Berufsschulpflicht mit 30?

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Zwischen allem müsste-könnte-dürfte-glaube mal ein paar Fakten: Die IHKen (z.b. http://www.ihk-koeln.de/9520Regelungder_Berufsschulzeiten.AxCMS) schreiben: "Schulpflichtig sind im übrigen jugendliche und erwachsene Auszubildende, die ihre Ausbildung vor Vollendung des 21. Lebensjahres beginnen, für die gesamte Ausbildungszeit. Auszubildende, die bei Beginn der Ausbildung 21 Jahre oder älter sind, sind berufsschulberechtigt." Berechtigt heißt, sie dürfen, sie müssen aber nicht. Denn: Der Berufsschulunterricht bereitet auf die Abschlussprüfung vor, die von der dem Beruf zugehörigen Kammer abgenommen wird (IHK, HwK etc.). Wenn jemand über 21 sagt, das kann ich alles zuhause besser, kann er sich von der Berufsschule befreien lassen, muss dann aber zu den Berufsschulzeiten in den Ausbildungsbetrieb und sich den Stoff halt zuhause allein reintun.

Carlystern  26.09.2015, 10:58

Ihk ist was anderes. Fur Arzthelferin sind sie hierfür nicht zust

Also Deine Bekannte hat vielleicht Ansichten, glaubt sie weil sie 30 Jahre alt ist gelten für sie Sonderrechte. Ich war 35 Jahre als ich den Beruf Altenpflegerin erlernte, wurde während meiner Ausbildungszeit auch noch schwanger,jeder riet mir ab weiter zu machen, da es niemand für möglich hielt einen Fünfpersonen Haushalt zu führen, schwanger zu sein und nach drei Jahren sein Staatsexamen zu machen. Hab ich aber gemacht mit der Examensnote 1,3. Heute bin ich 62 Jahre und frage mich manchmal selbst wie ich das geschafft habe.

ich habe meine ausbildung mit 40 gemacht und musste auch zur berufsschule, das ist halt bestndteil einer ausbildung, theorie und praxis

Den größten Teil des theoretischen Wissens für einen Beruf lernt man aber in der Beru fsschule. Da wird es wohl ein kleines Problem geben mit der Abschlussprüfung. Wenn sie die gar nicht machen will, braucht sie auch keine Ausbildung machen.

Carlystern  26.09.2015, 10:59

So ist

sie geht nicht zur berufsschule um ihre schulpflicht zu erfüllen sondern weil es bestandteil ihrer ausbildung ist.