Wird nach Ende des Studiums Arbeitslosengeld 1 gezahlt, wenn man vorher berufstätig war?
Hallo, ich werde bald mit dem Studium fertig sein und vorraussichtlich 6 bis 7 Monate "in der Luft hängen" bis es im Berufsleben weitergeht. Vor dem Studium, das ich 2010 begonnen habe, habe ich inkl. Ausbildung seit 1998 durchgängig gearbeitet, war also nie arbeitslos.
Habe ich da nach 5 Jahren nun noch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 oder ist dieser sozusagen verfallen, sodass ich direkt Hartz IV beantragen muss?
4 Antworten
AlG 1 bekommst du wenn du in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate pflichtversichert gearbeitet hast.
AlG 2 (Hartz IV) kannst du beantragen, wenn du bedürftig bist.
Natürlich ist das kein bezahlter Urlaub, sondern du musst auch für die Vermittlung zur Verfügung stehen.
Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben musst du in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben.
Wenn Du in der Zeit von Deinem ERSPARTEN leben kannst, wäre Harz IV sowieso nicht möglich!!!
Um Anspruch zu haben, mußt du innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 360 Tage versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.