Muss man dem Veterinäramt immer zur Verfügung stehen?

7 Antworten

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Das Veterinäramt (jedes "Ordnungs"amt) kann jederzeit einfach vorbeikommen, denn mit Ankündigung macht keinen Sinn. Trotzdem müsst Ihr natürlich nicht jederzeit da sein, und die auch nicht reinlassen. Dann kann es aber sein,d ie fragen bei den Nachbarn rum, und wenn da mehr als einer meint, der Hund sei zu mager.....

Am einfachsten wäre echt gewesen, die kurz reinzulassen, wenn man nichts zu verbergen hat. Ggf. müssten die eben mit der Polizei wiederkommen.

RuyBan 
Beitragsersteller
 16.07.2018, 09:14

Unser Hund ist ja laut Tierarzt und den ganzen Tabellen bezüglich Größe und Gewicht nicht mager sondern ideal, sie hat seine Schultern gefühlt und das gemeint 🙄

Ums verbergen ging es nicht mal, ich kann es nur absolut nicht haben wenn jemand einfach so in die Wohnung stolpert und sich umsieht und schon gar nicht unangekündigt..

Keine gute Idee, die Mitarbeiterin vom Veterinäramt nicht hereinzulassen. Das macht die natürlich erst recht mißtrauisch, auch wenn es eigentlich keinen Grund zur Beanstandung gibt und die Anzeige möglicherweise böswillig erfolgte.

Jedenfalls kommen die vom Veterinäramt unangemeldet und wird ihnen der Zutritt verwehrt, dürfen sie sich mit  Hilfe der Polizei Zutritt verschaffen. Es empfiehlt sich daher immer – sofern man nicht selber ständig vor Ort ist – gut sichtbar eine Telefonnummer am Eingangsbereich zu hinterlassen. Neben der eigenen ist auch die des behandelndes Tierarztes sinnvoll.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Tierarzt soll die Unterlagen und Befund von deinen Tieren dem Amt zu schicken. Da ja alles in Ordnung ist. Dann wird die Dame auch nicht mehr vorbeischauen.

Strolchi2014  16.07.2018, 09:08

Papier ist geduldig. Der TA kann doch sonst was schreiben

mamschki  16.07.2018, 11:04
@Strolchi2014

Er ist schließlich Arzt. Und ein Arzt muss Vertrauen rüberbringen zu Halter und Ämtern, da muss man schon glauben was er schreibt

So jetzt ist meine Frage darf sie einfach so nochmal vorbei schauen, ohne vorher mal eine Stellungnahme von uns zu erwarten und Termin?

Einfache Antwort: Ja. Denn es geht im TierSchG explizit darum, durch unangekündigte Kontrollen der Behörde resp. dem Veterinär auch ohne Gefahr im Verzug eine Kontrollmöglichkeit zur Abwehr von Schaden für das Wohl des Tieres zu ermöglichen. Siehe dazu § 16 Abs. 3 TierSchG:

Zitat:

"(3) Personen, die von der zuständigen Behörde beauftragt sind, sowie in ihrer Begleitung befindliche Sachverständige der Europäischen Kommission und anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Mitgliedstaaten) dürfen zum Zwecke der Aufsicht über die in Absatz 1 bezeichneten Personen und Einrichtungen und im Rahmen des Absatzes 2

1. Grundstücke, Geschäftsräume, Wirtschaftsgebäude und Transportmittel des Auskunftspflichtigen während der Geschäfts- oder Betriebszeit betreten, besichtigen und dort zur Dokumentation Bildaufzeichnungen, mit Ausnahme von Bildaufzeichnungen von Personen, anfertigen,

2. zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung

a) die in Nummer 1 bezeichneten Grundstücke, Räume, Gebäude und Transportmittel außerhalb der dort genannten Zeiten,

b) Wohnräume des Auskunftspflichtigen

betreten besichtigen sowie zur Dokumentation Bildaufzeichnungen, mit Ausnahme von Bildaufzeichnungen von Personen, anfertigen; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt,(...)"

und weiter:

"Der Auskunftspflichtige hat die mit der Überwachung beauftragten Personen zu unterstützen, ihnen auf Verlangen insbesondere die Grundstücke, Räume, Einrichtungen und Transportmittel zu bezeichnen, Räume, Behältnisse und Transportmittel zu öffnen, bei der Besichtigung und Untersuchung der einzelnen Tiere Hilfestellung zu leisten, die Tiere aus den Transportmitteln zu entladen und die geschäftlichen Unterlagen vorzulegen."

(Zitat Ende, Quelle: https://dejure.org/gesetze/TierSchG/16.html )

Wenn Ihr effektiv nicht da seid, ist es so. Wenn Ihr "flüchtet" wenn sie kommen, ist das schlecht für Euch.