Ist das Überfahren der Haltelinie nur mit der Schnauze bei Rotlicht an einer Bahnüberführung ein Verstoß?
Ich wurde am Bahnübergang geblitzt. Es befand sich eine Ampel direkt am Bahnübergang und vor dieser Ampel noch eine Vorampel da unmittelbar vor dem Übergang eine Straße einmündet. Ich habe bei Rot an der Vorampel angehalten. Als die sich die Schranke öffnete, habe ich die Bremse gelöst und mein Auto ist deshalb bereits über die Haltelinie gerollt noch bevor die Ampel grün zeigte. Definitiv losgefahren bin ich aber erst bei Grün. Trotzdem wurde ich in Höhe der Ampel am Übergang geblitzt. Ist das bereits ein Rotlichtverstoß oder kann ich einem evtl. Bußgeldbescheid widersprechen?
6 Antworten
Du bist eben nicht nur mit der Motorhaube über die Haltelinie gefahren, sondern mit den Rädern - sonst hätte der Blitzer nicht ausgelöst.
Das nennt man "Rotlichtverstoß".
Das Bild zeigt, Du warst bei Rot an der falschen Stelle. Egal ob gerollt, gefahren, geschoben oder mit Düsenantrieb.
Übrigens ist "ein bisschen Zug abkriegen" in dem Zusammenhang nicht eben angenehm.
Übrigens ist "ein bisschen Zug abkriegen" in dem Zusammenhang nicht eben angenehm.
An einer Vorampel?
Ist das bereits ein Rotlichtverstoß
Ja, du warst bei Rot an einer Stelle, an der du nicht hättest seien dürfen. Wie willst du es denn stattdessen nennen?
wie willst Du beweisen, dass Du "nur" gerollt bist? Das Bild wird bestätigen, dass Du bei Rot an dieser Stelle warst und nur das zählt.
Ich denke eher, dass die da Rotlichtsünder blitzen, die bei Beginn der Rotlichtphase und bei sich senkender Schranke noch schnell über Bahnübergang müssen!
Ich vermute mal, da kommt nichts.