Muss man mit 26 noch in die Berufsschule?

5 Antworten

Alle Auszubilden in einer Ausbildung egal ob Jugendliche oder Erwachsene sind verpflichtet am Berufsschulunterricht teilzunehmen.  Voraussetzungen zu den Prüfungen. 

Berufsschule und Arbeitszeit

Auszubildende, die zum Beginn der Ausbildung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Auszubildende, die zum Beginn der Ausbildung über 21 Jahre sind, unterliegen nicht mehr der Berufsschulpflicht, können aber freiwillig am Berufsschulunterricht teilnehmen.

Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können an beiden Berufsschultagen beschäftigt werden. Die Anrechnung der Berufsschulzeiten richtet sich dabei nach dem Arbeitszeitgesetz. Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten. 

http://bkb-duesseldorf.de/index.php?id=289

Carlystern  26.09.2015, 10:42

Das ist falsch wenn sie eine Ausbildung anfangen unterliegt man automatisch wieder der berufsschulpflic

Dass dein Ausbilder dich rauswirft, wenn du nicht zu Berufsschule gehst ist natürlich völliger Quatsch!
Du musst nicht mehr zu Schule, die Abschlussprüfung musst du allerdings trotzdem schreiben und den Stoff musst du dir selbst erarbeiten, was natürlich nicht so leicht sein könnte.

ATorres9  26.09.2015, 10:44

Du scheinst keine Ahnung zu haben, ich empfehle still zu sein und dich nicht zu Wort zu melden!
Klar kann der Chef sagen er möchte dass du zur Schule gehst, dass mit 26 und abgeschlossenem Studium noch eine Pflicht besteht, ist schlichtweg Unfug!

Carlystern  26.09.2015, 10:40

Das ist absolut falsch. Alle Auszubilden welche eine Ausbildung durchlaufen haben Berufsschulpflicht. Ohne Berufsschule keine Ausbildung und keine Prüfung.  Daher kann der Chef sehr wohl sagen du willst nicht zur Berufschule, dadurch ist das Aisbildungsziel gefährdet und obendrein eine Pflichtverletzung jenseits des Auszubildenden also tschu

muss man dann nochmal zur Berufsschule?

Wenn dies im Ausbildungsvertrag welchen Du unterschrieben hast drin steht, ja.

Steht nichts dergleichen in deinem Ausbildungsvertrag bist Du "nur" berechtigt die Berufsschule zu besuchen.

Theroretisch bist du nicht mehr berufsschulpflichtig. Rein praktisch wird dein Ausbilder dich jedoch rauswerfen oder dich schlecht bewerten, wenn du dich weigerst hinzugehen.

Carlystern  26.09.2015, 10:45

Dann wären nicht mal Prüfungen machbar.  Jeder auszubildene hat die pflicht egal welchen alters zur berufsschule zu gehen. Les mal das berufsausbildungsgesetz