Ein Fehler im Vertrag ungültig??
Wir diskutieren gerade sehr stark mit einem guten Freund
Was meint ihr
Im meiner Vereinbarung steht Frau Nachname. .. nicht mein richtiger Name der kommt im zweiten und im letzten Satz aber vor
Auch der Ort ist nur einer geschrieben
beispielsweise 7665 Haus Tür heißt die Ort Gemeinschaft bzw Landkreis
Aber es steht nur 7665 Tür. Aber ich wohne in Haus
Er meint mit den Fehlern gilt der Vertrag nicht
Ich sage unterschrieben ist unterschrieben.
Experten Meinung?
4 Antworten
Natürlich ist der Vertrag gültig.
Nein so einfachst das nun doch nicht. Hab einen Anwalt gefragt es gibt nun Chancen für mich
Grundsätzlich ist bei einem mangelhaftem Vertrag eine anfechtung wegen Irrtum möglich.
Ich breche es einfach für die Nicht-Juristen herunter:
Man stellt sich folgende Frage:
Wäre der Vertrag mit korrektem Inhalt:
- Überhaupt nicht zustande gekommen?
- Mit anderem Inhalt zustande gekommen?
- Ganz genau so zustande gekommen?
In aller Regel trifft bei den Mängeln die du genannt hast wohl Punkt 3 am ehesten zu - man hat sich bei den Angaben zum Käufer verschrieben bzw. die Idendität des Käufers ist zwar unklar, der Verkäufer hätte mit dem "echten" Käufer aber trotzdem kontrahiert (gehandelt).
Unterm Strich handelt es sich daher um einen UNERHEBLICHEN Irrtum -> Es gibt kein Gestaltungsrecht und der Vertrag bleibt aufrecht.
Verweise: §871 ABGB; §872 ABGB
(Allgemein Bürgerliches Gesetzbuch, ÖSTERREICH)
👍
Hab gewonnen und der Vertrag war nicht so rechtens
Müsste gültig sein
Die Vertragsparteien gehen ja klar aus dem Vertrag hervor, ebenso vermutlich auch deine Anschrift
https://www.juraforum.de/forum/t/vertrag-mit-falschen-daten.285303/
https://www.juraforum.de/lexikon/fehler
Der Vertrag ist mmn trotzdem gültig. Es gibt kein strittigkeit über den Inhalt (ihr beide wusstet, was ihr unterschrieben habt) sondern nur um korrigierbare fehler