Motorradkennzeichen zur überführung?

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Hallo ichgehhemm,

mit einem Kurzzeitkennzeichen kannst du dein Motorrad nach Hause fahren.

Die eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen erhälst du kurzfristig von dem Berater/Makler deines Vertrauens.

Suche dir möglichst die Versicherungsgesellschaft aus, bei der du anschließend auch auf Dauer dein Motorrad versichern möchtest. Nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens und der dauerhaften Zulassung werden die Kosten dann tagesgenau mit dem Folgevertrag verrechnet.

Bei uns würde der Versicherungsschutz (nur Kfz-Haftpflicht) ohne Folgevertrag einmalig 77 Euro kosten.

Um das Kurzzeitkennzeichen zu erhalten nehme folgende Unterlagen zur Zulassungsstelle mit:

- die Papiere für das Fahrzeug
- die eVB-Nr. zum Kurzzeitkennzeichen
- eine gültige HU (Hauptuntersuchung)

Ich wünsche dir viel Spaß mit deinem Motorrad.

Schöne Grüße

Sandra vom Social Media-Team

... es werden benötigt die kompletten Fahrzeugpapiere und die eVBN.

Vers. werden kann aber nur die KH, keine TK und keine VK.

Das Schild kostet bei uns rd. 20 EUR, Zulassungsstelle benötigt rd 15,00 EUR und die Versi. 50,00 EUR wenn es zu keiner Zuzlassung kommt.

Prüfe somit eine echte Zulassung, dann kann die Kiste auch gleich so versichert werden wie es nötig ist und die Überführungsorgie (gilt ja auch nur für die eine Fahrt) kann vermieden werden.

@ichgehhemm,

ein Kurzzeitkennzeichen bekommst du nicht, wenn du keine Fahrzeugpapiere hast.

 Mit Inkrafttreten zum 01.04.2015 werden Kurzzeitkennzeichen nur noch nach Vorlage der Fahrzeugpapiere fahrzeugbezogen erteilt. Darüber hinaus wird im Regelfall eine gültige Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung des Fahrzeugs nach § 29 StVZO erforderlich.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html

Damit sind die Voraussetzungen für die Erteilung von Kurzzeitkennzeichen und normalen amtlichen Kennzeichen identisch.

Die Blanko-Erteilung eines Kurzzeitkennzeichen für ein noch nicht bekanntes Fahrzeug („spontaner Autokauf am Wochenende“) ist damit entfallen.

Daher würde ich eine andere Lösung vorschlagen:

wenn du das Fahrzeug gekauft hast, kannst du dir ja die Kfz-Papiere aushändigen lassen und dann bei der Kfz-Zulassungsbehörde einen Antrag auf ein Kurzzeitkennzeichen stellen. Bitte aber zuerst noch eine EVB-Nr. für ein Kurzzeitkennzeichen bei der Versicherung aushändigen lassen.

Weitere Informationen findest du hier:

http://www.wunschkennzeichen-reservieren.de/kfz-kennzeichen/kurzzeitkennzeichen

Gruß Apolon

die bekommst du sofort von der Zulassungsstelle. Du brauchst dazu den KFZ Brief und die Zulassung und deinen Ausweis.

ichgehhemm 
Beitragsersteller
 22.05.2017, 18:47

naja ich brauch ja das kennzeichen bevor ich das motorrad kaufe um es zu überfürhen dh. ich habe weder kfz brief noch zulassung 

Biberchen  23.05.2017, 09:32
@ichgehhemm

der Verkäufer muß das Fahrzeug ja abmelden. du bezahlst das Teil, läßt dir die Papiere geben, gehst zur Zulassungsstelle und meldest es gleich "richtig" an, sonst mußt du dir die Papiere zuschicken lassen.

du gehst zu der versicherung bei der du das krad anmelden wirst und sagst das du ein überführungs kennzeichen brauchst.  da bekommst du eine nummer und mit der gehst du zur zulassungsstelle- nummernschild- kosten um die 35,- / 45,-

Apolon  23.05.2017, 17:28

Und die Zulassungsbehörde schickt ihn dann wieder nach Hause, da er keine Zulassungspapiere dabei hat.

ichgehhemm 
Beitragsersteller
 22.05.2017, 18:47

und das geht alles an einem tag über den tisch ?

DerHans  22.05.2017, 20:42
@ichgehhemm

Wenn du gleich früh morgens hin gehst ist das MÖGLICH