Hallo, ich habe einen Vertrag bei Sky unterschrieben, ich konnte dann nicht mehr zahlen. Jetzt hat sich ein Inkasso-Unternehmen bei mir gemeldet, was tun?

9 Antworten

Im Vorfeld hättest du eigentlich einen Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid bekommen müssen. War das der Fall? Ohne weiteres das Konto zu sperren ist nicht möglich. Und schon gar nicht einem Inkassounternehmen. Die könnten höchstens über einen Rechtsanwalt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt haben, selber dürfen die sowas nicht.
Der PfÜB müsste dir auch zugestellt werden.

Wenn dem so war, dann musst du schnellstmöglich beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungsschutzantrag nach 850k ZPO stellen. Dann wird dir zumindest erstmal soviel vom eingehenden Geld bleiben, dass du deinen Lebensunterhalt davon bestreiten kannst. Mit dem Pfändungsschutzantrag stellst du auch gleich den Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckungsmaßnahme bis zur Entscheidung über den Schutzantrag.

Das Geld auf deinem Konto ist auch noch nicht verloren, weil die Bank für eine Sperrfrist von 2 Wochen das Geld nicht dem Gläubiger zukommen lassen darf.

Notfalls würde ich den Arbeitsgeber zunächst bitten, deinen Lohn auf ein anderes Konto zu überweisen (Familienangehörige etc.), damit nichts schiefgeht.

Quelle: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=14879&ccheck=1

mepeisen  05.11.2015, 21:56

selber dürfen die sowas nicht.

Doch, die Inkassos dürfen grundsätzlich einen Gläubiger im Zwangvollstreckungsverfahren vertreten.

Wenn dem so war, dann musst du schnellstmöglich beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungsschutzantrag nach 850k ZPO stellen

Ein P-Konto beantragt man bei der eigenen Bank und NICHT beim Gericht.

Das Geld auf deinem Konto ist auch noch nicht verloren, weil die Bank für eine Sperrfrist von 2 Wochen das Geld nicht dem Gläubiger zukommen lassen darf.

4 Wochen sind es.

Notfalls würde ich den Arbeitsgeber zunächst bitten, deinen Lohn auf ein anderes Konto zu überweisen (Familienangehörige etc.), damit nichts schiefgeht.

Ganz schlechte Idee...

Zu deiner Quelle: Seit 2004 gab es da dann doch gravierende Gesetzesänderungen.

Das Girokonto kannst Du durch Umstellung auf ein P-Konto "freischalten" lassen. Näheres dazu erklärt Dir Deine Bank. Was ich nicht verstehe ist die abgelehnte Ratenzahlung. Waren eventuell die Raten zu niedrig oder aber hattest Du bereits eine Ratenzahlung vereinbart und Dich dann nicht daran gehalten? Vielleicht gibt Dir die Bank ja auch einen Kredit über diese 700€ und dann kannst Du das direkt bezahlen.

kevin1905  05.11.2015, 16:59

Vielleicht gibt Dir die Bank ja auch einen Kredit über diese 700€ und dann kannst Du das direkt bezahlen.

Schulden mit Schulden tilgen ist gequirrlter Mittelklassen-Schwachsinn.

Ferner gibt es ohne pfändbares Einkommen keinen Kredit.

Glueckskeks01  05.11.2015, 13:56

Und davon dann weitere Verträge abschließen, für die man kein Geld hat.

Ja wenn das Inkasso Ratenzahlung ablehnt ,Pech gehabt ,dann gibt es gar nichts.Du liegst mit deinen Einkommen unter der Freigrenze ,so das dir da nichts gepfändet werden kann.Du musst nur eins machen ,dein Girokonto dringend in ein P- Konto umwandeln,sobald das Aktiv ist ,kannst du auch wieder an dein Geld ,bis zur Freigrenze,die beträgt um die 1080 €.

Gehe bitte zur Verbraucherberatung. Du liegst unter Pländungsgrenze von 990 Euro. Hast Du Rechtsschutz? Sie müssen eine Ratenzahlung an nehmen.

kevin1905  05.11.2015, 14:13

Du liegst unter Pländungsgrenze von 990 Euro.

1.075,- €.

Hast Du Rechtsschutz?

Dafür dürfte es zu spät sein, wenn die Forderung tituliert ist. Und nach den Aussagen des Fragestellers war das sky Abo wichtiger als eine Rechtsschutzversicherung.

Sie müssen eine Ratenzahlung an nehmen.

Nein, müssen sie nicht. Der Gläubiger hat Anspruch auf seine Forderung und zwar sobald diese fällig ist und nicht erst Monate später. Ratenzahlung ist Kulanz des Gläubigers.

Dann musst Du zum Gerichtsvollzieher und den Fall klären. Dort wirst Du eine Eidesstattliche Versicherung machen müssen und bekommst dann ein P Konto.

kevin1905  05.11.2015, 16:58

Das P-Konto bekommt er auf der Bank, wenn er es beantragt.

Ob die Vermögensauskunft abgegeben werden muss ist noch nicht fest.

Rockuser  05.11.2015, 17:01
@kevin1905

Du wirfst da 2 Sachen in einen Topf, die Höhe der Freistellung unterliegt dem Gericht, nicht der Bank.

kevin1905  05.11.2015, 21:22
@Rockuser

Der Pfändungsfreibetrag liegt bei 1.079,99 €, wenn keine vorrangigen Unterhaltspfichten vorliegen, die einen höheren Betrag rechtfertigen.

Ein Herabsetzen dieses Betrags ist nur im Bezug auf zu vollstreckenden Unterhalt möglich oder aufgrund von vorsätzlich herbeigeführten Schäden, z.B. Schadenersatz im Strafverfahren (Adhäsion), Schmerzensgeld etc...

Sehe ich hier nicht.

Rockuser  05.11.2015, 21:29
@kevin1905

Ja du und, habe  Ich etwas anders behauptet? Ich verstehe dein Problem derzeit nicht. Oder bist Du doch nur ein Kevin?

mepeisen  05.11.2015, 22:02
@Rockuser

Der einzige, der ein Problem hat, bist du. Ich will dir nicht zu Nahe treten, aber du hast in diesem Fachgebiet offenbar keine Ahnung und wirfst Dinge durcheinander. Da es hier aber nicht um irgendein unwichtiges Thema geht, eine Bitte: Informiere dich bitte zuerst und danach versuche, Ratschläge in diesen Themengebieten zu erteilen.

Ich etwas anders behauptet?

Ja. Du hast behauptet, er müsse zum GV und dort eine Vermögensauskunft abgeben, danach bekäme er ein P-Konto. Daran ist nahezu alles falsch, was nur falsch sein kann. Auch an deiner Aussage, wer für die Freigrenze liegt, ist eigentlich vieles falsch.

Das P-Konto wurde genau deswegen geschaffen, damit kein Gericht mehr eingeschaltet werden muss für Freigrenzen. Das Gericht ist nur noch in Ausnahmefällen notwendig, wenn also die gesetzliche Freigrenze herabgesetzt oder heraufgesetzt werden soll. Aus Sicht des TE zieht die gesetzliche Freigrenze und damit muss er grundsätzlich erst mal überhaupt nicht zum Gericht.