Geblitzt worden. Ist die Messung korrekt?

5 Antworten

Schreib einen Brief, dass Du Dir sicher bist, dass Du auf keinen Fall so schnell gefahren bist. Ein Bekannter von mir hatte einen ähnlichen Fall, und es hat sich dann alles geklärt.

Und wenn Du das nicht willst, dann nimm Dir einen Anwalt. Auch wenn das teurer wird, bekommst Du keinen Punkt.

Gruß und viel Glück, Gamerjol

ralf3329 
Beitragsersteller
 27.04.2017, 19:51

Vielen Dank für die Hilfe

Gamerjol  27.04.2017, 19:06

Ich habe einen Link zur Dauer der Bearbeitung bei Geblitzt.de gefunden. Es steht unter "Ablauf" alles, was Du wissen willst.

https://www.geblitzt.de/haeufige-fragen/

Viel Glück

also wenn ich geblitze wurde, dann freue ich mich nicht gerade, aber ich habe einen fehler gemacht, bin erwischt worden und diskutiere nicht, sondern zahle. meinerwegen mit zähneknirschen

ralf3329 
Beitragsersteller
 27.04.2017, 18:30

ich bin mir sicher keine 22km/h zu schnell gewesen zu sein und sehe dementsprechend auch nicht ein über 100€ dafür zu bezahlen.

Das der Blitzerwagen "schräg" stand hat nichts zu bedeuten; das Gerät kann im Fahrzeug horizontal justiert werden. Dies muss auch in einem Protokoll vor der Messung festgehalten werden und mittels eines am Anfang geschossenen Photos belegt werden. Das haben die Leute vom Amt schon drauf.

Mein Tipp: Anwalt nehmen oder zahlen.

War es evtl. eine 30 Zone und du bist mit ca 58 Km/h gefahren ?

Das würde zumindest den Geschwindigkeitsunterschied zwischen Messung und deiner Schilderung begründen .

 
Ob die Messung letztendlich korrekt war , kann hier keiner wissen . Im allgemeinen sind sie es aber .

 

  

ralf3329 
Beitragsersteller
 28.04.2017, 13:18

Ja es war eine 30er Zone. Ich bin aber mit höchstens 40 km/h gefahren.

Lkwfahrer1003  28.04.2017, 14:19
@ralf3329

Wenn das so ist , kannst du Einspruch einlegen ( nicht Widerspruch ) . Schildere deine Wahrnehmung . wird ein Bußgeldbescheid erlassen kannst du einen Anwalt einschalten .

Auf dem Anhörungsbogen das Kreuzchen machen , Verstoß wird nicht zugegeben .

Noch ein Tipp , Verkehrsrechtschutzversicherung abschließen . 

 

Was hältst Du von einem ganz normalen Anwalt? Der bekommt das hin, wenn es der erste Verstoß ist

ralf3329 
Beitragsersteller
 27.04.2017, 18:29

die Strafe wird mit Verwaltungskosten ungefähr 120€ + 1 Punkt betragen. Ein Anwalt ist vermutlich noch teurer.

Blacklight030  27.04.2017, 18:32
@ralf3329

Natürlich, dafür gibt es Verkehrsrechtschutzversicherungen. Es geht nur um den Punkt, ein Anwalt wird es auf 25 Euro Ordnungswidrigkeit runter verhandeln...mehr nicht..vielleicht eine Einstellung hinbekommen

Crack  27.04.2017, 19:36
@Blacklight030

Man sollte schon alle Seiten benennen, und eine Garantie gibt es dafür sicher nicht.

Zum Einen ist es ein Trugschluss das ein Anwalt, so wie ich es hier oft lese, mit hoher Gewissheit Punkte oder Fahrverbot verhindern kann. Da sind mir viele Aussagen viiiiel zu optimistisch.
Das kann sein, dafür muss es aber auch etwas Angreifbares geben - denn ein Anwalt kann nicht zaubern.

Und zum Anderen kostet auch eine Rechtsschutzversicherung Geld - nämlich die Selbstbeteiligung die in der Regel mindestens 150€ beträgt.

Dann hat man also die Wahl  zwischen 150€ an die Bußgeldbehörde plus 1 Punkt oder 150€ an den Anwalt mit ungewissem Ausgang...

Lkwfahrer1003  27.04.2017, 20:11
@Crack

Genau Crack , sehr richtig !

Wir hatten mal einen fall , das sagte der Leiter des Landratsamt wörtlich :

" Hätte ihr Kollege nicht einen Anwalt eingeschaltet , könnte man über ein Fahrverbot verhandeln aber so , bleibt nur die Einhaltung der Vorschriften . "

 

Blacklight030  28.04.2017, 16:24
@Crack

Es liegt an der Qualität der Anwälte, ob sie zaubern können und an der Qualität der Rechtschutzversicherung, ob man eine Selbstbeteiligung hat, oder nicht. Ich habe bisher mit unseren Anwälten im Verkehrsrecht alles zerlegt, was vorgeworfen wurde. Manchmal bietet die Rechtschutzversicherung sogar die Übernahme der Strafe an, weil es billiger ist, als zu klagen....man sollte eben vernünftig versichert sein.