Nach 8 Jahren Post bekommen vom Inkasso?
Gestern hab ich den Briefkasten aufgemacht und hatte ein schreiben vom Inkasso Unternehmen drin ...es stand nicht drin wie viel ich zahlen soll oder sonst was haben mir gleich mit Zwangsvollstreckung gedroht und soll eine Selbstauskunft ausfüllen ...ist das alles rechtens???
9 Antworten
Ein Inkasso-Büro kann GAR NICHTS von dir verlangen.
Es müsste ja drin stehen, wem du da noch etwas schuldest.
Wenn der ursprüngliche Gläubiger die Forderung an das Inkasso-Büro verkauft hat, besitzt dieses sicher auch einen vollstreckbaren Titel.
besitzt dieses sicher auch einen vollstreckbaren Titel.
oder auch nicht.
Du kannst es ignorieren und abwarten, bis mehr kommt oder auch gar nichts mehr. Alternativ kannst du aber auch das Inkassounternehmen anschreiben und eine Begründung für die behauptete Forderung und einen Nachweis über die Berechtigung der Forderungseinziehung verlangen.
Ansonsten solltest du in keiner Weise anerkennend reagieren (z. B. "ich habe momentan kein Geld" oder "ist Ratenzahlung möglich"), denn so etwas kann im schlimmsten Fall einen Verjährungseinwand zunichte machen.
Weiterhin macht es Sinn, zu prüfen, ob es ein solches Inkassounternehmen überhaupt gibt. Es wäre tragisch, wenn du auf einen Betrüger hereinfällst.
Sollte es aber so sein, daß da zu recht eine Forderung besteht, die nicht verjährt ist, dann ist anzunehmen, daß du es weißt. In einem solchen Fall macht es keinen Sinn, noch mehr Kosten auflaufen zu lassen.
Lege den Brief "in die Ecke " und warte ab. Kein Inkassounternehmen hat das Anrecht auf eine derartige Auskunft. Aber drohen tuen diese recht gerne einmal. Lasse Dich davon nicht beeindrucken.
Außerdem, wenn es sich um einer Forderung aus dem Kalenderjahr 2010 handelt, so dürfte diese ehedem verjährt sein.
Ansonsten - weißt Du denn auf welche Forderung sich das Inkassobüro bezieht?
Besorge Dir bitte einmal eine aktuelle Eigenauskunft bei der Schufa - dann kannst Du sehen, ob irgendwelche Eintragungen vorliegen:
Schreibst halt netten Brief zurück...
Du willst wissen um welche Forderung es geht und teilst denen direkt mit, sollte es keinen Titel geben, dass die mit der Forderung etwa 5 Jahre zu spät kommen.
Irgendwas ausfüllen würde ich da erstmal sowieso nicht.
Kannst du und musst du ja sogar. Du willst ja vermutlich wissen worum es geht und ob die Forderung berechtigt ist?
Man kann ja vieles fordern, die müssen dir ja erstmal sagen was die eigentlich wollen.
Lege das Schreiben erst mal zur Seite.
Erst, wenn ein gerichtlicherMahnbescheid kommt, musst Du reagieren.
Dann kann ich also die Forderung von denen anfordern ja