Muss man einen Vertrag mit Vor- UND Zunamen unterzeichnen?
6 Antworten
Wenn dein kompletter Name gedruckt druntersteht kannst du deine Unterschriftshieroglyphen druntermalen, ansonsten ist es besser, dass bei der Unterschrift klar und eindeutig der Unterschreibende hervor geht. Zu diesem Zweck gibt es bei einigen Firmen auch Unterschriftslisten, wo man nachschauen kann, wem die jeweiligen "Hieroglyphen" gehören (z.B. Banken, Investmentgesellschaften). Am Sichersten ist es immer, den Namen unter die Unterschrift nochmal in Blockschrift zu schreiben, wenn er dort nicht schon steht. Der Vertragspartner kann sich zur Unterschrift den Ausweis zeigen lassen wenn er Zweifel hat.
Du solltest so unterschreiben, wie du immer unterschreibst.
Dein Personalausweis dient im Zweifel als Referenz.
Richtig. Ausser im Vertrag steht das man mit Vor und Zunamen Unterschreiben muss. Sonst immer die Unterschrift vom Perso nehmen. D.h.
Hallo totolotto, nicht immer müssen Vor- und Zuname ausgeschrieben werden. Ausgeschrieben werden müssen beide Namen bei: Erstführerschein, Visum, Reisepaß, Urkunden aller Art, Personalausweis,Formulare für Reisen inklusive einchecken im Hotel. Nicht hingegen muß man beide Namen ausschreiben bei: allen Verkaufsfilialen, es sei denn, es wird an der Kasse verlangt, dann muß man es auch machen, wenn man mit EC Karte bezahlt. Bei allen Nah- und Fernzügen, wenn man eine Strafe bezahlen muß, ist es eine kann Sache, muß man aber nicht. Da reicht der Anfangsbuchtabe des Vornamens und Zuname ausschreiben. Dangerangel1261
die meisten verträge werden völlig ohne unterschrift geschlossen: wer mit dem inhalt eines supermarkt- einkaufswagen zum auto geht, hat ohne darüber zu reden ganz viele (kleine) kaufverträge geschlossen.
Einen Kreditvertrag ja, ansonsten die normale Unterschrift..