingibst ,, anrechenbares Einkommen / Vermögen bei ALG - 2 " ,dann kannst du alles noch einmal genauer nachlesen.
Wenn dich das auch bei Sozialhilfe interessiert ( SGB - Xll ),dann kannst du das auch im Internet erfahren,dann einfach nur SGB - Xll - einsetzen,der Rest bleibt gleich.
Denn da gelten ganz eigene Gesetze / Vorschriften,ganz anders als im SGB - ll
Beim ALG1 wird das Vermögen nicht angerechnet, da es eine Versicherungsleistung ist. Beim ALG2 sieht es ganz anders aus, die Sache auch auch zu komplex um das in allen Einzelheiten hier zu erörtern. Du kannst dir aber das "Merkblatt Arbeitslosengeld II" kostenlos herunterladen, da ist das dann aufgeführt
ALG II: Welche Werte sind geschützt und dürfen nicht weg genommen werden?
- eine selbst genutzte Immobilie bis zu einer Größe von 130 qm (vier Personen)
- ein angemessenes Auto für jeden erwerbsfähigen Erwachsenen (bis ca. 10.000 Euro Verkaufswert)
- angemessener Hausrat
- das angesparte Vermögen der "Riester Rente ".
- eine private Alterssicherung bei ehemaliger Selbständigkeit,
- 150 € pro Lebensjahr Vermögen als Anlage, Sparbuch, Kapitallebens-Versicherung etc. für jeden Erwachsenen (maximal 9.750 Euro *)
- 250 € pro Lebensjahr private Alterssicherung.
- 4100 Euro für jedes minderjährige Kind.
- Für Menschen die vor dem 1.1.1948 geboren sind erhöht sich der jährliche Faktor von 200 auf 520 €.
- Und je Person noch einmal 750 € Ansparbetrag für Anschaffungen, da ja jetzt die einmaligen Beihilfen entfallen sind.
Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e198d1099db10.php
bei Alg1 spielt Dein Vermögen keine Rolle, da es eine Versicherungsleistung ist, die Dir zusteht, wenn Du die entsprechende Zeit in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hast.
Bei Alg2 sieht es rechtlich anders aus, da Dir das nur bei Bedürftigkeit zusteht. Da gibt es ein bestimmtes Schonvermögen, das vom Alter abhängig ist. Je älter Du bist, umso höher, mindestens aber 3100 €.
Wenn Du mehr Vermögen hast, musst Du dies erstmal für Deinen Lebensunterhalt aufbrauchen.
hallo Spongebob,
hängt von Deinem Alter ab, da das anzurechnende Vermögen pro Lebnsjahr berechnet wird. Das wird geregelt in Paragraph 12 SGB II. Und zwar sind dies 150 € pro Lebensjahr Vermögen als Anlage, Sparbuch, Kapitallebens-Versicherung. Für jeden Erwachsenen maximal 9.750 Euro. dazu 250 € pro Lebensjahr private Alterssicherung. und drauf kommen noch 4100 Euro für jedes minderjährige Kind. Auch ein Auto darfst du haben (bis ca 10.000E) und eine selbst genutzte Immobilie bis zu einer gewissen Größe,
bleib also besser in Lohn und Brot!
Grüße