nach 40 Jahre nach Schulunfall Ansprüche stellen?
Ich hatte 1971 oder 1972 einen Schulunfall, meine Eltern haben damals vergessen Ansprüche bei der gesetzlichen Unfallversicherung zu stellen, besteht heute noch die Möglichkeit dazu? Mein re. Arm ( Ellenbogen) ist bewegungseingeschränkt, und bereitet mir immer mehr Probleme, ich kann diesen seit damals nicht mehr richtig beugen, kann ich noch was machen und wenn was, oder ist der Anspruch verjährt? Es gibt leider keinerlei Unterlagen mehr, weder im Krankenhaus in dem ich behandelt wurde, noch bei verschiedenen Ärzten, da die Aufbewahrungsfrist nach 10 Jahren abgelaufen ist. Weiß jemand Rat? Schon mal vielen Dank für Antworten
4 Antworten
Da wird nichts mehr zu machen sein. Da gibt es nirgends mehr Unterlagen und mit Sicherheit sind alle Fristen versäumt.
Es gibt keine Fristen, wie Lokicorax schon sagt. Allerdings lassen sich in solchen Fällen Ansprüche in aller Regel nicht mehr durchsetzen da nach einem Zeitraum von mehr als 40 Jahren nirgendwo mehr Unfallberichte, Krankenakten etc. vorhanden sind. Wenn der Unfall damals nicht gemeldet wurde kommt noch hinzu das der Unfall selbst, von seinen Folgen mal abgesehen, nicht mehr ermittel- und somit nicht belegbar ist.
Und die Beweislast liegt leider bei dir, nicht bei der Unfallkasse.
Ohne Unterlagen wahrscheinlich nicht, aber frag mal einen Anwalt, der sich auf Schadenersatzansprueche spezialisiert.
Kennst Du zufällig jemanden, den Du mir empfehlen kannst?
Nein, tut mir leid, ich lebe auch im Ausland.
hallo,
trotz der aussage über die verjährungsfristen ist jedenfalls der nachweis darzustellen, das es einen unfall gab. der muss gut sein, da keine staatliche versicherung gerne leistet, wenn gerade so ein unfall nicht nagezeigt wurde. also gehe davon aus, das deine mühe nicht belohnt wird.
beste grüsse
dickie59
Hoi.
Es gibt keine Verjährungsfristen, die du versäumt haben kannst - ist in der gestzlichen Unfallversicherung zum Glück so.
Das Problem ist vielmehr, dass keinerlei Unterlagen vorhanden sind. Du solltest trotzdem dich direkt an die Unfallkasse der Schule wenden(such mal nach "unfallkasse" und deinem Bundesland).
Du musst deinen Anspruch gegen die Schule begründen, dass koennte ohne Unterlagen halt schwer werden.
Ciao Loki
Gemeldet wurde der Unfall damals von der Schule, nur keine Ansprüche gestellt, weißt Du zufällig was für Fristen da gelten? Wäre hilfreich.....