Muss man seinem Vermieter mitteilen, dass man ein Kind bekommen hat?
Also eigentlich hatten mein Mann und ich dem Vermieter unmittelbar nach der Geburt unseres Sohnes mitgeteilt, dass wir nun zu dritt sind. Da bin ich mir sicher, er hatte sogar noch eine Glückwunschkarte geschickt...
Neulich fragte er dann, mit wievielen Personen wir im Haushalt leben. Ich sagte 2 Erwachsene und 1 Kind. Seine überraschte Reaktion hatte mich verwirrt, denn er wusste es ja eigentlich. Dann sagte er, dass wir ihm das normalerweise gleich hätten mitteilen müssen. Haben wir ja... er hats bloß wieder vergessen...
Den Grund weshalb er überhaupt nachfragte ist mir nicht bekannt. Ich war zu verwirrt um noch danach zu fragen....
Aber ist man denn dazu verpflichtet? Ich meine, ein Kind verursacht ja in einer Wohnung keine zusätzlichen kosten... und im Gegensatz zu Haustieren, kann ein Vermieter ja auch keine Kinder "verbieten"...
9 Antworten
es kommt darauf an, wie die Nebenkosten umgelegt werden. Wird nach qm-Wohnfläche, Einheiten oder nach Verbrauch iabgerechnet st es egal.
Wird aber (z.B. Wasser/Kanal oder Müll) nach Personen abgerechnet, dann zahlst Du auch für 1 Kind = 1Person mehr Nebenkosten.
Wieso verbraucht ein Baby nicht mehr? Du brauchst Wasser, mehr Müll. Außerdem wird das Baby größer und dann reicht eine Handvoll Wasser nicht mehr aus zum waschen!
Es war auf jeden Fall richtig von Dir dem Vermieter mitzuteilen, dass jetzt noch ein Kind im Haushalt lebt. Dies ist Deine Informationspflicht als Mieter.
Also alle Antworten von wegen Vermieter muss nicht informiert werden sind schlichtweg falsch. Der Vermieter muss schon wissen wer alles im Haus wohnt.
Wenn Deine Nebenkosten nach qm Abgerechnet werden,bräuchtest Du Deinen Vermieter nicht zu informieren ! Anders sieht es aus,wenn nach Personen Abgerechnet wird,da bist Du Verpflichtet Deinen Vermieter schriftlich ( nicht Mündlich ) darüber zu informieren . Da Ihr ja für 1.Person mehr,die Anfallenden Betriebskosten zahlen müsst . Nach dem Abrechnungszeitraum,bleibt es dem Vermieter überlassen,Dir eventuell einen neuen Mietvertrag zu geben,in dem die Erhöhten Nebenkosten vermerkt sind .
Neuen Mietvertrag wegen höherer Betriebskosten? Auf welchem Stern lebst du denn?
gut zu wissen, dann braucht man nämlich nicht zu spekulieren. Du schreibst:
Wir haben bisher immer Nebenkostenrückzahlungen bekommen, weil wir eben sparsam sind und nur alle 2Tage duschen.
Kurze Nachfrage: Wird da nicht vielleicht doch etwas nach Verbrauch abgerechnet? z.B. Wasseruhr? ansonsten sparst nur Du und nicht die anderen, da die qm immer gleich bleiben, egal wieviel Wasser Du verbrauchst.
Davon geht man aus,das man sein Wasser nach dem Verbrauch Bezahlt und nicht nach qm ! Aber bei mir ist es so,das die Müllgebühren nach Einheiten berechnet werden ( Nach Wohnung,nicht nach qm und auch nicht nach Personen in der Wohnung ) und auch die Kosten für Straßenreinigung,Winterdienst und die Entsorgung des Abwassers wird nach Einheiten,sprich Wohnung berechnet .
@isomatte die Frage war nicht welchen Umlagemaßstab Dein Vermieter ansetzt.
Die Frage ging an FrauFlausch, da ich die Bemerkung wir zahlen pro qm, so nicht nachvollziehen kann.
Nicht jede Wohnung ist mit einem Wasserzähler ausgerüstet!
Auch Wasser kann wie alle BK (außer Heizkosten) generell nach WF umgelegt werden, wenn im MV nichts anderes vereinbart wurde oder nicht alle Wohnungen mit WZ ausgestattet sind.
So wie du dich verhalten hast,ist es genau richtig! Rein rechtlich bist du dazu nicht verpflichtet aber menschlich ist es ein feiner Zug ihm dies mitzuteilen. Ausschlaggebend ist die Personenanzahl bei Einzug,allerdings geht die Familienplanung deinem Vermieter überhaupt nichts an,es sei denn ihr wohnt in einem Appartment und hättet nach 4 Jahren ,4 Kinder.... Auch über Mieterhöhung oder der Nebenkosten brauchst du dir keine Sorgen machen. Das gibt es 3 verschiedene Modelle,die den tatsächlichen Verbrauch +den Anteil ,der Aufgrund eurer qm Zahl anteiligen Nebenkosten regeln. Viel Freude mit dem Nachwuchs!
stimmt so nicht. Bei der Umlage ist der Umlagemaßstab im Mietvertrag maßgebend und diesen kann der Vermieter bestimmen.
Sind Kosten nach Personen umzulegen, dann ist eine Person (Baby = 1Pers.) eben schon maßgebend.
Der Mieter hat sehr wohl eine Informationspflicht dem Vermieter gegenüber.
Ja - bei einem Familienzuwachs sind die Mieter dazu verpflichtet, dies dem Vermieter "schriftlich" mitzuteilen!
Natürlich kann der Vermieter Nachwuchs nicht verbieten, wär ja noch schöner. Allerdings muss er schon davon in Kenntnis gesetzt werden (aber das habt ihr ja getan), dass ihr Nachwuchs habt. Wieso verursacht ein Kind keine zusätzlichen Kosten ? Natürlich erhöhen sich dadurch die Nebenkosten und darum gehts dem Vermieter .
In keinem Gesetz steht,daß der Vermieter über Nachwuchs informiert sein muß! Die Nebenkosten werden nach tatsächlichen Verbrauch und qm2 der Wohnung berechnet.
Wie willst du denn bitte den tatsächlichen Verbrauch ermitteln, wenn du die NK nach Personenzahl abrechnest, wie z. B. Müll?
Wir haben bisher immer Nebenkostenrückzahlungen bekommen, weil wir eben sparsam sind. Wenn ich mal so sehe, dass manche Leute 2 mal täglich duschen oder sogar täglich baden.... Mein Mann und ich gehen jeweils alle 2 Tage Duschen und das kleine bischen Wasser, was in die Babybadewanne reinpasst macht den Braten doch auch nicht fett....
Kann mir nicht vorstellen, dass es daran liegt
Das bißchen Wasser und das damit verbundene bißchen Schmutzwasser und das bißchen Müll, welcher durch die Pampers anfällt und das bißchen mehr Wäsche, für die du auch Wasser brauchst....usw. ........da kommt schon was zusammen
Wir zahlen pro qm