Beamte Freistellung wegen Selbständigkeit
Hallo,
ich bin Beamter auf Probe (25) und würde mich gerne selbständig machen. Besteht die Möglichkeit einer Freistellung/Beurlaubung oder muss ich direkt kündigen?
Vielen Dank vorab.
2 Antworten
Da es inzwischen in jedem Bundesland und beim Bund eigenständiges Beamtenrecht gibt (wenn auch Übereinstimmungen da sind), muss die frage letztlich nach dem geltenden Beamtenrecht beantwortet werden.
Grundsätzlich sehen Beurlaubungsregelungen, die nicht familien- oder pflegebedingt sind, starke Einschränkungen vor, was die Möglichkeit von Nebentätigkeiten betrifft. Hintergrund: Gerade Selbständig zu sein und die Sicherung eines Arbeitsplatzes im öffentlichen Dienst zu haben (Du hättest ja grds. einen Rückkehranspruch), ist nicht Sinn eines Sonderurlaubs unter Wegfall der Bezüge.
Außerdem musst Du wohl Beamter auf Lebenszeit sein, um Sonderurlaub zu bekommen.
Bitte nicht falsch verstehen... so mancher wäre froh und hätte einen normalem Job in der freien Wirtschaft und du willst dich Selbstständig machen und einen Posten blockieren?
Kläre die Unverschämtheit mit deinem Dienstherren....
Wenn ich Beamter bin arbeite ich nicht in der freien Wirtschaft ;-) Der Posten wird außerdem neu besetzt wenn ich mich ohne Besoldung freistellen lassen. Bitte nur antworten von Leuten die Ahnung haben, bitte nicht falsch verstehen.