Muss man in der Aubildung als minderjähriger die minusstunden abarbeiten wenn dann die arbeitszeit mehr als 8h beträgt?
Hallo also mich regt etwas total auf. Ich erzähle euch zuerst mal die Situation und die Fragen stelle ich unten drunter. Mein Freund (16) macht seit September 2014 eine Ausbildung als Lagerist & hat in seinem Ausbildungsvertrag stehen das er 40h die Woche arbeitet, dabei arbeitet er nur 39h da sein Betrieb Freitags 7h geöffnet ist und er somit nicht auf die 40h kommt. Er arbeitet pro Tag 8h und Freitags gehen ja nur 7h. Nun verlangt seine Chefin das er Freitags 2h länger arbeiten soll um seine Minusstunden für die er ja nichts kann abzuarbeiten. Da er ja noch keine 18 ist darf er doch nur 8h arbeiten und nicht 9 oder 10 oder etwa nicht? Muss er also diese 2h jeden Freitag ab arbeiten obwohl er dann 9h arbeitet oder darf er das nicht? Wäre sehr froh wenn mir jemand helfen könnte danke im voraus.
2 Antworten
Für Jugendliche bis 18 Jahre gilt die Obergrenze von 40 Stunden pro Woche und 8 Stunden am Tag. Allerdings dürfen an einzelnenTagen auch 8 1/2 Stunden gearbeitet werden, wenn insgesamt die Grenze von 40Stunden nicht überschritten wird.
(§ 8 JArbSchG)
Minderjährige Azubis dürfen maximal 40 Stunden wöchentlich und acht Stunden täglich arbeiten. Sie dürfen an einzelnen Tagen auch bis zu 8,5 Stunden beschäftigt werden, aber nur, wenn sie an einem anderen Tag der Woche entsprechend weniger arbeiten.
Auch wenn Überstunden geleistet werden, dürfen die maximalen Arbeitszeiten auf keinen Fall überschritten werden, das wäre ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht!
Im Arbeitsvertrag darf bei Minderjährigen, die Vollzeit arbeiten, also maximal eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden und eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden vermerkt werden. Wenn dort weniger steht, gilt laut Günstigkeitsprinzip die Regelung des Ausbildungsvertrages.
Er soll sich an den Betriebsrat wenden. Entweder Vertrag ändern oder an 2 Tagen 8,5 arbeiten, allerdings unter Aufsicht, das heißt ja die anderen müssen auch länger bleiben ?
Ab zur IHK, die helfen bei sowas
Der Betrieb hat leider keinen Betriebsrat an den er sich wenden könnte.