Muss man Sozialhilfe irgendwann zurückzahlen?
Hallo!
Neulich hat mir mal jemand gesagt, dass man Sozialhilfe o.ä. Leistungen irgendwann zurückzahlen müsste, z.B. wenn man wieder (viel) Geld verdienen würde!
Ich habe dem Typen gesagt, dass ich mir das nicht vorstellen kann, weil das einen Widerspruch bedeuten würde: Soz.hilfe ist ja dafür da, dass jemand weiterhin für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann, und nicht völlig abrutscht o.Ä., und damit er vor allem in die Lage versetzt wird, weiter nach einem Arbeitsplatz Ausschau zu halten. Wenn jetzt aber die Soz. hilfe wieder zurückgezahlt werden müsste, dann würde ja die Eigen- Motivation des Soz.hilfeempfängers sehr gering sein, sich wieder einen Job zu suchen, oder?
Aber der Typ ließ sich nicht überzeugen! Er bildet sich ein, er wüsste das!
Was stimmt?
3 Antworten
Wenn Sozialhilfe erkennbar nur bei einer vorüber gehenden Notlage gezahlt wird, muss man sie in der Tat zurück zahlen. Was länger als 3 Monate dauert, ist allerdings nicht vorübergehend,. Etwas anderes ist, wenn die Sozialhilfe nur zur Überbrückung gezahlt wird, bis andere Träger wegen Zuständigkeit einsetzen. Dann wird die Nachzahlung gegen die Sozialhilfe aufgerechnet.
Danke! Sehr guter Link!
Du hast natürlich völlig recht, wenn man Sozialhilfe zurückzahlen müsste, würde kein Anreiz bestehen sich wieder eine Arbeit zu suchen. Wahrscheinlich verwechselt dein Diskussionspartner Sozialhilfe mit BaföG: BaföG muss zurückgezahlt werden.
Wer in einer besonderen momentanen Notlage ist, bekommt Sozialhilfe als Darlehen. Beispiel ein ganz normal im Arbeitslebender Bürger verliert sein gesamtes Geld. Dann bekommt er selbstverständlich Hilfe. Diese wird aber nur als Darlehen gewährt. Odr eine Rückholung aus dem Ausland wird erforderlich. Das geht auch nicht kostenlos.