Muss man seinem Vermieter mitteilen, dass man ein Kind bekommen hat?

9 Antworten

es kommt darauf an, wie die Nebenkosten umgelegt werden. Wird nach qm-Wohnfläche, Einheiten oder nach Verbrauch iabgerechnet st es egal.

Wird aber (z.B. Wasser/Kanal oder Müll) nach Personen abgerechnet, dann zahlst Du auch für 1 Kind = 1Person mehr Nebenkosten.

Wieso verbraucht ein Baby nicht mehr? Du brauchst Wasser, mehr Müll. Außerdem wird das Baby größer und dann reicht eine Handvoll Wasser nicht mehr aus zum waschen!

Es war auf jeden Fall richtig von Dir dem Vermieter mitzuteilen, dass jetzt noch ein Kind im Haushalt lebt. Dies ist Deine Informationspflicht als Mieter.

Also alle Antworten von wegen Vermieter muss nicht informiert werden sind schlichtweg falsch. Der Vermieter muss schon wissen wer alles im Haus wohnt.

Wenn Deine Nebenkosten nach qm Abgerechnet werden,bräuchtest Du Deinen Vermieter nicht zu informieren ! Anders sieht es aus,wenn nach Personen Abgerechnet wird,da bist Du Verpflichtet Deinen Vermieter schriftlich ( nicht Mündlich ) darüber zu informieren . Da Ihr ja für 1.Person mehr,die Anfallenden Betriebskosten zahlen müsst . Nach dem Abrechnungszeitraum,bleibt es dem Vermieter überlassen,Dir eventuell einen neuen Mietvertrag zu geben,in dem die Erhöhten Nebenkosten vermerkt sind .

albatros  11.05.2012, 00:35

Neuen Mietvertrag wegen höherer Betriebskosten? Auf welchem Stern lebst du denn?

FrauFlausch 
Beitragsersteller
 10.05.2012, 16:27

Wir zahlen pro qm

Haesilein1951  10.05.2012, 16:58
@FrauFlausch

gut zu wissen, dann braucht man nämlich nicht zu spekulieren. Du schreibst:

Wir haben bisher immer Nebenkostenrückzahlungen bekommen, weil wir eben sparsam sind und nur alle 2Tage duschen.

Kurze Nachfrage: Wird da nicht vielleicht doch etwas nach Verbrauch abgerechnet? z.B. Wasseruhr? ansonsten sparst nur Du und nicht die anderen, da die qm immer gleich bleiben, egal wieviel Wasser Du verbrauchst.

isomatte  10.05.2012, 17:45
@Haesilein1951

Davon geht man aus,das man sein Wasser nach dem Verbrauch Bezahlt und nicht nach qm ! Aber bei mir ist es so,das die Müllgebühren nach Einheiten berechnet werden ( Nach Wohnung,nicht nach qm und auch nicht nach Personen in der Wohnung ) und auch die Kosten für Straßenreinigung,Winterdienst und die Entsorgung des Abwassers wird nach Einheiten,sprich Wohnung berechnet .

Haesilein1951  10.05.2012, 22:31
@isomatte

@isomatte die Frage war nicht welchen Umlagemaßstab Dein Vermieter ansetzt.

Die Frage ging an FrauFlausch, da ich die Bemerkung wir zahlen pro qm, so nicht nachvollziehen kann.

Nicht jede Wohnung ist mit einem Wasserzähler ausgerüstet!

albatros  11.05.2012, 00:38
@isomatte

Auch Wasser kann wie alle BK (außer Heizkosten) generell nach WF umgelegt werden, wenn im MV nichts anderes vereinbart wurde oder nicht alle Wohnungen mit WZ ausgestattet sind.

So wie du dich verhalten hast,ist es genau richtig! Rein rechtlich bist du dazu nicht verpflichtet aber menschlich ist es ein feiner Zug ihm dies mitzuteilen. Ausschlaggebend ist die Personenanzahl bei Einzug,allerdings geht die Familienplanung deinem Vermieter überhaupt nichts an,es sei denn ihr wohnt in einem Appartment und hättet nach 4 Jahren ,4 Kinder.... Auch über Mieterhöhung oder der Nebenkosten brauchst du dir keine Sorgen machen. Das gibt es 3 verschiedene Modelle,die den tatsächlichen Verbrauch +den Anteil ,der Aufgrund eurer qm Zahl anteiligen Nebenkosten regeln. Viel Freude mit dem Nachwuchs!

Haesilein1951  10.05.2012, 16:27

stimmt so nicht. Bei der Umlage ist der Umlagemaßstab im Mietvertrag maßgebend und diesen kann der Vermieter bestimmen.

Sind Kosten nach Personen umzulegen, dann ist eine Person (Baby = 1Pers.) eben schon maßgebend.

Der Mieter hat sehr wohl eine Informationspflicht dem Vermieter gegenüber.

Ja - bei einem Familienzuwachs sind die Mieter dazu verpflichtet, dies dem Vermieter "schriftlich" mitzuteilen!

Natürlich kann der Vermieter Nachwuchs nicht verbieten, wär ja noch schöner. Allerdings muss er schon davon in Kenntnis gesetzt werden (aber das habt ihr ja getan), dass ihr Nachwuchs habt. Wieso verursacht ein Kind keine zusätzlichen Kosten ? Natürlich erhöhen sich dadurch die Nebenkosten und darum gehts dem Vermieter .

Quoraline  10.05.2012, 15:58

In keinem Gesetz steht,daß der Vermieter über Nachwuchs informiert sein muß! Die Nebenkosten werden nach tatsächlichen Verbrauch und qm2 der Wohnung berechnet.

StupidGirl  10.05.2012, 16:20
@Quoraline

Wie willst du denn bitte den tatsächlichen Verbrauch ermitteln, wenn du die NK nach Personenzahl abrechnest, wie z. B. Müll?

FrauFlausch 
Beitragsersteller
 10.05.2012, 15:54

Wir haben bisher immer Nebenkostenrückzahlungen bekommen, weil wir eben sparsam sind. Wenn ich mal so sehe, dass manche Leute 2 mal täglich duschen oder sogar täglich baden.... Mein Mann und ich gehen jeweils alle 2 Tage Duschen und das kleine bischen Wasser, was in die Babybadewanne reinpasst macht den Braten doch auch nicht fett....

Kann mir nicht vorstellen, dass es daran liegt

StupidGirl  10.05.2012, 16:11
@FrauFlausch

Das bißchen Wasser und das damit verbundene bißchen Schmutzwasser und das bißchen Müll, welcher durch die Pampers anfällt und das bißchen mehr Wäsche, für die du auch Wasser brauchst....usw. ........da kommt schon was zusammen