Musstet Ihr bei einem Wasserschaden schon mal ausziehen?

6 Antworten

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Hallo TaViRi, Du schreibst nicht wo der Wasserschaden ist. Gesamte Wohnung, ein Zimmer, wieviele Zimmer???? Je nachdem was gemacht werden muss, würde ich vorübergehend wo anders wohnen, ausziehen müsst Ihr deswegen ja nicht. Die Katze müsst Ihr natürlich mitnehmen, ein fremdes Umfeld wird weniger stressig als die Bauarbeiten. Ist auch zu gefährlich. Wenn die Decke voll Wasser ist, liegt das Problem ja über Euch. Dennoch wird wahrscheinlich die Decke aufgestemmt, damit man auch die Situation von unter aus beurteilen kann. Sprecht mit Eurem Vermieter wie das alles zu gehen hat. Was mit der Miete passiert. Wird sie solange ausgesetzt, während ihr wo anders wohnt? Wenn Ihr bleibt, ist eine Mietminderung das mindeste. Ich würde mir auf jeden Fall einen Fachanwalt für Mietrecht suchen und mich beraten lassen. Das wird auf jeden Fall billiger als selbst irgendetwas zu erreichen. Auch würde ich Schadensersatz einfordern. Die Renovierung muss ebenfalls vom Verursacher des Schadens getragen werden. Entweder die Versicherung des Mieters über Euch oder des Vermieters. Wenn es schon öfter Probleme gegeben hat und der Vermieter Ärger macht, würde ich Schadenersatz einklagen und umziehen. Von dem Geld könnt Ihr Euch die neue Wohnung toll einrichten. Viel Erfolg, LG

TaViRi 
Beitragsersteller
 03.03.2015, 10:09

Hallo Duke1967, Das hab ich ganz vergessen, war ja klar ;DD

Also der Schaden ist nur im Bad. Mittlerweile  zieht sich das über die ganze Decke.

Bei uns ist das so das  der Vermieter nichts macht sondern die Hausverwaltung dafür zuständig ist. Wenn der Vermieter jemanden beauftragt und das selbst in die Hand nimmt muss das der Vermieter zahlen und nicht die Hausverwaltung.

Das größte Problem ist denk ich mal das wir niergenst hin können. wir haben keine Verwandten in der Stadt oder Umgebung. und zu Freunden können wir auch nicht weil die eigentlich auch alle ausser halb wohnen. Ich mein gehen könnte es schon nur ich bin die einzige die ein Auto hat und die anderen zwei würden dann nicht in die Arbeit kommen weil bei uns die Busverbindung so "schei..." ist.

Schadensersatz einklagen könnte glaub ich schief laufen, weil wir das ja dann bei der Hausverwaltung tun müssen. ich hab davor angst bei einer Firma Schadensersatz einzuklagen.

Ich würde es gerne tun vorallem weil ich sehr empflichtlich bin was Schimmel angeht. komischerweise habe ich seit dem der Schimmel da ist husten und einen Ausschlag nur das medizinisch Nachweisen ist ein anscheinender langer weg lt. meinem Arzt.


Schimmel haben wir einmal Schwarz, dann war die eine Seite Rosa, und da wo die Farbe schon runter geflogen ist da ist es richtig Braun drunter.

Duke1967  03.03.2015, 13:27
@TaViRi

Auf jeden Fall muss schnell etwas passieren. Husten ist kein gutes Zeichen. Gehe zum Lungenfacharzt, erzähle ihm Deine Geschichte, lass es Dir attestieren. Gehe zu einem Anwalt. Es geht kein Weg daran vorbei. Der schreibt dann erst einmal die Hausverwaltung an, meistens so deutlich, dass sie darauf gleich reagieren werden und der Klageweg wahrscheinlich gar nicht notwendig sein wird. Die können sich großes Trara nicht leisten, wenn sich das rumspricht, ist es schwierig zu vermieten. Gerade wenn die öffentlichen Verbindungen offenbar nicht optimal sind. Du hast Rechte. Du brauchst deshalb keine Angst zu haben. Deshalb gehst Du ja zu einem Profi, damit das alles in den richtigen Bahnen läuft. Deine/Eure Gesundheit muss es Dir wert sein. Natürlich gibt es auch noch die psychische Variante. Bei so einer Belastung ist die Seele immer auch mit betroffen. Alles Faktoren richtig Druck zu machen. Drücke meine Daumen... LG

bwhoch2  04.03.2015, 09:37
@Duke1967

Ich meine fast, Duke1967, dass es besser ist, wenn Du nicht antwortest. Einerseits sind gute Sachen dabei, aber andererseits wieder soviel Unsinn, dass es den/die Fragesteller/in nur verwirrt.

Beispiele:

"Dennoch wird wahrscheinlich die Decke aufgestemmt, " = falsch

"Ich würde mir auf jeden Fall einen Fachanwalt für Mietrecht suchen und mich beraten lassen. Das wird auf jeden Fall billiger als selbst irgendetwas zu erreichen."

Es würde reichen, mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung zu sprechen, welche Versicherung hier eingeschaltet ist. Dann kann man mit der Versicherung vorab klären, was die bezahlen. Das Geld für einen Anwalt kann man sich dann glatt sparen.

"Auch würde ich Schadensersatz einfordern. "

Welchen Schadensersatz noch, außer Mietminderung bzw. max. Hotel-/Pensionsaufenthalt? Wurden Möbel beschädigt? Davons steht hier nichts.

"würde ich Schadenersatz einklagen und umziehen. Von dem Geld könnt Ihr Euch die neue Wohnung toll einrichten. "

Von welchem Geld? Von der Mietminderung? Von den aus dem Fenster geworfenem Geld für Anwalt und Gericht? Um einen Schaden erstattet zu bekommen, muss man auch einen Schaden nachweisen. Schaden nachweisen bedeutet aber auch, dass lediglich finanzielle Einbussen ausgeglichen werden. Da ist nichts mit plötzlichem Reichtum.

"Husten ist kein gutes Zeichen. Gehe zum Lungenfacharzt, erzähle ihm Deine Geschichte, lass es Dir attestieren. "

Zur Zeit hustet fast jeder zweite. Ein Lungenfacharzt wird nur attestieren, was er auch feststellt. Schimmelbefall wird er kaum attestieren ohne ein entsprechendes Gutachten über die Wohnung.

"Gerade wenn die öffentlichen Verbindungen offenbar nicht optimal sind."

Sie wären nicht optimal, wenn man vorübergehen auswärts wohnen würde. Jetzt ist es so, dass alle auch ohne Auto ihre Arbeitsstelle erreichen können. (Lies das nochmal genau durch.)

"Bei so einer Belastung ist die Seele immer auch mit betroffen."

Glaub mir, der Seele wird es nicht unbedingt gut tun, wenn ein Rechtsstreit angefangen wird, der gar nicht sein muss, weil man so auch alles gut regeln kann. Ein Anwalt, der sich um die Sache kümmert, sieht erst einmal seine eigene Tasche. Diese wird nur dann richtig voll, wenn er ordentlich prozessieren kann und das ergibt am Ende einen nervlichen Stress, der ohne Anwalt und bei außergerichtlicher Einigung vermeidbar ist.

Noch dazu wo Fragesteller/in sowieso schreibt, dass ihm/ihr gerichtliches Vorgehen Stress bereitet.


Duke1967  04.03.2015, 13:07
@bwhoch2

In Ordnung, antworte ich eben nicht mehr. Am besten melde ich mich gleich bei diesem Portal ab. Ich habe einschlägige Erfahrungen mit o.g. Thema gemacht und habe versucht zu helfen. Du selbst rätst ja auch unter gewissen Voraussetzungen zum Anwalt, aber das ist natürlich etwas anderes...

TaViRi 
Beitragsersteller
 04.03.2015, 13:28
@bwhoch2

mir hilft jede Erfahrung. und Falsch kann das wohl nicht sein zumal ich heute mit unserer Hausverwaltung gesprochen habe und die auch meinten das die Decke aufgestemmt werden muss.

Nachdem ich in Österreich lebe was ich nicht erwähnt habe, habe ich heute mit der AK telefoniert die über Mietrecht sehr gut informiert ist, Schadenersatz kann man sehr wohl anfordern weil das ganze schon zu lange dauert.

Den husten kann man Nachweisen genauso wie meinen Ausschlag. Man braucht nur eine Probe vom Schimmel mitnehmen und der Arzt untersucht das oder schickt es ins Labor.

Der Stress ist trotzdem da egal ob mir Anwalt oder ohne, weil ich jeden Tag in diese Wohnung muss und jeden Tag furchtbare Angst habe ins Bad zu gehen. Weil ich entweder von der Decke angetropft werde oder sie mir auf den Kopf fällt.

Duke1967  03.03.2015, 10:04

Was den Schimmel angeht: Schwarzer Schimmel ist immer sehr gefährlich die Sporen belasten die Lungen, andere Schimmelformen sind nicht nachweislich gefährlich...

IGEL999  03.03.2015, 21:07
@Duke1967

Schwarzer Schimmel ist nicht immer sehr gefährlich! 

Es gibt verschiedene Sorten, die für den menschlichen Organismus gefährlich sein können. Der muss aber nicht schwarz sein. Ich störe mich sehr an dieser pauschalen Aussage. Nachweisen kann das nur eine Analyse.


Duke1967  04.03.2015, 12:56
@IGEL999

Zur Kenntnis genommen! Wie analysiere ich das denn? Muss dann jedes Mal ein Gutachter her, der mir das Geld aus der Tasche zieht und keine sachgemäße Arbeit abliefert? Wenn jemand in einer schimmeligen Wohnung haust und Hustenreiz bekommt, kann das nicht gesund sein...

Hat der obere Bewohner die Badewanne überlaufen lassen, muss seine Haftpflichtversicherung oder er selbst dafür haften. Davor ist aber noch die Wohngebäudeversicherung, die den Hauseigentümer, bzw. die Eigentümergemeinschaft schützt. Zum Beispiel auch vor Leuten, die gar keine Privathaftpflichtversicherung für solche von ihnen verursachte Schäden besitzen.

Zu jeder Wohngebäudeversicherung gehört Deckung für Gefahren bzw. Folgen von bestimmungswidrig ausgetretenem Leitungswasser. Typischer Fall ist ein Rohrbruch, aber auch ein defekter Badewannenabfluss. Aber auch das zuvor in eine Badewanne eingelaufene und dann übergelaufene Badewasser ist bestimmungswidrig ausgetreten. Ich nehme also an, dass bei Dir die Wohngebäudeversicherung alle Schäden übernimmt. Frag die Hausverwaltung nach der Versicherung und nach Möglichkeit auch nach Ansprechpartner und Schadensnummer. Erkläre das damit, dass Du mit der Versicherung direkt klären willst, wieviel Mietausfall man zugestehen wird, bzw. ob vielleicht sogar eine Ersatzwohnung oder ein Hotel/Pension bezahlt wird. Es geht um Schadensminderung zu der jeder Beteilige verpflichtet ist.

Wenn die ganze Decke nass ist, ist es erst einmal egal, ob es schon schimmelt oder nicht. Ich nehme an, dass der Leitungs- oder sonstige Schaden soweit schon repariert ist, dass nicht noch dauernd Wasser nach kommt.

Als nächstes wird es dann unumgänglich sein, dass mit Trocknungsgeräten die betroffenen Räume getrocknet werden. Ist es ein Raum oder sind mehrere betroffen oder gar die ganze Wohnung? Die Trocknungsgeräte müssen jedenfalls mehrere Wochen lang durchgehend laufen. Sie sind sehr laut, es liegen Kabel herum und die Geräte selbst stehen auch im Weg. Sie haben alle einen Stromzähler, sodass der Stromverbrauch genau festgehalten wird. Diesen jeweils unbedingt zu Beginn der Trocknung selbst notieren. Es versteht sich fast von selbst, dass man in den betroffenen Räumen in der Zeit nicht wohnen kann. Somit wird u. U. die ganze Wohnung unbewohnbar. Das wären dann also bis zu 100 % Mietminderung.

Mit der eingesparten Miete könnt ihr nun Ersatzwohnraum bezahlen. Z. B. die Unterkunft bei Verwandten oder Freunden. Geht das nicht, wird die Versicherung auch die Mehrkosten einer Pensionsübernachtung möglichst in der Nähe bezahlen. Nach der Trocknung wird natürlich auch der Schimmel gründlich entfernt und die Decken werden neu gestrichen und falls erforderlich auch neu verputzt. Müssen dazu Zimmer geräumt werden, wird dazu ein Umzugsunternehmen beauftragt. Nicht Eure Sache!

Bisherige Erfahrungen mit solchen Schäden haben gezeigt, dass die Versicherung die Vorgehensweise bei der Schadensbeseitigung möglichst selbst in die Hand nehmen will. Sie schickt normalerweise selbst eine Leckortungsfirma, falls nötig, Gutachter und ggf. auch die Handwerker, die den Schaden beseitigen sollen und sie spricht auch gerne mit betroffenen Mietern direkt, um die Vorgehensweise in der Zeit der Trocknung und Renovierung festzulegen.

Falls da etwas gar nicht nach Eurem Geschmack läuft, weil entweder Versicherung oder Hausverwaltung "mauern", solltet ihr zu einem guten Rechtsanwalt gehen. Aber nur dann, denn Rechtsanwälte neigen gerne dazu, aus einer Mücke einen Elefanten zu machen.

Ach ja, die Katzen: Vorübergehend Tierheim, Katzenpension oder am allerbesten bei Bekannten oder Verwandten unterbringen.

Also ich kenne welche die hatten mit Schimmel zu Kämpfen und sind daher ausgezogen aber ob man ausziehen muss weiß ich leider in diesem Falle nicht aber Schimmel ist auf Dauer nicht gesund

TaViRi 
Beitragsersteller
 03.03.2015, 09:50

Ok Danke, ganz ausziehen wollen wir ja nicht. da ginge es nur um den Zeitraum während in unserer Wohnung gearbeitet wird.

was gemacht werden muss, hat der gutachter euch sicher gesgt, aber wenn du ihm nicht glaubst, wie oben zu lesen steht, dann ist das ja eh egal..

um die katzen müsst ihr euch selbst kümmern....

TaViRi 
Beitragsersteller
 03.03.2015, 09:48

Entschuldigung aber wenn du keine richtige Antwort geben kannst und meine Frage nicht kapierst dann solltest du das mit dem Antworten besser lassen oder nachfragen was gemeint ist.

der liebe Gutachter hat nichts gesagt deshalb frag ich auch hier noch weil ich gerne mit den leuten reden möchte die das schon mal hatten.

So, ich glaube ihm nur nicht das der schimmel nicht gefährlich ist. Das steht aber auch genau so in meiner Frage.

Jahresplaner15  03.03.2015, 09:49
@TaViRi
der liebe Gutachter hat nichts gesagt

gutachter machen gutachten.... das ist ihr job, dafür werden sie bezahlt...

gerne geschehen!

TaViRi 
Beitragsersteller
 03.03.2015, 09:51
@Jahresplaner15

Was bringt mir das jetzt ?  also so unhöflich und eine so ungenaue Antwort hab ich noch nie bekommen.

Jahresplaner15  03.03.2015, 09:52
@TaViRi

was ist daran** unhöflich + ungenau?**

TaViRi 
Beitragsersteller
 03.03.2015, 09:55
@Jahresplaner15

Deine Antwort hilft mir kein bisschen. unhöflich ist einfach deine Art wie du es schreibst. was hat das :

der liebe Gutachter hat nichts gesagt

gutachter machen gutachten.... das ist ihr job, dafür werden sie bezahlt...

gerne geschehen!

mit meiner Frage zu tun.? Für blöd halten braucht man mich nicht. zumal ich weiß was ein Gutachter macht. nur DAS war NICHT meine FRAGE

Jahresplaner15  03.03.2015, 09:57
@TaViRi

daran ist nichts unhöflich + ungenau.. also mässige dich bitte... + machs gut...

Hat dir der Gutachter einen Ausweis gezeigt? Hatte er keinen, ist er kein Gutachter! Oder gar er sich anderweitig ausgewiesen? (Da steht auch das Fachgebiet drauf!)

Weißt du, aus welchem Material die Decke ist? Holzbalken mit Schüttung, oder Betondecke mit/ ohne Putz? Oder....? Wäre wichtig, um dir die Vorgangsweise zu erklären.

Kannst du ein Foto hochladen?

Wie groß ist das Bad?

TaViRi 
Beitragsersteller
 04.03.2015, 07:26

ja einen Ausweis hat er vorgezeigt nur ich war nicht daheim sondern mein Freund. Leider gottes. sonst hätte ich das alles selbst gefragt.

Es ist aufjedenfall eine Betondecke mit Putz. Bilder kann ich dir leider nicht hochladen wendern erst morgen weil ich keine Bilder dabei hab und nicht zu Hause bin.

Das bad ist ungefähr 6m² groß.