Mutter bekommt Hartz 4, Sohn in Ausbildung muss zahlen?
Ein guter Freund von mir lebt bei seiner Mutter und diese bezieht Hartz 4, er hat jetzt eine Ausbildung begonnen und bekommt ca. 540 Euro im Monat dafür. Jetzt wurde seiner Mutter Geld gekürzt, weswegen ihm nur noch ca. 200 Euro davon bleiben. Jetzt fragt er sich zurecht, wofür macht er das eigentlich? Hat das Amt wirklich das Recht dazu oder gibt es irgendwelche Schlupflöcher?
8 Antworten
Seine Mutter & er bilden eine Bedarfsgemeinschaft und bisher hat sie für ihn vom Jobcenter Leistungen zum Lebensunterhalt (Regelsatz + sein Anteil an den Kosten der Unterkunft) erhalten.
Jetzt verdient er sein eigenes Geld in Form seiner Ausbildungsvergütung. Damit kann / soll / muss er einen Teil seiner Lebenshaltungskosten nun selbst decken. Denn: warum sollte er weiter staatliche Gelder für seinen Lebensunterhalt bekommen, wenn er dies ganz oder in dem Fall teilweise selbst verdient?
Deswegen bekommt seine Mutter als Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft für ihren Sohn weniger Unterstützung. Grundsätzlich ist das also rechtlich in Ordnung.
Wenn er in Ausbildung sit, steht er dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung - somit bekommt er auch kein Alg2. Seine Mutter bekommt Ihren Regelsatz und die Miete. Der Sohn muss sein Unterhalt und seinen Teil der Miete von den 540e bezahlen. Ihr könntest BaB beantragen.
Falsch !
Gerade weil ein Azubi mit Vergütung keinen Anspruch auf BAB - hat,weil er dazu nämlich in einem eigenen Haushalt leben müsste,steht ihm genauso eine Aufstockung zu,wie einem der einer normalen Beschäftigung nachgeht und das Einkommen nach Abzug seiner Freibeträge nach § 11 b SGB - ll den eigenen Bedarf ( in diesem Fall nur sein eigener ) nicht deckt.
BAB im Rahmen einer Ausbildung kann er nicht bekommen, solange er mit einem Elternteil gemeinsam in einem Haushalt lebt.
Vorsicht da kann eine verweckslung mit einem normalen nebenjob zustanden gekommens sein ist er in einer Ausbildung darf das jobcenter nur seinen mietanteil bei der mutter kürzen nicht mehr.Alles andere ist sein geld am besten sofort wiederspruch einlegen mit der begründung das er nicht mehrr zur bedarfshgemeinschaft gehört und nur seinen mietanteil bzeahlen muß und bei dieser kürzung ist seine ausbildung in gefahr da er ja auch für seine ausbildung geld braucht wie zb monatliches fahrgeld braucht und auch geld für die schuhlbücher und auch für kopien uind er berufschuhlen Die schuhlbücher könne schon mal so um die 70€ sein oder brauch er eine zeichenplatte auch nochmal 70€.Eigentlich muß er nur ein tun seinen ausbildungsvertrag dem jobcenter forlegen und Seinen Ersten lohnstreifen bzw den aktuellen.ER ist NICHT mehr in Einer BEDARFDGEMEINSCHAFT bis zum ende sein ausbildung erst dan mus sein gehalt fast komplet angerechnet werden. Quelle Sozialgesetzbuch.
Dann lies dir deine Quelle Sozialgesetzbuch ( SGB ) noch mal richtig durch,denn hättest du das gewissenhaft gemacht,dann würdest du nicht so einen Blödsinn schreiben !
Erstens kannst du gar nicht wissen ob er noch zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) gehört,weil weder das Bruttoeinkommen bekannt ist,noch wie viele Personen im Haushalt leben und zweitens die Höhe der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) auch nicht bekannt ist.
... aber ihm bleiben doch seine Einkommen. Mutter bekommt nur weniger, weil er jetzt nichts mehr vom Amt benötigt und er für sich selber sorgen kann. Das ist doch auch richtig so, oder?
Mutter und Sohn bildenen eine Bedarfsgemeinschaft, das Ausbildungsgehalt wird voll angerechnet - leider, denn so nimmt man Kindern aus solchen Familien die Motivation.