Befreiung der Berufsschulpflicht (Bayern)

5 Antworten

Warum schreibst du "müsstest die Schule noch 1,5 Jahre besuchen" wenn es keine Pflicht ist. Die Chance auf Befreiung geht gegen 0

Whatever27 
Beitragsersteller
 09.12.2014, 02:41

Erst einmal möchte ich mich bei dir bedanken weil du die einzige bist die mich nicht gleich dumm anmacht oder total vom Thema abkommt. Das bedeutet mir echt viel.

Es ist zwar Pflicht, ja, aber es gibt viele Möglichkeiten dies zu verkürzen oder auszulassen, wie etwa diesen Antrag. So ganz nebenbei hält sogar mein Lehrer das fürsinnvoll, der brachte mich erst auf die Idee, ansonsten hätte ich schon viel früher gefragt und nicht erst nach bereits 1,5 absolvierten Jahren.

Hattest du schonmal so einen Fall? Woher weißt bzw. Wieso vermutest du das?

Vielen Dank!

Wie ist es denn jetzt ausgegangen?

Stelle einen Antrag auf Befreiung von der Berufsschulpflicht an die Schulleitung, in dem Du genau die hier genannten Gründe (selbstständige Tätigkeit und gutes Einkommen) als Argumente vorbringst.

Möglicherweise wird Dir das letzte Berufsschuljahr erlassen, unter Umständen wirst Du aber auch mit sofortiger Wirkung entlassen und Deine Schulpflicht als erfüllt erklärt.

Bei einem 17-Jährigen hat das zumindest schon mal so funktioniert.

Whatever27 
Beitragsersteller
 09.12.2014, 13:05

An die Schulleitung? Laut meinem Wissen muss man den Antrag an die nächst höhere Instanz schicken. Bin mir da nicht sicher jedoch habe ich diese Idee von einem Lehrer an der Schule der auch der Beratungslehrer dort ist und sich auch organisatorisch um alles kümmert. Wenn es hier reicht das okay der Schulleitung zu bekommen wird mein Vorhaben sicher klappen weil dieser Lehrer für mich ein gutes Wort einlegen kann, denke aber die Schulbehörde (o.Ä.) muss diesem Antrag zustimmen.

17 werde ich in 3 Monaten, denke schon dass denen das Alter auch ein bisschen wichtig ist.

Vielen Dank für deine Antwort, ich werde es einfach mal versuchen! :)

RobertLiebling  09.12.2014, 19:24
@Whatever27

Egal, wer dem Antrag letztendlich zustimmen muss: Der Dienstweg ist einzuhalten, daher läuft der Antrag auf jeden Fall erst mal über die Schulleitung. Die leitet ihn dann bestimmt weiter, falls erforderlich.

alle wissen wie lange die schulpflicht geht

ich zweifel allerdings daran das du mit 16 ein gewerbe hast

mach deine berufschule zuende

und such dir einen nebenjob wie andere mit 16 auch

Whatever27 
Beitragsersteller
 09.12.2014, 02:38

Google einfach oder Frage bei deinem örtlichen Gewerbeamt nach. Gibt auch noch jüngere. Wozu Nebenjob wenn genug einkommen? Wieso sollte man nicht seinen Traumjob ausüben wenn man mehr als genug Geld verdient? Und Nein, ich Rede nicht von ein paar hundert Euro die mir jetzt vielleicht viel erscheinen. Und wie in einem anderen Kommentar bereits gesagt, ich habe noch keine Kosten wie eigene Wohnung etc. - meinen gesamten Gewinn investiere ich klug für die Zukunft, man weiß ja nie.

Zu deinem ersten Satz: wie gesagt, man kann es auch umgehen.

mit 16 Jahren denke ich, hast du den Hauptschulabschluss? Dann schadet dir, gerade wenn du dich erfolgreich selbstständig machen möchtest - etwas allgemeines Schulwesen nicht. Deshalb denke ich, dass du keine Befreiung bekommst. Das Ende so einer Maßnahme ist immer ein Abschluss. also denke ich mal, dass du einfach nur geblendet bist von einem aktuellen finanziellen Erfolg (nein, DU hast kein eigenes Gewerbe) und deshalb gar nicht alles absehen kannst, was die Schule dir evtl. bringen könnte.

Whatever27 
Beitragsersteller
 09.12.2014, 02:35

Das Ende dieser Maßnahme ist kein Abschluss. Informiere dich doch erstmal was die JoA Klasse ist. Ich habe ein beim Gewerbeamt angemeldetes Gewerbe. Was hat Alter mit Abschluss zu tun? Ich war an der Realschule, habe gar keinen Abschluss. Ich brauche definitiv keinen Schulabschluss um erfolgreich selbstständig zu sein, ich bin nicht dumm und verdiene genug, alles was ich zurzeit verdiene (habe noch keine eigene Wohnung also kaum ausgaben) investiere ich klug für die Zukunft.

Es geht bei der Frage nur um diesen Antrag, um nichts anderes.

tapri  09.12.2014, 11:00
@Whatever27

ICH kenne diese Maßnahme und arbeite mit diesen Jugendlichen. Mit 16 hast du KEIN Gewerbe angemeldet. Das darfst du nämlich als beschränkt geschäftsfähiger Jugendlicher gar nicht. Du bekommst einiges durcheinander, deshalb solltest DU dringend zur Schule gehen. Ob du es magst oder nicht ist nicht entscheidend. Wenn du 18 bist kannst du machen was du willst.....