Muss man Unterhalt zahlen wenn man als selbständiger nicht genügend Geld zur Verfügung hat oder kann mir die Selbständigkeit entzogen werden?

6 Antworten

Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts wird berechnet, wenn man genug verdient, muss man zahlen. Das entscheidet man nicht selbst, ob man genug verdient. Die Höhe des Selbstbehaltes findest du hier (https://www.familienrecht.de/unterhalt/neue-selbstbehaltssaetze-zum-1-januar-2015/), verdient man mehr, muss man zahlen (jedoch nicht so viel, dass man unter den Selbstbehalt käme). Wenn es sich um ein Kind unter 12 Jahren handelt und das Jugendamt erstmal Unterhaltsvorschuss zahlt, weil man nicht genug verdient, dann wird erwartet, dass man sich einen Job sucht, mit dem man Unterhalt zahlen kann und den Vorschuss ans Jugendamt zurück zahlen kann. Ob das bedeutet, deine Selbstständigkeit aufzugeben oder schlichtweg mehr Aufträge ran kriegen muss, dass obliegt einem selbst.

Wenn man sich Selbst wirtschaftlich schlechter stellt als notwendig (z.B. durch Manipulation, Schwarzarbeit, Kündigung etc.) kann man vom Gericht so behandelt werden als wenn die Einkünfte höher sind. Sprich die Forderungen bestehen und der Gerichtsvollzieher klopft.

Und das ist auch gut so!

Ich verabscheue Männer die sich um die Unterhaltsleistungen für ihre Kinder drücken und Frauen die ihre Kinder den Vätern entziehen.

Das wäre ja Berufsverbot, nein. Genug Geld ist immer so eine Sache, es geht eher darum, was die Düsseldorfer Tabelle sagt und Du wirst Deine Einkünfte offen legen müssen.am besten einigst Du Dich mit der Kindsmutter darauf, dass Du zahlst, wenn Du kannst

Die Selbständigkeit kann dir nicht verboten werden.

Aber wenn du einem minderjährigen Kind zum Unterhalt verpflichtet bist, so besteht für dich eine "erhöhte Erwerbsobliegenheit", das bedeutet: du musst alles dir Mögliche unternehmen - z. B. einen besser bezahlten Job suchen oder einen Nebenjob ausüben... - um wenigstens den Mindestunterhalt für das Kind (s. "Düsseldorfer Tabelle") zahlen zu können.

Würdest du das nicht tun, so könnte dir durch ein gerichtliches Verfahren ggf. ein "fiktives Einkommen" angerechnet werden, nach dem die Höhe des Unterhaltes berechnet und tituliert wird (also ein Einkommen, dass du eigentlich mit deinen Fähigkeiten erzielen könntest...). Solltest du diesen Unterhalt dann nicht zahlen, so würden sich Unterhaltsschulden anhäufen, für die eine Verjährungsfrist von 30 Jahren gilt....

Die Mutter wird Unterhaltsvorschuss beantragen müssen, Der wird für längstens 72 Monate gewährt. Wenn du mit deiner Selbständigkeit bis dahin nicht in der Lage bist, für dein Kind selbst aufzukommen, ist die Selbständigkeit wohl eher ein Hobby.

Damit kannst du dich nicht aus der Verantwortung entfernen. Dann wird dir auferlegt werden einen Zusatzjob zu deinem "Hobby" anzunehmen.