Muss man Eine - Person Demonstration - Mahnwache anmelden und wo - bei wem? Darf man Demonstrieren?
Da mir und meiner Familie ein Unrecht angetan wurde wo Behörden , vor allen Justiz, maßgeblich beteiligt wurden , wollen wir die Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen. Ein Weg ist Presse und die Medien. Wir wollen die Öffentlichkeit auch persönlich auf unser Fall aufmerksam machen. Wir wollen mir Transparenten, Plakaten(die wir in Händen halten) und Megaphon in Stadtzentrum , vor Gerichtsgebäude und Staatsanwaltschaft demonstrieren , so eine Art Mahnwache halten. Was muss man dabei beachten, muss man sich anmelden und wo? Es ist damit zu rechnen , dass wir dabei behindert werden, denn es gibt sicherlich diejenigen , die dabei angesprochen werden und die uns wohl versuchen werden davon ab zu halten. Sache ist sehr ernst - hat jemand damit Erfahrung?
6 Antworten
Versammlungen müssen mindestens 48 Stunden um Voraus bei der Polizei angemeldet werden. (Möglicherweise auch nur 24 Stunden, da bin ich nicht ganz sicher. 48 Stunden sind jedenfalls die sicherere Variante.) Als Versammlung gelten naturgemäß nur Gruppen von mindestens zwei Personen. Einzelpersonen sind keine Versammlungen und daher von der Meldepflicht befreit; ihre "Demonstrationen" sind durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
Bei der Anmeldung muss das Thema, die Anzahl der Teilnehmer, die Art evtl. Kundgebungen, die genaue Route und die Personalien des Veranstalters angegeben werden. Sofern beispielsweise gute Gründe gegen die Route sprechen, die ihr euch vorstellt, kann die Polizei die Auflage erteilen, eine andere Route zu nehmen bzw. bestimmte Punkte auszuklammern.
Es ist damit zu rechnen , dass wir dabei behindert werden, denn es gibt sicherlich diejenigen , die dabei angesprochen werden und die uns wohl versuchen werden davon ab zu halten.
Euch sollte klar sein, dass euer Recht der freien Meinungsäußerung nicht die Persönlichkeitsrechte Anderer verletzen darf. Solltet ihr also vorhaben, bestimmte Personen mit eurer AKtion anzugreifen, könnte das zu Problemen führen. Aber das wird die Polizei euch beim Vorgespräch schon noch erzählen...
Bei einer Person liegt keine Versammlung vor, bei 2 Personen in Bayern, bei 3 Personen in allen übrigen Bundesländern. Bei 1 Person ist also keine Anmeldung etc, als Vesammlung notwendig. Dennoch kann nach OWi-Gesetz eingeschritten werden, wenn Belästigungen vorkommen oder wenn der Inhalt des Plakats/Transparents gegen Gesetze verstößt.
geh zur polizei und melde die mahnwache an
Wenn du nur als Einzelperson tätig wirst, ist das mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Einzig in der Bannmeile um den Bundestag herum hast du nicht zu suchen. Ähnlich dürfte es sich mit einem Bannkreis um Botschaften herum verhalten.
Soweit ich weiß muss es eine Versammlung sein, damit es angemeldet werden muss. Allein kannst du doch stehen wo du willst.