Muss man sich auf einen Vermittlungsvorschlag bewerben?
Habe mal gehört, dass man sich nur darauf bewerben muss, wenn eine Rechtsfolgebelehrung dabei ist. Wie sieht die denn aus?
5 Antworten
du musst dich auf jeden vermittlungsvorschlag bewerben. dazu wurdest du in deiner egv belehrt. ist keine rechtsfolgebelehrung dran, müsstest du es eigentlich nicht, aber argumentiere das vor einer sanktion mal aus. die sanktion kommt dann so oder so auf dich zu. deine pflicht ist es deinen bedarf zu beseitigen und selbst für dich zu sorgen. dazu hast du dich zu bewerben und nicht nur wenn ein vorschlag eintrudelt, sondern selbständig und das tgl.
Ich habe keine Egv, weil ich ab Oktober studiere.
Ja- Soviel ich informiert bin muss man auf jeden Fall reagieren. Sollte es ein Argument geben, was gegen die Bewerbung spricht, dann musst du es dem Arbeitsamt mitteilen. Ansonsten sind die Vorschläge dafür da, das du eine neue Stelle erhälst, was für die auch von Interesse ist-oder? Ich denke, wenn man zu oft die Vorschläge ablehnt und auch sonst keine wirklichen Bewerbungen nachweisen kann, kostet das dich das AL-Geld. Du kannst ja immer noch nach der Vorstellung entscheiden, ob das was für dich ist.
Du brauchst nur in das Merkblatt zu schauen, welches Dir gegen Unterschrift ausgehändigt wurde !
Du kannst Dich also nicht so locker vor Arbeit drücken, "weil ich davon nichts wußte"!
Mir wurde nichts gegen Unterschrift ausgehändigt...
Das solltest du tun wenn du keinen Ärger bekommen willst.
Du bist doch offenbar arbeitssuchen, was spricht denn gegen eine Bewerbung?
OK, danke, das dachte ich mir!! Ich hab sowas schon vermutet.
Was hast du vermutet? Dass ich eine Antwort auf meine Frage möchte? Da liegst du gar nicht soooo falsch...
Was spricht gegen eine Antwort auf meine Frage?