Muss Polizei immer anhalten?

6 Antworten

Ein Rotlichverstoß wird zu 99% nicht von einer Polizeistreife festgestellt sondern gefilmt oder geblitzt.

Da gibts also nix zum aufhalten ...

Angehalten wird bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, bei der eine Streife hinterherfährt und filmt. Oder bei Trunkenheitsfahrten die direkt von einer Streife verfolgt wird etc.

Bei solchen Vergehen wird natürlich angehalten um den Fahrer festzustellen und ggf. eine Weiterfahrt zu unterbinden.

xrmsylmzx 
Beitragsersteller
 18.03.2017, 13:00

Aber sagen wir mal, die Polizei stand zufällig da und hat gesehen, wie einer bei einer roten Ampel gefahren ist und es gab keinen Ampelblitzer. Was dann?

Rosswurscht  18.03.2017, 13:59
@xrmsylmzx

Dann werden sie dich natürlich aufhalten.

Rotlichtverstöße, die keinen Straftatbestand (z.B. § 315c StGB) erfüllen, sind Ordnungswidrigkeiten. Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (OWi´s) gilt das Opportunitätsprinzip. Ob die OWi verfolgt wird, liegt dann im Ermessen der Polizeibeamten. Diese müssen das Fahrzeug also nicht zwangsläufig anhalten.

Meistens wird das eher nicht gemacht, da die bloße Zeugenaussage der Polizeibeamten für gewöhnlich weniger Beweiswert hat, als eine objektive Messung. Es kommt aber vor.

Häufiger tun dies Polizeikräfte, die ohnehin mit der Überwachung des Straßenverkehrs betraut sind. Von diesen kann man zum einen eine höhere Arbeitsqualität erwarten, zum anderen verfügen diese auch häufiger über Kameras, mit denen die Verstöße beweissicher festgehalten werden können.

Nur mit dem Nummernschild zu arbeiten, ist weniger erfolgversprechend, da nicht unbedingt klar sein muss, wer gefahren ist. Kommen z.B. zwei Ehegatten in Frage, muss keiner eine Aussage tätigen und sich oder den Gatten belasten. Wirklich erforderlich wäre die Arbeit mit Nummernschild nur, wenn der Rotlichtverstoß eine Straftat darstellt und die Polizisten, die diesen wahrnehmen nicht (rechtzeitig) in der Lage sind, das Fahrzeug anzuhalten.

Hallo. Nein das  muss sie nicht.

Aber wenn 2 Polizeibeamte das bezeugen, das das Fahrzeug mit dem Kennzeichen bei Rot über eine Ampel fährt.
Wenn die Polizei nicht herausfindet, wer der Fahrer war, wird dem Halter ein Fahrtenbuch aufgebrummt. In der Regel für 2 Jahre.
So kommt in der Regel jeder dran. Der Halter mit jedem Auto.

Mit Gruß

Bley 1914

Für Verstöße im fließenden Verkehr ist immer nur der Fahrer verantwortlich. Das Nummernschild reicht also nicht aus, in dem geschilderten Fall wird die Polizei also das Fahrzeug anhalten.

bei deiner Schilderung wird dich die Polizei wohl stoppen wollen.

Mit dem Kennzeichen erfährt sie nur den "Halter", aber nicht den, der

gefahren ist.