Muss man sein Haus an die Regenwasserentsorgung anschließen lassen?
Ich baue ein Haus in Mecklenburg Vorpommern. Und möchte natürlich soviel Geld wie möglich sparen, deshalb baue ich mir eine Regenwasserzisterne ein und nutze dieses Wasser für die Toilettenspülung und die Waschmaschine, somit würde das anfallende Regenwasser verbraucht. Muss man sich dann trotzdem an das Regenwasser Entsorgungsnetz anschließen lassen???
7 Antworten
Bei unserem Projekt lief das folgendermaßen ab. Aufgrund der Größe der "vollversiegelten" Fläche (z.B. Dachfläche) wurde ein Volumen errechnet. Daraus ergab sich, dass wir für unser Haus eine Versickerungsfläche von "x" qm im Garten anlegen müssen, um dem Wasser ein Ablaufmöglichkeit zu bieten. Anstelle der Versickerungsfläche konnten wir aber auch eine Zisterne mit gleichem Volumen installieren. Wir haben uns für ein 7.500 Liter Zisterne entschieden. Damit diese bei längeren Regenfällen nicht überläuft, muss trotzdem eine Überlaufleitung zum Kanal gelegt werden. Wo möchtest du sonst mit dem ganzen Wasser hin? Eine Ablauf- oder Verickerungsfläche musst du dem Wasser schon bieten. In unserem Wohngebiet wurde das übrigens auch im Bebauungsplan festgehalten. Viele Grüße Wallace
Wenn du das nachweisen kannst als Selbstverbrauch, besteht keine Anschlusspflicht, aber das verbrauchte Regenwasser von WC und WM geht als Schmutzwasser in die Kanalisation-in der Regel. Und das wird anteilig berechnet. Man sollte denken, in Mecklenburg ist eh alles Sandboden. Wenn aber jeder versickern lassen würde, gibt es Probleme mit dem Schmutzwasser. Die Fäkalien gelangen mit der Spartaste nicht mehr bis zum Klärwerk. Deshalb müssen die Klärwerke mitunter die Leitungen spülen, was die Kosten hochtreibt. Die kriegen die Leute wieder auferlegt. Also das Sparen kann nach hinten los gehen ;-))
nein kannst es auch in die erde versickern lassen
Für das Regenwasserentsorgungsnetz, wenn es ein solches gibt, gibt es eine Satzung, in welcher der Anschluss- und Benutzungszwang geregelt ist. I.d.R. handelt es sich bei einer solchen um eine öffentliche Anlage, bei welcher ein Anschluss- und Benutzungszwang meist besteht.
Kommt auf die Gemeindeordnung an. Mußt Du bei der zuständigen Stadtverwaltung/Bauamt... nachfragen.