Wie lange darf der Mieter Einsicht in vergangene Nebenkostenabrechnungen einsehen?
Hallo !
Wieviel Jahre rückwirkend darf ein Mieter Einsicht in die Unterlagen der Nebenkostenabrechnung verlangen ?
Ich meine zu wissen, dass ich diese Unterlagen ja bloß 2 Jahre aufheben müsste !?
7 Antworten
Hallo,
so wie ich das verstehe, sollte man diese Unterlagen mindestens 3 Jahre aufbewahren, angelehnt an die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren:
Zum anderen unterliegen fast alle Alltagsgeschäfte, wie der Kauf von Haushaltsgegenständen, Möbeln oder Elektrogeräten, einer dreijährigen Verjährungsfrist. Innerhalb dieser Frist kann der Verbraucher mit einem entsprechenden Kontoauszug beispielsweise die Begleichung der zugehörigen Rechnung nachweisen.
Kontoauszüge über regelmäßige Zahlungen, wie Miete oder Unterhalt, gelten bis zu vier Jahre später noch als Beleg und sollten entsprechend lange verwahrt werden. Bei Mietverhältnissen besteht in der Regel eine dreijährige Verjährung, zum Beispiel auf Rückzahlungs-Forderungen oder Erteilung der Nebenkostenabrechnung seitens des Mieters sowie Mietforderungen seitens des Vermieters. Mietverträge, deren Änderungen, sowie Übergabeprotokolle und Nebenkostenabrechnungen sollten daher mindestens drei Jahre lang auch nach einer Beendigung des Mietvertrages aufbewahrt werden.
So lang kann der Mieter vermutlich auch Einsicht verlangen.
cheerio
Danke für die Antwort.
... und was hat ein Finanzamt mit einer Verjährung am Hut?
Der Mieter hat ab Zustelldatum der Abrechnung 12 Monate (taggenau) Zeit Einspruch einzulegen und Einsichtnahme zu fordern. Das wäre also der Mindestzeitraum für die Aufbewahrung einer fristgerechten und formell wirksam erfolgten Abrechnung.
... so drei bis fünf Minuten und dann innerhalb des Zeiraumes von 12 Monaten ab Zustellung der Abrechnung.
Wieso 2 Jahre? In unseren Bescheiden vom Finanzamt finde ich den Hinweis nicht und da diese zumindest bei uns alle vorläufig sind und die ja rückwirkend für 10 Jahre ändern dürfen, sind unsere Archive eben entsprechend voll.
Ich meine zu wissen, dass ich diese Unterlagen ja bloß 2 Jahre aufheben müsste !?
Meinst Du falsch, weil schon die allgemeine Verjährungsfrist drei Jahre sind, beginnend ab dem Jahr aus dem Forderungen entstanden sind.
Wichtige Unterlagen sollte man mindestens 5 Jahre aufbewahren.
Solange es den Mieter noch gibt, bewahre ich Unterlagen auch noch länger auf.
Binnen 12 Monate nach Zugang der Abrechnung kann der Mieter Einwände gegen die Abrechnung einlegen.
Ich meine zu wissen, dass ich diese Unterlagen ja bloß 2 Jahre aufheben müsste !?
Wichtige Dokumente Hebt man möglichst lange auf.