Muss mich die Polizei bei Rotlichtverstoß sofort anhalten?
Hallo,
bin heute leider, in Gedanken vesunken, an einer großen Kreuzung bei schon längerem Rotlicht voll über die Haltelinie gefahren. Als ich es gemerkt habe, dass Rot war, bin ich sofort stehen geblieben und (da hinter mir keiner war) rückwärts bis zur Haltelinie gefahren.
Das Problem, von rechts kam ein Polizeiauto. (Kann höchstwahrscheinlich Bereitschaftspolizei gewesen sein, da die gleich um die Ecke ist) Sind aber weiter gefahren.
Ich weiß mir drohen 200 Euro Strafe, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Meine Frage: Hätte das Polizeiauto mich anhalten müssen oder können sie mir einfach einen Bußgeldbescheid schicken?
10 Antworten
Du hast einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen.
Sofern du niemanden gefährdet oder gar geschädigt hast, droht dir dafür grundsätzlich das, was du selbst in deiner Frage geschrieben hast.
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Da aber der tatsächliche Täter natürlich erst ermittelt werden muss, um gegen ihn vorgehen zu können, hättest du geblitzt werden müssen oder die Polizeistreife hätte dich anhalten und identifizieren müssen.
Da offenbar beides nicht geschehen ist, wird man dich nicht ermitteln und somit auch nicht bebußen können.
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Allerdings besteht noch die vage Möglichkeit, dass dich ein Zeuge anzeigt und auch identifizieren kann. Mit dieser Unsicherheit wirst du eine Zeit lang leben müssen.
Nach 3 Monaten und 14 Tagen kann man schon etwas beruhigter schlafen, denn dann ist die Tat verjährt, sofern es nicht zu verjährungsunterbrechenden Maßnahmen (§ 33 OWiG) kam.
Ganz sicher kann man aber erst nach zwei Jahren sein, denn dann tritt absolute Verjährung ein und die Tat kann (darf) nicht mehr verfolgt werden.
Die Polizei muss Dich nicht sofort anhalten.
Du hast Deinen Fehler bemerkt und bist zurückgefahren.
Mach Dir keine Sorgen, da kommt ganz sicher nichts mehr nach.
Ich denke, dass du da nichts zu befürchten hast, Zum einen hätten die dich dann sofort rausgezogen oder deine Personalien aufgenommen und zum anderen hast du es ja noch bemerkt und deinen Fehler wieder korrigiert.
Keine Panik, mit einem Bußgeldbescheid müßtest du nur dann rechnen wenn besagte Kreuzung Kamera überwacht ist.
Das stimmt ja nun überhaupt nicht. Wenn es eine Zeugenaussage gibt, dann ist die mindestens so gut und verwertbar wie ein Kamerabild.
Woran hier anscheinend keiner denkt, - du hast gar keinen Rotlichtverstoß begangen. Du bist ja nicht in den sogenannten geschützten Bereich der Kreuzung eingefahren. Was ist passiert?
Du bist ein Stück über die Haltelinie gefahren. Du hast aber die Kreuzung nicht überquert, bist auch nicht bis in die Mitte gefahren usw. Du bist dann ein kurzes Stück nach der Haltelinie zum Stehen gekommen und dann sogar wieder zurückgefahren. Welbst wenn man dich geblitzt hätte, wäre die nur ein billiges Überfahren der Haltelinie gewesen aber kein richtiger Rotlichtverstoß. Meist wird, wenn man geblitzt wurde, noch nicht einmal dieses Überfahren der Haltelinie geahndet. Also brauchst du dir wirklich gar keine Gedanken zu machen.
@Franticek:
Der Fragesteller erklärt weiter unten, dass er über den Fußgängerüberweg gerutscht ist - der aber gehört zum geschützten Bereich.
Es handelte sich daher um einen qualifizierten Rotlichtverstoß.
Selbst wenn es ein Rotlichtverstoß war, so muß der FAQher identifiziert werden und das ist anhand der Schilderung nicht möglich.
Das ist richtig - dennoch handelt es sich, unabhängig von der Verfolgbarkeit, um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Das sollte der Fragesteller wissen.
Das weiß ich ja auch, meine eigentliche Frage war, ob die Polizei mich gleich aufhalten hätte müssen oder nicht.. weiß das jemand, wie das ist? bzw., kann noch ein bußgeldbescheid kommen?
Lies mal meinen Beitrag.
@JoptEs;
es gab schon Richter, die "Gnade vor Recht" ergehen ließen, wenn der Betroffene noch nicht in den Bereich des Querverkehrs gelangt ist. Grundsätzlich hast du aber Recht. Ich hatte schnell etwas von vorrutschen und zurückfahren gelesen, aber der erwähnte Fußgängerüberweg ist mir irgendwie durchgegangen.
Ab wann ist der geschütze Bereich der Kreuzung ?
Das kann man z.B an der Fußgängerfurt erkennen, diese zählt schon zum Geschützten Bereich. Also alles was durch die Ampel Geschützt wird, die Kreuzung, Fuß und/ oder Radwege usw.
Der geschützte Bereich ist der von den sich kreuzenden Verkehrsströmen gemeinsam benutzte Bereich der Kreuzung. Das kann auch Fußgängerverkehr an der Ampel sein, die du überfahren hast.
danke, wie lange wäre eine zeit lang?