Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld als Auszubildender trotz Hartz 4?

4 Antworten

Das kann man nicht mit Ja oder Nein beantworten !

Denn indirekt wird dir das ggf. durch dein Kindergeld zumindest teilweise angerechnet.

Es kommt auf dein Brutto / Nettoeinkommen an,ob du noch evtl. Unterhalt vom Vater bekommst,wenn ja,wie viel oder eine Halbwaisenrente bekommst,dann auch wie viel oder sogar noch einen Nebenjob hast,dann auch die Höhe des Einkommens angeben.

Dann wird noch die KDU - benötigt,Kosten der Unterkunft und Heizung,also Warmmiete ohne Kosten für den normalen Haushaltsstrom,der muss aus dem Regelsatz gezahlt werden und wie alt du bist.

Denn von diesen KDU - Kosten,steht dir dann ein Kopfanteil zu,wenn du also mit deiner Mutter alleine wohnst,würde dieser 50 % der Warmmiete betragen,dazu dein Regelsatz,ergibt deinen individuellen Bedarf.

Wenn du diesen individuellen Bedarf aus eigenem Einkommen decken kannst,bist du aus der BG - deiner Mutter raus und kannst normalerweise verdienen was du möchtest.

Aber dann kommt halt dein Kindergeld ins spiel und wenn du nach dem Abzug deiner Freibeträge auf Erwerbseinkommen,nach § 11 b SGB - ll,deinen Bedarf auch ohne das Kindergeld decken kannst,dann wird dein Kindergeld voll auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet.

Das Kindergeld stellt hier eine Ausnahme bei der Anrechnung von Einkommen des Kindes ( das Kindergeld / Unterhalt usw.ist nämlich auch dein Einkommen,auch wenn es deine mutter bekommt ) dar,ist das einmal vollständig bei der elterlichen BG - angerechnet,darf nichts mehr von deinem Einkommen angerechnet werden,es sei denn,du machst das freiwillig und unterstützt deine Mutter.

Du zahlst dann nur deinen Kopfanteil der KDU - Kosten,gibst deiner Mutter Kostgeld für die Verpflegung ab oder verpflegst dich selber,Kopfanteil für den Strom,Rest ist deine.

Es wird indirekt angerechnet. Es ist weniger im Topf zum Leben für die Mutter, und welche Mutter nimmt schon gerne das selbstverdiente Geld des eigenen Kindes in anspruch, Frag ob sie dir das auch so auf die Hand geben können .Manche machen das .Kommt immer auf die größe der Firma an !

Wenn Du nicht in einer BG mit deiner Mutter bist (als Azubi ist man meistens raus), darf gar nichts angerechnet werden.

isomatte  06.09.2014, 08:45

Stimmt nicht !

Angerechnet werden darf,das nicht mehr benötigte Kindergeld,was zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt wird.

Dir wird gar nichts weggenommen, du beziehst ja kein Hartz IV. Es kann höchstens etwas angerechnet werden, dann bekommt deine Mutter weniger ALG2.

sportlergeld 
Beitragsersteller
 05.09.2014, 13:18

Wurde aber als Bedarfsgemeinschaft zugezählt.

Standardbaum  05.09.2014, 13:21
@sportlergeld

Dann wird dein Einkommen deiner Mutter angerechnet. Aber von deinem Einkommen kann ja nichts abgezogen werden. Mama kriegt nur weniger Hartz IV.

tinimini  25.09.2014, 08:33
@Standardbaum

Ist das nicht im Grunde das selbe ? Es ist weniger im Topf zum Leben für die Mutter, und welche Mutter nimmt schon gerne das selbstverdiente Geld des eigenen Kindes in anspruch, Da wird doch bestimmt auch der Fürerschein bals gemacht usw. Das klappt dann auch nicht, und ohne Führerschein ist die Arbeitssuche erschwert !