Muss mein Vater den restlichen Unterhalt zahlen?

6 Antworten

Ed sind mehrere Fragen zu beantworten:

  1. Hast Du überhaupt noch einen Unterhaltsanspruch? Ja, wenn Du noch in der Ausbildung bist.
  2. Wie hoch ist der Unterhaltsanspruch? Das ist ohne weitere Informationen über das Einkommen Deiner beiden Eltern und darüber was Du derzeit machst, nicht auszurechnen.
  3. Welcher Elternteil muss Unterhalt zahlen? Ab 18 gilt grundsätzlich: BEIDE Elternteile müssen Unterhalt zahlen. Auch Deine Mutter muss also einen Teil beisteuern, wenn sie ein höheres Nettoeinkommen als monatlich 1.400,- Euro hat. Wie hoch der Anteil Deines Vater bzw. Deiner Mutter jeweils ist, lässt sich auch nur berechnen, wenn man das Einkommen der beiden Eltern kennt.
  4. An wen müssen die Unterhaltsbeträge gezahlt werden? Da Du mit 18 volljährig bist, ist Deine Mutter nicht mehr automatisch Deine Vertreterin. Ab dem 18. Geburtstag müssen die Unterhaltszahlungen also an DICH gezahlt werden. Du kannst freilich bestimmen, dass sie stattdessen auf ein anderes Konto gehen sollen. So kannst Du z.B. bestimmen, dass Dein Vater seinen Unterhaltsanteil auf das Konto Deiner Mutter überweisen soll. Solange Du das aber nicht machst, MUSS er persönlich an Dich zahlen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du wirst 18 in diesem Monat. also bekommt deine Mutter bis einen Tag vor dem Geburtstag den Unterhalt auf ihr Konto und ab dem Tag deines 18.ten Geburtstags steht dir der Unterhalt zu. Wenn dir dann noch Unterhalt zusteht...

Ab 18 sind beide Elternteile unterhaltsverpflichtet. Deine "Ansprüche" musst du dann selbst geltend machen, indem du z.B. eine Schulbescheinigung vorlegst, einen Ausbildungsvertrag etc.

Und dann muss erstmal errechnet werden, wer was zahlen muss und kann.

Solltest du also noch Bedarf haben, da du dich in Schul- oder Berufsausbildung befindest, solltest du noch diesen Monat zum Jugendamt gehen und deinen Bedarf errechnen lassen. Der wird anhand des bereinigten Nettoeinkommens beider Elternteile berechnet. Sie senden also ihre Einkommensbelege, du im Gegenzug den "Beweis" deiner Bedürftigkeit. Auch untereinander haben deine Eltern Anspruch darauf die Unterlagen zu sehen, da sie ja die Berechnungen nachvollziehen müssen.

Sollte dein Vater also noch Unterhalt zahlen müssen, dann geht dies direkt auf dein Konto. Kindergeld gilt ab dem 18.ten Geburtstag ebenfalls zu deinem "Einkommen" und wird voll angerechnet. Es kann also durchaus sein, dass dein Vater in Zukunft weniger zahlen muss.

Wenn er derzeit noch 395 zahlen musste, so wird er nun max. 530 - 204 Euro = 326 Euro zahlen müssen, wenn er alleine leistungsfähig ist und es bei seinem Einkommen bis 1900 Euro bereinigtem Netto geblieben ist. Er muss den Betrag deiner Mutter also nicht mit bezahlen! Und er muss nur so viel zahlen, wie er mit eigenem Einkommen zahlen müsste...

Ein Beispiel:

Du bist Schüler, keine Geschwister, wohnst Zuhause und bist nicht verheiratet.

Deine Mutter hat ein bereinigtes Netto von 1350 Euro, dein Vater hat 1850 Euro.

Zusammen haben sie also 3200 Euro. Laut Düsseldorfer Tabelle liegt dein Bedarf bei 636 Euro inkl. 204 Euro Kindergeld. 636 - 204 = 432 Euro.

Der Selbstbehalt liegt im ersten Schritt bei 1400 Euro. Deine Mutter verdient nicht so viel und ist raus. Dein Vater hat 1850 - 1400 = 450 Euro. Nun muss er aber nicht 432 davon dir geben, sondern nur dass was er nach Düsseldorfer Tabelle alleine zahlen müsste. Und das sind eben nur 326 Euro! Deine Mutter hat ja schon das Kindergeld für Kost und Logis. Ob sie mehr möchte oder weniger müsst ihr unter euch klären!

https://www.finanztip.de/duesseldorfer-tabelle/

Gibt es einen Unterhaltstitel muss dieser abgeändert werden!

Normalerweise rechnet man den laufenden Unterhalt durch 30 und dann mal der Tage bis einen Tag vor deinem Geburtstag. Kommt allerdings mit der Zahlung nicht hin, die dein Vater geleistet hat... Du müsstest also so um den 16 - 18. 4. Geburtstag haben?!

Was Einkommen ist und was abgezogen werden kann, kannst du hier nachlesen:

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Hast du also noch Bedarf, dann schreibe auch deinen Vater jetzt schon mal an und sage ihm, dass der Unterhalt nun neu berechnet werden muss und du seine Einkommensnachweise der letzten 12 Monate dafür benötigst. Schicke ihm gleich die Schulbescheinigung etc. mit! Zumindest das letzte Zeugnis, wegen der Schulschließungen ist es wohl im Moment schwierig eine aktuelle Schulbescheinigung zu bekommen... Sage ihm auch gleich was du nach der Schule machen willst. Also Ausbildung oder Studium... Bei Studium: BAfög ist vorangig zu beantragen!

Zunächst einmal solltest du dir die Antwort von @ Kessie 1 durchlesen, dann muss man nicht alles wiederholen.

Nein, nachzahlen muss er nicht, es sei denn es würde weiterhin ein Titel auf den zu zahlenden Unterhalt vom Vater bestehen , weil er diesen nicht beim Familiengericht hat abändern lassen.

Ab deinem 18 Geburtstag musst du deinen evtl.Unterhaltsanspruch dann auch bei deiner Mutter geltend machen, denn dann kommt es auch darauf an was deine Mutter an Einkommen hat, der evtl.Unterhaltsanspruch muss also neu berechnet werden.

Auch steigt dein Unterhaltsanspruch ab dem 18 Lebensjahr um ein paar Euro an ( z.B. ca. 35 € ), im Gegenzug wird aber auch dein Kindergeld dann nicht mehr hälftig, sondern zu 100 % auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet, also nicht mehr nur 102 €, sondern nun derzeit 204 € pro Monat.

Wenn dein Vater also bisher diese 395 € Barunterhalt an deine Mutter gezahlt hat und man das hälftige Kindergeld von 102 € addiert, dann kommt man auf den bisherigen Mindestunterhalt bis 17 Jahre von 497 € pro Monat.

Nun stehen dir ab 18 laut Düsseldorfer Tabelle min.530 € an Unterhalt zu, nun müsste man das bereinigte Nettoeinkommen von Vater und Mutter addieren und anhand dieser Summe in der Düsseldorfer Tabelle deinen Anspruch ablesen und davon zunächst die 204 € Kindergeld in Abzug bringen.

Dann müsste man anhand des jeweiligen bereinigten Nettoeinkommens den prozentuellen Anteil des jeweiligen Elternteils ermitteln, dass andere Elternteil müsste aber bei nicht Leistungsfähigkeit des anderen Elternteils nie mehr an Unterhalt zahlen, als es alleine mit seinem bereinigten Nettoeinkommen zahlen müsste.

Die Unterhaltspflicht endete ja nicht automatisch mit der Volljährigkeit.

Sabbi999  11.04.2020, 13:41

Eigentlich hätte er es garnicht kürzen dürfen

Aber vielleicht will hat er es gemacht weil dir ab dem 18. der Unterhalt direkt zusteht

Vierdreizwei194 
Beitragsersteller
 11.04.2020, 12:47

Ja ich gehe auch noch zur Schule😊 nur es geht darum ob mein Vater den Restbetrag von diesem Monat irgendwann Zahlen muss oder nicht? LG

Ranzino  11.04.2020, 12:49
@Vierdreizwei194

ja muss er. nur musst DU das nun selber verhandeln mit ihm.

sassenach4u  11.04.2020, 18:50
@Vierdreizwei194

Nur, wenn es der tatsächliche Unterhalt ist. Hast du dich vorher gekümmert, dass der neue Unterhalt berechnet wurde?

Ranzino  11.04.2020, 12:43

nee, ab dann wird es bis zur Beendigung der Ausbildung an sich erst wirklich spannend.

und jetzt mal im Zusammenhang:

Warum wurde vom wem weniger überwiesen?

Warum soll Dein Vater Geld überweisen?

An wen soll Dein Vater Geld überweisen?

Wer hat den Unterhalt immer überwiesen bekommen? Wer bekommt nun den Unterhalt?

Vierdreizwei194 
Beitragsersteller
 11.04.2020, 12:43

Der Unterhalt wurde in diesem Monat nur anteilig überwiesen weil ich in diesem Monat 18. werden und ich ab den Zeitpunkt selbst dafür „zuständig“ bin und nicht mehr meine Mutter. Leider wurde mir dass vom Jugendamt auch nicht wirklich erklärt aber es gibt wohl eine Formel womit der Betrag in dem Monat der Volljährigkeit berechnet wird.

Meine Mutter hat sonst den Unterhalt für mich von meinem Vater überwiesen bekommen, was sich ja nach meinem Geburtstag ändert. Danach bekomme ich das Geld auf mein Konto überwiesen, weil ich auch noch Schülerin bin.