Muss man zwingend den Firmenwagen benutzen?
Mal eine Frage an die Arbeitsrechtler.
Mein Arbeitgeber hat einen neuen Dienstwagen für das Lager/Produktion angeschafft. Da diese Leute dort im wesentlichen Waren (auch mal kleine Paletten oder Überseekisten) durch die Gegend karren (max. 50 km), ist es ein geschlossener Lieferwagen (ebener Ladeboden mit Einbauten zur Ladungssicherung) aber eben PKW-Zulassung geworden. So 'ne Art VW Caddy eben.
Nun gibt es die Anweisung, dass auch Kundenbesuche - die vorher mangels Fahrzeug eben auch mit den Privatfahrzeugen durchgeführt wurden - bei Verfügbarkeit zwingend mit diesem Fahrzeug durchzuführen sind.
Ich kenne Kollegen, die sich ohne Rückspiegel - bei den Ausmaßen des Fahrzeuges - sehr unwohl fühlen - sind ja keine LKW-Fahrer. Mich stört aber viel mehr, dass die Kiste auf der AB derartig laut wird (abhängig vom Straßenbelag natürlich). Jede Bodenwelle ist überdeutlich zu hören, man sitzt wie in einem Lautsprecher. Offenbar wirkt der - bei Kundenbesuchen natürlich unbelastete - Ladeboden wie ein Verstärker. Mit dem innen offenen Aufbau und der fehlende Verkleidung hat man auch noch massive Windgeräusche-. Ich bin zuletzt zweimal 150 km mit dem Teil auf der AB unterwegs gewesen. Zum Schluss bin ich freiwillig nur noch 80-90 km/h gefahren, obwohl die AB eigentlich leer war (Eingetragen ist der Wagen bis 165 km/h)
Frage: Kann der AG den/die AN zwingen, den Dienstwagen zu nehmen (oder eben ÖPNV), selbst wenn die Kollegen sich unwohl fühlen (potentielle höhere Unfallgefahr ?) bzw. man sich (gefühlt) Hörschäden einhandelt ? Der versicherungstechnische Probleme die sich bei der Nutzung des Privatwagens ergeben bin ich mir durchaus bewusst.
Unsere Familienkutsche ist zur Zeit ein VW Caddy - natürlich mit PKW-.Ausstattung. Das ist quasi meine Referenz. Gefühlt ist der Lieferwagen schon bei 100 lauter als mein Caddy bei 170 .
2 Antworten
Ja.
Der Arbeitgeber kann Dich nicht zwingen, Dein Privatfahrzeug zu nutzen. Aber er kann anordnen, dass ein Firmenwagen zu nutzen ist.
Das mit der Unfallgefahr verstehe ich nicht ganz. Die heutigen Autos haben meist keine richtigen Heckscheiben mehr, sondern breite Schießscharten. Da sieht man nach hinten raus auch nichts. Und da man mit dem PKW-Führerschein auch kleine LKWs, Transporter etc. fahren darf, sollte man damit auch zurechtkommen.
Bezüglich des Lärms solltest Du mit Deinem Chef sprechen. Ein neues Auto sollte nicht so laut sein, dass einem die Ohren abfallen. Der Wagen sollte mal in der Werkstatt generalüberholt werden.
Das Verbot, den Privatwagen zu nutzen, hat in erster Linie versicherungstechnische Gründe.
Du kannst Deinem Chef folgende Vorschläge unterbreiten:
der Lieferwagen wird mit einer Rückwärtskamera nachgerüstet (sicher keine schlechte Investition).
Es wird geprüft, ob der Wagen besser schallisoliert werden kann (z. B. Matten, Platten o.ä.).
Du benutzt Dein eigenes Auto und bekommst 30 cent pro gefahrenem km. Damit sind alle Kosten abgegolten.
Du benutzt Dein eigenes Auto und bekommst monatlich einen Betrag X auf Dein Gehalt (neudeutsch: Car allowance). Diese muss versteuert werden.
Es wird noch ein weiterer Poolwagen angeschafft, der nicht für Lieferfahrten gedacht ist (Elektroauto, Kleinwagen, Microwagen). Dieser wird dann ausschließlich für Kundenfahrten genutzt.
Der Kollege mit Automatikführerschein darf keinen Wagen mit Schaltung fahren. Da müsste dann eine eigene Lösung her.
Ich habe noch den alten 3-er Führerschein und bin schon 7,5-Tonner gefahren. Geht alles, in der Ruhe liegt die Kraft. Aber es erklärt zumindest, warum alle SUVs fahren, aber keiner es wirklich kann :)
und bin schon 7,5-Tonner gefahren.
Ich auch. Hätte zwar ein 3.5t sein sollen, aber der Verleiher hat was verbockt. Da gab es den 7.49t zum Preis des 3.49t. Aber da hatte ja einen Beifahrer zum Einweisen ...
Und ich bin auch schon Gespann mit großem Doppelachs-Anhänger gefahren.
Der AG hat Weisungsrecht – er darf also anordnen, dass ihr den Lieferwagen auch für Dienstfahrten verwendet!
Allerdings sollte das Fahrzeug „fahrtauglich“ sein – auch in dem Sinne, dass es weder Hörschäden verursacht noch einen zweiten Fahrer erfordert, der beim Einparken helfen muss.
Ihr solltet mal mit dem Chef reden, ob ein Dienst-PKW ggf. nicht praktischer wäre. Allerdings kann er bestimmt nicht auf die Befähigungen „aller“ MA eingehen!
Auch Dir danke für die Antwort.
weder Hörschäden verursacht
gibt es den da Grenzwerte ?
Der Chef empfindet den Wagen jetzt nicht als 'überlaut'.
Und 'Hörschäden' finden ja regelmäßig nicht wegen kurzfristiger Einwirkung statt. Es ist ja nun nicht so, dass ich jeden Tag mit dem Fahrzeug unterwegs bin.
Aber gut, dann stelle ich das Navi halt auf 'Autobahn meiden' ...
Denke an das Einparken! Tote Winkel können schon auch töten!
Tote Winkel können schon auch töten!
Nicht nur beim Einparken, sondern vor allem beim rechts abbiegen.
Wenn da ein Fahrradweg ist, dann muss man ja damit rechnen , aber wenn einen in der Situation ein todesmutiger Fahrradkurier rechts überholen will ...
Danke schon mal für die Antwort.
[IRONIE]
Aha, ich kann zwar nicht Fahrradfahren, aber Motorrad darf/soll ich trotzdem fahren (wg. A1 als Teil vom alten '3 er' ) .
[/IRONIE]
Also ich für meinen Teil habe in der Fahrschule nicht gelernt ohne Rückspiegel zu arbeiten. Und speziell beim Rückwärts Ein- oder Ausparken ist und bleibt es ein Blindflug (ja, ja ich weiß, im Zweifelsfall einweisen lassen ).
Davon, dass man Rechts einen großen toten Winkel hat rede ich erst gar nicht.
Natürlich kann man das mit Erfahrung wettmachen. Aber ich kann durchaus nachvollziehen, wenn sich ein Fahranfänger da sehr unsicher ist. Wie würde das wohl aussehen, wenn der Kollege einen 'Automatik'-Führerschein hätte ?
Man kann das sicher noch weiter diskutieren, aber damit habe ich jetzt nicht so das Problem.
Habe ich schon. Daher resultiert die Frage ...
Der Wagen ist neu und hat aktuell 2500 km auf der Uhr.
Der Ladeboden sind werksmäßig verbaut.
Es fehlt einfach alles, was Schall schlucken könnte zugunsten des Ladevolumens ...
Aber er kann mir sicher nicht vorschreiben, wie lange ich für eine bestimmte Strecke brauchen darf, oder ?
Die 150 km kann ich (theoretisch) innerhalb einer Stunde zurücklegen, alternativ fahre ich ca. 130 km über Landstraße und brauche dann halt 2 Stunden. Die 'Überstunden' kann ich dann wieder abfeiern ...