Bin ich Verpflichtet meinen Namen zu sagen, wenn ich z.B. in einen Telefonischen Notdienst arbeite
Bin ich Verpflichtet meinen Namen zu sagen, wenn ich z.B. in einen Telefonischen Notdienst arbeite.
Ich glaube meine Frage ist schon eindeutig, aber ich glaube in Deutschland muss ich doch nur die Polizei meinen Namen veraten und nicht Personen die z.B. einen Notdienst anrufen.
11 Antworten
Ich habe gerade mal meinen Arbeitgeber angerufen und er hat das mir genau so gesagt wie mein Freud es mir gesagt hat.
Im Datenschutzgestzt steht, das man nicht seine Daten an fremden Person weitergeben muss, auser wie erwähnt "Die Polizei" für die Datenerfassung.
Falls sich eine Person sich beschwert, kann man im Dienstplan nachschauen wer es war.
Wenn man bei der Telefonseelsorge arbeitet, dann wird man entsprechend geschult, um die verzweifelten Menschen aufzufangen, die anrufen. Es gibt auch viele Fakeanrufe. Bei der Telefonseelsorge meldet man sich folgendermassen: "Telefonseelsorge, guten Tag, was kann ich für sie tun?" Und nein, man muss seinen Namen nicht nennen. Im Gegenteil es ist sogar manchmal nicht sinnvoll seinen Namen zu sagen, weil man ja nie weiß was für eine Person es ist. Telefonseelsorger ist anonym für beide Seite und soll es auch bleiben. In diesem FAll hat das auch nichts mit Höflichkeit zu tun. Die meisten Menschen die anrufen wollen auch keinen Namen wisse, die haben ganz andere Probleme. Im übrigen die Mitarbeiter der Telefonseelsorge arbeiten kostenlos, das ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, die wird nicht bezahlt. Es gibt vielleicht auch andere aber da weiß ich es nicht. Die kirchlichen Telefonseelsorgen, die auch in den Telefonbüchern stehen sind diejenigen wo die Mitarbeiter ehrenamtlich arbeiten.
Eine gesetzlich verankerte Pflicht sehe ich nicht.Du bist aber an die Weisungen Deines Arbeitgebers dazu gebunden und Deinen Arbeitsvertrag.
Wie bist du denn drauf du weist doch granicht was ich für einen notdienst mache und was ich gelernt habe.
Aber mal anders das ist nicht eine Antwort, die mir weiter helfen kann.
Ich habe eine Frage gestellt ob das gesetzlich gerregelt ist ob ich meinen Namen sagen muss das es eine Höfflichkeitsform ist weis ich selber.
Der Anrufer möchte doch wissen mit wem er spricht.
Es gibt doch bestimmt eine Arbeitsanweisung wie sich bei Annahme eines telefonischen Anrufes zu melden ist, dort wird bestimmt festgelegt sein, dass Du dich mit Namen zu melden hast oder ?
.
Zudem ist es eine reine Höflichkeit sich mit seinem Namen zu melden, und bei Nachfrage diesen erneut zu nennen.