Vertrag unter 18 abgeschlossen, mit 18 kündigen?
Ich habe unter 18 einen Fitness-Studio Vertrag abgeschlossen und sie wurde bis jetzt immer verlängert, heute bin ich 19. Obwohl es keine Unterschrift von meinen Erziehungsberechtigten gab, galt mein Vertrag und das Geld wurde von meinem Konto abgebucht. Nur ich hatte unterschrieben. Meine Frage wäre, ob das Fitnessstudio das durfte und ob ich hiermit nicht fristlos kündigen darf, obwohl ich beim Abschluss des Vertrags unter 18 war, aber jetzt 19. Bitte nur professionelle Antworten und keine Hobbyjuristen.
4 Antworten
In dem Alter warst Du eingeschränkt geschäftsfähig und der Vertrag damit nicht ungültig sondern nur schwebend unwirksam. Heißt, dass deine Eltern ihm zustimmen müssen. Das kann aber auch nachträglich passieren und das ist hier meiner Meinung nach auch passiert.
Denn deine Eltern werden vermutlich von dem Vertrag gewusst haben, oder? Und dadurch, dass sie nichts gegen den Vertrag unternommen haben und Dich dort hingehen lassen haben, haben sie dem Vertrag bereits konkludent zugestimmt.
Du kannst den Vertrag also nur ganz normal fristgerecht kündigen.
Wenn du das Studio weiterhin genutzt hast, als du schon 18 warst, hast du den Vertrag damit selbst nachtraeglich genehmigt und er ist somit voll wirksam geworden.
Deine Eltern hätten als Du noch keine 18 warst den Vertrag einfach nicht genehmigen müssen.
Seit deinem 18. Geburtstag tritt deine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters (deine Eltern).
Also alles okay und es besteht für dich kein Sonderkündigungsrecht.
Bitte nur professionelle Antworten und keine Hobbyjuristen
Na du bist mir ein Witzbold.
Du wirst hier keine rechtsverbindliche Antwort bekommen. Wenn du sowas willst, dann musst du zu einem Anwalt gehen und diesen auch bezahlen.
Im Prinzip gelten Verträge die du als Minderjähriger abschließt als erstmal schwebend unwirksam, wenn deine Erziehungsberechtigten diesen nicht genehmigen. Das kann auch nachträglich passieren.
Aber du bist nun volljährig, du kannst deine eigenen Verträge schließen. Der Vertrag ist somit gültig und du hast hier kein Sonderkündigungsrecht.