Muß man Hartz 4 zurückzahlen wenn man ein Erbe antritt?
Ich hab hier eine interessante Diskussion und keiner weiß eine Antwort. Wenn man Hartz4 bezieht dann ist das doch in dem Augenblick ein Anspruch der einem zusteht.Wenn man dann erbt,ist man doch,wegen dem Erbe,nicht mehr anspruchsberechtigt..Man kann doch dann von dem Erbe leben.Muß man dann an das Amt das zurückzahlen was man in hilfebedürftigen Zeiten bekommen hat??? Und wenn das so viel ist das man das komplette Erbe abtreten müßte,danach ist man doch wieder hilfebedürftig und angewiesen.Was man ohne eine Rückzahlung nicht wäre??!!
6 Antworten
Du musst nur sobald du weisst, das du erbst dem Jobcenter Bescheid sagen, Dann wird das Hartz4 eingestellt. Rueckzahlen brauchst du nur, wenn du nicht rechtzeitig Bescheid sagst und noch weiter ALG 2 beziehen wuerdest, wenn du das Erbe bereits angetreten hast.
Was stellst Du Dir denn unter "Erbe" vor? Man kann auch Schulden erben. Wenn man ein entsprechendes Guthaben erbt, ist man als ALG-II-Empfänger verpflichtet, dies dem Amt zu melden. Dann wird selbstverständlich die Zahlung vom Amt per Bescheid eingestellt. Sind Schulden als Erbschaft zu erwarten tut der Erbe gut daran, die Erbschaft beim Gericht auszuschlagen. Dafür hat der Erbe 6 Wochen nach Kenntnis vom Todesfall Zeit.
Du verlierst lediglich den Anspruch auf zukünftige Hartz 4 Zahlungen.Rückwirkend wird da nix angerechnet,soweit mir bekannt.
Verjubel nicht gleich alles,investiere und mach mehr aus dem Erbe,vielleicht kannst Du dann den Rest Deines Lebens von den Zinsen Bzw.:der Dividende leben.Viel Erfolg und bleib gesund.
Nein,zurückzahlen muss man nichts. Es werden die Zahlungen an ALG 2 eingestellt.
MfG
nein musst du nicht da du vorher nicht wusstest das du erbst und wieviel
du musst dann nur artz 4 abmelden wenn du erbst, ab und zu nach arbeit schauen ist auch nicht schlecht