Muss Probearbeit bezahlt werden oder nicht?
Guten Tag,
Meine Freundin hatte in einem Betrieb 3 Tage zur Probe gearbeitet. Also insgesamt 24h. Danach wurde gesagt ja du kannst bei uns anfangen. Nach 2 Tagen "regulärem" Arbeitstagen wurde abends angerufen und gesagt das es doch nix wird. Die 2 Tage wurden Vergütet. Jetzt is die Frage müssen diese 24h auch noch vergütet werden auch wenn es dazu keine Absprache getroffen worden ist?
Bitte nur ernste antworten und nicht sowas wie stell dich nicht an und sowas! Und wenn möglich mit Quellen angeben.
Danke im Voraus
4 Antworten
(1)Eine Vergütung gilt als stillschweidend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2)Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen. (§ 612 BGB)
Zusätzlich könnte man es noch auf die Spitze treiben und darauf bestehen, dass mündlich ein unbefristeter Arbeitsvertrag entstanden ist. Es wurde ein Arbeitsverhältnis vereinbart, bei dem vorab keine Befristung schriftlich fixiert wurde, also ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag entstanden, der nicht einfach durch einen Anruf beendet werden kann.
Probearbeit muss vergütet werden, sie hat ja eine Leistung erbracht!
Probearbeiten im Sinne einer Kennenlernphase muss nicht vergütet werden.
Nicht vergütetes Probearbeiten im Sinne eines kurzfristigen Arbeitsverhältnisses, z. B. um Personalengpässe zu stopfen ist illegal. Derartige Arbeitsleistung muss vergütet werden. Die Frage ist nur, wie man das nachweisen soll.
Mehr dazu findest du hier:
http://www.weigelt-ziegler.de/Probearbeit-nicht-zum-Nulltarif.246.0.html
Und alles, was mit Anwesenheitspflicht und Weisungsgebundenheit verbunden ist, ist keine Kennenlernphase mehr.
Endlich eine richtige Antwort.
Ansonsten: Wenn es keine Vereinbarungen gibt, sind die Tage zu entgelten!
Probetage werden nicht vergütet. Sie hat da ja auch noch keinen Arbeitsvertrag.
Achso, dann hab ich das wohl falsch aufgefasst. Danke für die Aufklärung, dann weiß ich in Zukunft auch mal Bescheid :)
Das ist falsch!
Wenn bei der Probearbeit eine Arbeitsleistung erbracht wird, wenn es sich nicht um bloße "Kennenlern-" oder "Schnuppertage" handelt, wenn es keine gegenteilige Vereinbarung gibt, dann hat der Probearbeiter Anspruch auf Entgeltung!
Siehe die richtige Antwort von TrudiMeier!