muss mir der arbeitgeber für einen hospitationstag freigeben?

4 Antworten

Dein Ausbildungsbetrieb möchte die Früchte seiner Anstrengung genießen - hat Zeit und Geld in deine Ausbildung investiert und bietet dir deshalb eine Weiterbeschäftigung an. Das zeigt einerseits, dass du deine Sache gut gemacht hast und andererseits, dass der Betrieb bedarfsgerecht ausbildet. Deine Berufswahl war scheinbar "am Markt orientiert", wenn du mehrere Optionen prüfen kannst.

Ich weiß zwar nicht, was du gelernt hast, aber in vielen Berufen ist "Erfahrungen sammeln" sinnvoll. Bei Handwerksberufen war es Früher üblich, dass die Gesellen erst mal "auf die Walz" gingen (Dachdecker und Tischler machen das immer noch). Dabei eigneten sie sich Fähigkeiten an, die der Ausbilder nicht vermitteln konnte. Ob das auch bei deinem Beruf sinnvoll ist, musst du selbst entscheiden. Seinen Horizont zu erweitern, kann aber nie schaden.

Für Vorstellungsgespräche würde ich trotzdem Urlaubstage verwenden, schon deshalb, damit das Verhältnis zu deinem jetzigen Arbeitgeber nicht getrübt wird. Bewerbung bei anderen Betrieben vermitteln ja den Eindruck, dass du mit deinem Arbeitgeber unzufrieden bist, wenn er dir schon die Arbeitsplatzzusage gegeben hat.

Sominja 
Beitragsersteller
 13.06.2013, 14:45

Mein Betrieb hat nicht "Zeit und Geld investiert", sondern mich systematisch ausgebeutet. Das möchte er fortsetzen, indem er mich als frisch ausgelernte (=billige) Kraft ohne Einarbeitungszeit weiter behält. Von daher bin ich ziemlich unzufrieden. Wie alle Mitarbeiter.. aber das nimmt der Betrieb billigend in Kauf... Also das mal dazu...

Es ist in der Tat so, dass in meinem Beruf ein starker Mangel herrscht. Ich arbeite in der Pflege.

Urlaubstage kann ich wie gesagt nicht nehmen. Mein Arbeitgeber legt die fest.

Shanrhy  13.06.2013, 19:54
@Sominja

Willkommen im Kapitalismus ;-(
Ja, dein Eindruck ist richtig, zumindest ab einem bestimmten Zeitpunkt deiner Ausbildung bist du eine billige Arbeitskraft. Das gilt in einem Beruf früher, im anderen später - im Pflegebereich eher früher.

Wenn Urlaubstage nehmen nicht geht, ist eine Krankschreibung vielleicht eine Alternative.

Sominja 
Beitragsersteller
 16.06.2013, 18:50
@Shanrhy

Krankschreibung geht leider auch nicht. Die AU muss ab dem ersten Tag (Poststempel) beim Arbeitgeber vorliegen.

Meine Frage: Kann man das Recht auf Freistellung für ein vorstellungsgespräch auch "überstrapazieren", wenn man sich in mehreren betrieben vorstellt, gerade wenn man schon eine Zusage vom jetzigen Arbeitgeber hat? Und zählen hospitationstage da überhaupt mit rein?<

Es gibt kein "Recht auf Freistellung" (zumindest nicht in solchen Fällen) und Du wirst es wohl über Urlaub abwickeln müssen. Ob das dann rechtlich "sauber" wäre, lasse ich mal dahingestellt.

Warum sollte ein Ausbildungsbetrieb behilflich sein, die Investition (Ausbildung) anderen zugute kommen zu lassen?

Für Hospitationstage mußt Du Urlaub nehmen. Warum willst Du denn beim jetzigen Arbeitgeber nicht bleiben?

Hey, erspar dir die Situation, begründen zu müssen, warum du einen Tag frei brauchst, mach drei Tage Krank. Magenschmerzen eignen sich dafür immer am besten.