Kann eine Hausfrau, die nie gearbeitet hat, Witwenrente oder Sozialhilfe bekommen, wenn Ehemann stirbt?
Würde eine Hausfrau die nie gearbeitet hat, Sozialhilfe bekommen, wenn sie alt wird? Oder Witwenrente, wenn der Ehemann vor ihr stirbt? Wie sieht die Lage danach aus? Bekommt man dann eine Sozialwohnung oder wie läuft das ab? Funktioniert die Sozialhilfe auch bei Frauen die keinen Ehemann haben? Oder wird man aussichtslos auf die Straße gesetzt?
6 Antworten
Frauen bekommen Witwenrente, egal ob sie eine eigene Rente bekommen oder nicht.Es sind rd. 60% von der Rente des Ehemannes.
Sozialhilfe wird gezahlt, wenn man kein eigenes Einkommen/Rente hat. Niemand muss auf der Straße leben.
Solange du noch unter 65 bist,steht dir bei Arbeitsfähigkeit von min.3 Stunden pro Tag,ALG - 2 zu,wenn du bedürftig bist,eine vorherige Beschäftigung ist nicht erforderlich !!!
Witwenrente steht dir ab min.1 Jahr nach Eheschließung zu und zwar vom Anspruch den sich der Ehemann bis zum Todeszeitpunkt erworben hat. Von diesem Anspruch steht dir dann ein gewisser Teil zu.
Auch eine Wohnung würde dir dann zustehen,wenn du keine haben solltest,die dürfte zwischen 45 qm - 50 qm groß sein,was diese in deiner Stadt kosten dürfte,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " nachlesen.
Eine Hausfrau hat ihr Leben lang gearbeitet, hatte auch viele Sonntags und Nachtdienste.
So ist es! Eine Hausfrau hat keinen 8-Stunden-Tag, sondern ist rund umdie Uhr beschäftigt und abrufbereit!
Naja, vogerlsalat hat ja nicht unrecht: Nicht nur Erwerbsarbeit ist Arbeit!
Das zählt aber nicht. Wenn man nie "richtig" gearbeitet hat, mit Arbeitsvertrag,- Lohn und sowas, hat man nicht wirklich was von Sozialhilfe bzw. "Harz 4"..!
@ Zitronentorte99: Deine Frage kann dir hier keiner wirklich beantworten.. Wie soll das auch gehen, man kann das doch nicht einfach so mit "ja oder Nein" verallgemeinern! Man muss nicht umsonst für solche Sachen einen 'schriftlichen Antrag stellen, - der vom Amt bearbeitet werden muss, - um erstmal zu sehen ob der Antragsteller überhaupt die nötigen Voraussetzungen dafür hat und wenn "Ja" muss auch erstmal berechnet werden wieviel man bekommt... Außerdem muss man, zumindest für Arbeitslosengeld, auch bisschen was dafür tun, (Bewerbungen schicken, sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, man muss an Maßnahmen teilnehmen wie z.B. ein Euro Job oder ähnliches) also nur faul das Geld beziehen - is nicht, zumindest nicht wenn man eig. auch arbeiten könnte..! Also ganz so einfach ist das nicht.. Das gleiche auch was die Witwenrente betrifft, es kommt auch hier auf viele verschiedene Faktoren/Voraussetzungen an.. Abhängig vom Zeitpunkt der Heirat und dem Geburtsjahrgang gelten unterschiedliche Regelungen für den Bezug der Witwenrente. Der Anspruch besteht auch nur wenn der verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat. Und natürlich muss die Ehe zum Zeitpunkt des Todes rechtsgültig bestanden haben..
Also am besten du informierst dich bei den zuständigen Ämtern, da hast du sicher mehr Glück als hier..!
Ein vorheriger Bezug einer Rente ist nicht ausschlaggebend für den Anspruch einer Witwenrente,da diese dann aus dem bis zum Tode erworbenen Rentenanspruch berechnet wird !!!
@Sandhorn, da geb ich dir recht , es hat nix damit zu tun. Beantworten kann ich diese Frage nicht weil hier in Österreich ganz sicher andere Gesetze sind. Wenn ich aber lese,** eine Hausfrau die nie gearbeitet hat** kann ich darüber nicht hinweg lesen. Man sieht daran sehr genau, dass die Arbeit als Hausfrau nicht wertgeschätzt wird. Darauf wollte ich aufmerksam machen.
Hier geht es allerdings um eine Erwerbstätigkeit und die Rentenansprüche daraus bzw. die Ansprüche aus den Beiträgen des Ehemannes. Hier geht es weniger darum, mal wieder durch zu diskutieren, dass Hausfrauen nicht wertgeschätzt werden. Aber vielleicht gehen wir mal einen Schritt weiter und diskutieren dann auch gleich Hausmänner mit durch...
Anspruch auf Witwenrente hat sie ja aus der Versicherung ihres Mannes. Je nach Geburtsjahrgang entweder 60 oder 55 % der Versichertenrente. Sollte diese weniger betragen als die Grundsicherung von 382,00 € plus den tatsächlichen Kosten der Unterkunft, wird auf diesen Betrag aufgestockt. (Grundsicherung im Alter)
In Deutschland wird NIEMAND willkürlich auf die Straße gesetzt.Wer trotzdem dort ist, hat das auf irgendeine Art selbst zu vertreten. Entweder indem er seine Miete mehrfach nicht bezahlt hat, oder ganz einfach auf der Straße leben will. Auch solche Menschen gibt es. Es wird eben auch niemand gezwungen, in eine offizielle Unterkunft zu ziehen.
sicher, um alg2 zu bekommen muss man ja nicht gearbeitet haben...und auch keinen mann haben
was, bitte, hat deine antwort mit der frage zu tun?
liebes vogerlsalat