Nach Berufsschule in den Ausbildungsbetrieb?
Hallo!
Vor einigen Tagen wurde ich von einem Mitschüler in meiner Berufsschule darauf angesprochen dass er nicht versteht, wieso ich an einem von zwei Tagen nach der Schule immer in den Betrieb muss.
Es gäbe da seit Januar 2020 eine Neuerung im BBiG, die die Situation der Azubis deutlich verbessert.
Ich habe zwei mal pro Woche Berufsschule.
Tag1: 6 Schulstunden (8:00 - 13:10)
Tag2: 8 Schulstunden (8:00 - 15:00)
Wie ich das verstehe, sollen auch Volljährige Berufsschüler ab Januar an einem Berufsschultag mit mindestens 5x45 Minuten Unterricht den vollen Tag angerechnet bekommen.
An jedem weiteren Tag wird nur so viel angerechnet, wie man in der Berufsschule war (Unterricht + Pausezeiten + Arbeitsweg)
Nun Gehen die Meinungen bei meinem Chef und mir an folgenden Punkten stark auseinander:
1.) Was zählt als Arbeitsweg?
- Weg von zu Hause zur Berufsschule
- Weg vom Betrieb zur Berufsschule
- beides zusammen
- Weg von Berufsschule zu Betrieb * 2
2.)Muss ich überhaupt an einem der Tage in den Betrieb?
Mein Chef besteht darauf, dass die neue Regelungen exklusiv für Berufsschüler gelten, die an EINEM Tag Berufsschule haben.
In meinem Fall sind das allerdings zwei, weshalb ich seiner Meinung nach an Tag1 noch für 2,5 Stunden in den Betrieb muss.
Meine Meinung dazu ist, dass Tag1 mit den vollen 8 Stunden angerechnet werden müsste, Tag2 lediglich mit den Stunden, die ich wirklich in der Schule bin.
Kennt sich da jemand mit der genauen Lage aus?
Mein Chef ist niemand, der sich da nur mit ungefährem Halbwissen überzeugen lässt, weil ich halt bei Leibe nicht der einzige Azubi im Betrieb bin, den das betrifft.
Ich selber finde selbst im BBiG nur Schwammige Aussagen, ich brauche allerdings Hieb- und Stichfeste Fakten, Quellen und genaue Definitionen.
Über jede Art von Hilfe freue ich mich sehr!
2 Antworten
Es war vorher so, dass volljährige Azubis mit zwei Berufsschultagen theoretisch an beiden Tagen nach der Berufsschule zum Betrieb kommen mussten. Dabei zählt die Zeit in der Berufsschule inkl. Anfahrtsweg von der Berufsschule zum Betrieb als Arbeitszeit (z. B. Schule von 8-13 Uhr, Ankunft bei Betrieb um 13:30 = 5,5 Stunden; 2,5 müssen noch gearbeitet werden, um auf 8 zu kommen).
Die Änderung bewirkt eine Anpassung an das Jugendschutzgesetz, sodass nun auch volljährige Azubis an einem (!) Tag freigestellt werden müssen, wenn die Berufsschule länger als 5 Schulstunden geht.
Welcher der beiden Tage das ist, ist meines Erachtens nach dem Ausbilder überlassen. Sinnvoll ist natürlich, wenn man nach dem kürzeren Schultag in den Betrieb kommen muss. Alles andere lohnt sich nicht.
Wem es das Gesetz gibt Dan gilt das nicht nur bei einem Berufsschul tag sonder bei allen.
Zu 1 das gilt bei jede beispiel.
Am besten ist du fragst den Lehrer in der Berufsschule oder direkt bei der Kammer nach den die muss das ganz genau wissen.
an beiden müssen durch die Neureglung der ganze tag angerechnet werden..