Geblitzt worden. Ist die Messung korrekt?
Hallo, ich wurde vor kurzem nach Abzug der Toleranz mit 22 km/h zu schnell innerorts geblitzt, bin mir aber sicher höchstens 5-10 km/h zu schnell gefahren zu sein. Der Blitzer war in einem VW Caddy auf dem Beifahrerplatz angebracht. Der VW Caddy stand mit den zwei rechten Reifen auf dem Bordstein ( also auf einer sehr unebenen Fläche ) und hat mich auf der Gegenfahrbahn geblitzt. Nun meine Frage: Wie stehen meine Chancen dass die Messung falsch war und das Verfahren eingestellt wird?
Ich habe vor die Unterlagen an www.geblitzt.de zu schicken. Hat jemand schon Erfahrungen mit dieser Seite gemacht und wie lange dauert es, bis diese meinen Fall bearbeiten? Zum Tatvorwurf muss ich mich spätestens bis zum 9. Mai äußern.
Über jede hilfreiche Antwort würde ich mich freuen.
5 Antworten
Schreib einen Brief, dass Du Dir sicher bist, dass Du auf keinen Fall so schnell gefahren bist. Ein Bekannter von mir hatte einen ähnlichen Fall, und es hat sich dann alles geklärt.
Und wenn Du das nicht willst, dann nimm Dir einen Anwalt. Auch wenn das teurer wird, bekommst Du keinen Punkt.
Gruß und viel Glück, Gamerjol
Vielen Dank für die Hilfe
Außerdem wird laut der Seite, sobald alle Unterlagen vorsorglich da sind, Einspruch eingelegt. Die Frist kann also eingehalten werden.
https://www.geblitzt.de/so-funktionierts/
Unter "Vorwurf prüfen" steht alles.
also wenn ich geblitze wurde, dann freue ich mich nicht gerade, aber ich habe einen fehler gemacht, bin erwischt worden und diskutiere nicht, sondern zahle. meinerwegen mit zähneknirschen
ich bin mir sicher keine 22km/h zu schnell gewesen zu sein und sehe dementsprechend auch nicht ein über 100€ dafür zu bezahlen.
Das der Blitzerwagen "schräg" stand hat nichts zu bedeuten; das Gerät kann im Fahrzeug horizontal justiert werden. Dies muss auch in einem Protokoll vor der Messung festgehalten werden und mittels eines am Anfang geschossenen Photos belegt werden. Das haben die Leute vom Amt schon drauf.
Mein Tipp: Anwalt nehmen oder zahlen.
War es evtl. eine 30 Zone und du bist mit ca 58 Km/h gefahren ?
Das würde zumindest den Geschwindigkeitsunterschied zwischen Messung und deiner Schilderung begründen .
Ob die Messung letztendlich korrekt war , kann hier keiner wissen . Im allgemeinen sind sie es aber .
Ja es war eine 30er Zone. Ich bin aber mit höchstens 40 km/h gefahren.
Wenn das so ist , kannst du Einspruch einlegen ( nicht Widerspruch ) . Schildere deine Wahrnehmung . wird ein Bußgeldbescheid erlassen kannst du einen Anwalt einschalten .
Auf dem Anhörungsbogen das Kreuzchen machen , Verstoß wird nicht zugegeben .
Noch ein Tipp , Verkehrsrechtschutzversicherung abschließen .
Was hältst Du von einem ganz normalen Anwalt? Der bekommt das hin, wenn es der erste Verstoß ist
die Strafe wird mit Verwaltungskosten ungefähr 120€ + 1 Punkt betragen. Ein Anwalt ist vermutlich noch teurer.
Natürlich, dafür gibt es Verkehrsrechtschutzversicherungen. Es geht nur um den Punkt, ein Anwalt wird es auf 25 Euro Ordnungswidrigkeit runter verhandeln...mehr nicht..vielleicht eine Einstellung hinbekommen
Man sollte schon alle Seiten benennen, und eine Garantie gibt es dafür sicher nicht.
Zum Einen ist es ein Trugschluss das ein Anwalt, so wie ich es hier oft lese, mit hoher Gewissheit Punkte oder Fahrverbot verhindern kann. Da sind mir viele Aussagen viiiiel zu optimistisch.
Das kann sein, dafür muss es aber auch etwas Angreifbares geben - denn ein Anwalt kann nicht zaubern.
Und zum Anderen kostet auch eine Rechtsschutzversicherung Geld - nämlich die Selbstbeteiligung die in der Regel mindestens 150€ beträgt.
Dann hat man also die Wahl zwischen 150€ an die Bußgeldbehörde plus 1 Punkt oder 150€ an den Anwalt mit ungewissem Ausgang...
Genau Crack , sehr richtig !
Wir hatten mal einen fall , das sagte der Leiter des Landratsamt wörtlich :
" Hätte ihr Kollege nicht einen Anwalt eingeschaltet , könnte man über ein Fahrverbot verhandeln aber so , bleibt nur die Einhaltung der Vorschriften . "
Es liegt an der Qualität der Anwälte, ob sie zaubern können und an der Qualität der Rechtschutzversicherung, ob man eine Selbstbeteiligung hat, oder nicht. Ich habe bisher mit unseren Anwälten im Verkehrsrecht alles zerlegt, was vorgeworfen wurde. Manchmal bietet die Rechtschutzversicherung sogar die Übernahme der Strafe an, weil es billiger ist, als zu klagen....man sollte eben vernünftig versichert sein.
Ich habe einen Link zur Dauer der Bearbeitung bei Geblitzt.de gefunden. Es steht unter "Ablauf" alles, was Du wissen willst.
https://www.geblitzt.de/haeufige-fragen/
Viel Glück