Strafanzeige wegen lastSchrift Rückgabe?
Meine Frau und ich waren mitte 2018 im Mallorca Urlaub, der sehr beschissen war und wir und beschwert haben im hotel und beim Veranstalter, alles schriftlich festgehalten... Nach dem cahos Urlaub hat sich der Veranstalter tot gestellt und meine frau war sauer und hat die lastSchrift zurück geholt in der Hoffnung auf eine bessere Klärung... Viele Telefonate und emails und alles ist irgendwie im sand verlaufen, jetz habe ich eine strafanzeige wegen Betrug bekommen weil ich die reise gebucht habe, aber meine frau ist der Kontoinhaber von ihren konto und sie hat es zurück gebucht und nicht ich.. Da ich noch Bewährung habe ist es sehr blöd, unser Anwalt meinte wir sollen es direkt zahlen und dann den Veranstalter auf Schaden Ersatz verklagen, das ist kein Problem den Betrag sofort zu überweisen nur wie sieht es mit der Betrug Anzeige aus? Es ist und war nicht mein Konto und sie hat es aus Wut zurück gebucht, kann ich trotzdem dafür eine Anzeige und verurteilung kassieren?
7 Antworten
Hallo,
zunächst mal merkt man dabei, dass man solch ein Durcheinander einfach nicht machen sollte. Weshalb bist du der Anmelder, aber Ihr Konto zur Zahlung angegeben? Das macht keinen Sinn - dann hätte Sie sinnvollerweise der Anmelder sein müssen. Du machst dich hier haftbar für Ihre Handlung.
Weiterhin habt ihr die Zahlung zurückgehen lassen, wegen mangelnder Leistung. Nun stellt sich die Frage, wie viel Erstattung ihr realistisch zu erwarten hattet.
Habt ihr die komplette Zahlung (oder die Restzahlung von meist ca. 80%) zurückgehen lassen, aber nach Frankfurter Tabelle einen möglichen Erstattungsanspruch von 20%, dann könnte man die Zahlung zurückgehen lassen und die Differenz wieder überweise. Dazu gibt es ein Schreiben an den Veranstalter, mit dem man den Anspruch und die Vorgehensweise begründet.
Damit wäre der Betrugsvorwurf vom Tisch, denn ihr hättet eine Zahlung geleistet, aber eben um einen bestimmten, definierten Betrag gemindert wegen einer Schlechtleistung.
Du hast bereits einen Rat deines Anwaltes, wie er vorschlägt vorzugehen. Ich würde mich hier mit dem Reiseanbieter in Verbindung setzen, die Situation schildern und diesen Frage, ob er nach Zahlungseingang die Anzeige zurückzieht... kann ich mir schon vorstellen, denn die haben ja auch keinen Bock auf eine Verhandlung, bei der Sie Arbeitskraft entbehren müssen, damit die als Zeugen aussagen können.
LG, Chris
Du bist der Vertragspartner und hast dafür zu sorgen, das die in Anspruch genommene Leistung bezahlt wird. Da musst du dir auch die (leider völlig dumme) Aktion deiner Frau anrechnen lassen und hoffen, das der Veranstalter die Anzeige zurückzieht wenn er sein Geld wieder hat. Nächstes Mal erst vom Anwalt beraten lassen.
Dann hättest du nicht ihr Konto für deine Transaktionen nehmen dürfen, wenn du dein Frauchen nicht im Griff hast.
Öhhh warum fragst du uns das? Die hast doch schon einen Anwalt der sich in Rechtssachen sicherlich um vieles besser auskennt als das Laienpublikum hier.
Üblich ist es dass ein zurückgezogene Lastschrift eine offene Forderung bedeutet die dann gleich an ein Inkassounternehmen gegeben werden kann. Das kann teuer werden. Unabhängig davon müsstet ihr "Minderubg" geltend machen.
Strafrechtlich . Betrug wäre schwer zu erkennen, hier gehts doch nur um Geldforderungen und nicht um den krimiellen Versuch sich zu beteichern. Aber wenn schln ein Anwalt eingeschaltet ist wird der genauen Rat geben und wohl auch die Antwort auf den Anhörungsbogen formulieren der mit so einer Anzeige sicher gekommen ist. Falls der Staatsanwalt überhaupt die Anzeige zulässt und Ermittlungen einleitet.
Also wäre gut wenn ich zu dem Polizei Termin gehe mit der Quittung das es bezahlt ist und sage das meine frau das so gemacht hat mit dem falschen plan... Ja die Forderung und Anzeige kam wohl von dem Anwalt Inkasso unternehmen, wovon wir nur 1 brief bekommen hatten mit der Androhung zum mahnverfahren was meine frau abwarten wollte um Einspruch einzulegen... Ich will nicht für ihre sture art die Anzeige kassieren
Mit der Polizei braiuchst Du nicht zu reden. Am Besten schickt Ihr dem Inkasso eine Kopie der Überweisung. Dann ist diese Sache mal vom Tisch. Betreffend Anzeige solltest Du unbedingt einen Anwalt zu Rate ziehen. Da gibt es Fristen und alles zu beachten.
Habt Ihr getrennte Konten oder Vollmacht? Aber davon abgesehen, warum hast du deine Anwalt nicht gleich deswegen gefragt? Hattest ja diesbezüglich schon Kontakt und der ist da doch der Fachmann?!?
Das is ihr Anwalt ich trau dem nicht so, bin schon angepisst das ich dafür ne Anzeige kassiere... Es ist ihr alleiniges Konto, ich habe mein eigenes
Ja das zurück zahlen ist kein Problem, meine frau ist halt sehr angepisst gewesen und sie macht alles mit Rechnungen und alles, ich dachte das wäre alles geklärt und jetz 1,5 jahre später bekomme ich die Anzeige.. Die Buchung betrifft sie ja auch da sie mit im. Urlaub war, und mein name stand ganz oben.. Es ist ihr alleiniges Konto wo ich kein Zugriff habe, ich kann ja nix dafür das sie es zurück bucht