Nach Abschluss des Mietvertrages nimmt die Genossenschaft die Mietzusage zurück
Hallo, vor zwei Jahre hatte ich meine Mitgliedschaft und die Anteile bei meiner Wohnungsbaugenossenschaft gekündigt. Die Auszahlung der Anteile würde frühestens Mitte 2016 erfolgen. Nun hat sich meine Wohnsituation geändert und ich bin an die Genossenschaft herangetreten wegen einer neuen Wohnung in einer Seniorenwohnanlage. Habe schriftlich am 28.10. im Verwaltungsbüro meine Kündigung zurückgezogen und inzwischen auch einen neuen Mietvertrag mit der Genossenschaft abgeschlossen. Jetzt, am 21.11. drei Tage nach Aushändigung des Mietvertrages teilt mir die Genossenschaft mit, dass die Rücknahme der Kündigung nicht mehr möglich ist, weil es einen großen Überhang von unversorgten Mitgliedern im Vergleich zur Menge des Wohnungsbestandes gibt. Muss ich das akzeptieren? Die Vermietung der Wohnungen und Verwaltung der Genossenschaftsanteile sind zwei verschiedene Geschäftsbereiche, die aber miteinander verknüpft sind, denn der Verwalter hat am 28.10. in meinem Beisein mit der Mitarbeiterin, die die Genossenschaftsanteile verwaltet gesprochen, weil ich für die neue Wohnung nicht so viele Anteile benötige, wie vorhanden sind und was mit dem Rest der Anteile passieren muss, von wegen Teilkündigung. Da war überhaupt nicht die Rede davon, dass eine Rücknahme der Kündigung nicht akzeptiert wird. Ich bin stark gehbehindert und die Wohnung in der Seniorenanlage wäre ideal für mich. Ich will einfach nicht darauf verzichten. Kann die Genossenschaft den Vertrag widerrufen? Es entstehen ihr doch überhaupt keine Nachteile, weil sie ja noch im Besitz meiner Anteile ist und die Vertreterversammlung, die die Entscheidung zur Auszahlung von gekündigten Anteilen hat, tagt erst im Juni kommenden Jahres.
7 Antworten
Die Kündigung der Anteile war, ist rechtlich schon abgeschlossen. Dass die Auszahlung erst 2016 statt findet, hat damit zu tun, dass dann erst der tatsächeliche Wert für deine Anteile berechnet weden kann, weil die Gessellschaft ja erst zum Jahresende seinen Jahresabschluß macht und die Höhe der Ausschüttung erst bei der Gesellshafter Jahresvesammlung festglegt wird. Erst danach kann dein realer Anteil berechnet und ausbezahlt werden der dir zusteht.
Da die Kündigung deiner Mitgliedchaft rechtskräftig war, muß die Genossenschaft deine Rücknahme der Kündigung nicht akzeptieren. Wenn sie die Kündigung doch akzeptiert, dann wirs du in eine möglichen Wartelist zur Versorgung mit einr Wohnung wohl eher wieder am Ende der Liste angesiedelt sein und Mitglieder die länger in ungekündigter Mitglieschaft sind, im Rang auf der Wartelise vor dir stehen.
Es geht dabei wohl weniger um wirstchaftliche Überlegungen der Genossenschaft sondern um die inhaltun gder Statute die diese Vorgensweise bei Kündigungen wohl sovorsieht. Du bist laut Statuten jetzt wohl wieder soetwas wie ein Neumitglied.
Kläre also mit der Genossenschaft ab ob deine Kündigung immer noch wirksam ist. Oder ob deine Rücknahme zu einer NEUEN Mitgliedschaft geführt hat.
Habe schriftlich am 28.10. im Verwaltungsbüro meine Kündigung zurückgezogen
In der Regel ist eine Rücknahme einer Mietkündigung nicht möglich; Glück wenn der Vermieter es trotzdem akzeptiert.
und inzwischen auch einen neuen Mietvertrag mit der Genossenschaft abgeschlossen. Jetzt, am 21.11. drei Tage nach Aushändigung des Mietvertrages teilt mir die Genossenschaft mit, dass die Rücknahme der Kündigung nicht mehr möglich ist, weil es einen großen Überhang von unversorgten Mitgliedern im Vergleich zur Menge des Wohnungsbestandes gibt. Muss ich das akzeptieren?
Das musst Du akzeptieren.
Da war überhaupt nicht die Rede davon, dass eine Rücknahme der Kündigung nicht akzeptiert wird. Ich bin stark gehbehindert und die Wohnung in der Seniorenanlage wäre ideal für mich. Ich will einfach nicht darauf verzichten. Kann die Genossenschaft den Vertrag widerrufen? Es entstehen ihr doch überhaupt keine Nachteile, weil sie ja noch im Besitz meiner Anteile ist und die Vertreterversammlung, die die Entscheidung zur Auszahlung von gekündigten Anteilen hat, tagt erst im Juni kommenden Jahres.
Das ist wohl einiges schief gelaufen und ich würde versuchen mit denen einen Einigung zu finden.
Man sollte im Mieterbund sein, er verteidigt die Mieterinteressen.
Das hat mit dem Mieterbund in dem Fall wohl weniger zu tun, sondern mit seiner Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Also braucht er da eher einen RA für Finanzfragen respektive Genossenschaftsrecht, um zu klären welche Folgen seine Rücknahme der Kündigung haben können.
Ist im Mietvertrag ein Vorbehalt das du Mietglied (das ist Absicht) in der Genossenschaft sein muß? Sonst sollte der Mietvertrag gültig sein. Du könntes ja Neumitglied in der Genossenschaft werden wenn du neue Anteile für die neue Wohnung erwirbst.
da du schon gekündigt hast und diese Kündigung rechtswirksam ist, bist aktuell ohne gültige Anteile, auch wenn diese erst 2016 ausgezahlt werden. Teilkündigen sind bei den meisten Genossenschaften nicht möglich