Nach 5 Jahren Inkasso schreiben erhalten muss ich zahlen?

10 Antworten

Die 3-jährige Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres in dem die Forderung fällig wurde. Wenn also im Jahr 2013 eine Rechnung fällig gestellt wurde, verjährt diese mit dem 31.12.2016.

Wie breits wo anders beschrieben. Im BGB enthalten. :)

Hast du eine Kündigungsbestätigung mit Datum? Wenn ja und das ist 5 Jahre her, dann IST die Forderung verjährt und mit der Kündiungsbestätigung von dem jeweiligen Vertrag an dem Datum offiziell nichtig bzw. beendet.

In diesem Fall: Nicht Zahlen! Widerspruch einlegen. Ggf. einen Anwalt einschalten.

5 Jahre nach Beendigung plötzlich behaupten der Vertrag laufe noch ist mehr als rechtswidrig. Das grenzt an eine Straftat.

Habe die Mitgliedschaft 2013 direkt im Studio schriftlich gekündigt

hoffentlich hast das Schreiben noch!! während dieser Zeit kamen KEINE dubiosen Schriftstücke wie Rechnung - Mahnung? damit dürfte das bereits verjährt sein.

das Studio wäre nun in der Beweislast dass eben nicht gekündigt wurde.

kevin1905  28.09.2018, 14:34

Selbst dann wäre eine Forderung aus 2013 mittels Einrede der Verjährung von der Betreibung ausgeschlossen. Ebenso irgendwelche Ansprüche aus 2014.

Das Problem an der Antwort des Inkassobüros ist egal wie sie lautete: sie ist nicht schriftlich.

Lege schriftlich Widerspruch ein (Einwurfschreiben beim Inkassobüro), erkläre den Sachverhalt. Allein schon die Tatsache, dass du 5 Jahre nichts gehört hast, spricht für dich. Letztlich geht es nicht nur um 50 Euro, sondern um richtig Geld. Dann warte auf die Rückantwort, reagiere vor allem auf Telefonate nicht. Oft wird versucht Druck aufzubauen.

Wird nicht entsprechend deinen Wünschen reagiert, bleibt dir wohl nichts anderes übrig als der Gang zum Anwalt. Es ist nur verständlich, wenn du nach 5 Jahren keine Unterlagen mehr hast. Die Verjährung bei sogenannten Alltagsgeschäften beträgt 3 Jahre. Hörst du dann einige Zeit nichts mehr davon, darfst du die Unterlagen entsorgen. Vorsicht. Die Versicherungsfachleute raten bei Versicherungen deutlich längere Aufbewahrungsfristen, entsprechende Rentenfachleute meinen, dass man Gehaltsnachweise sein leben lang aufbewahren sollte. Aber zurück:

Unterschreibe keine Erklärungen oder Schuldeingeständnisse mit "großzügiger" Ratenzahlung. Lass das den Anwalt machen.

Puh hatte auch mal sowas, aber da war es nur 1 Jahr her, als unerwartet das Inkasso kam. Und da musste ich nachher für Stadtwerke bezahlen, was meine damalige Mitbewohnerin anscheind nie gemacht hatte und wegen beider Namen im Vertrag, war ich dann dran.... Die andere war nicht mehr zu erreichen...
Ich weiß nur leider echt nicht, wie es nach 5 Jahren ist.
Zumal du die Unterlagen nicht mehr hast...

Jemand sagte was zu Verjährung hier. Google da mal etwas nach..

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung