Muss man beim Kontrolleur die Kreditkarte vorzeigen, mit der man das Ticket über den DB-Navigator erworben hat?
Ich habe die Kennziffer meines Personalausweises angegeben - den Perso habe ich natürlich dabei. Die Kreditkarte gehört meiner Mutter, die allerdings in England wohnt - sie müsste mir diese dann zuschicken. Wäre super, wenn jemand ganz sicher weiß, wie das bei der Kontrolle des Fahr-Ausweises gehandhabt wird. Und reicht es wirklich aus, das Handyticket mit der DB Navigator App vorzuzeigen? Habe etwas Sorge, das ansonsten das Ticket für ungültig erklärt wird, wenn die Kreditkarte nicht vorzeigbar ist.
2 Antworten
Bei der Buchung eines Online-Bahntickets wird immer danach gefragt, wie man sich im Zug identifizieren möchte. Dies kann über die Kreditkarte oder den Ausweis erfolgen. Also einfach bei der Buchung den Ausweis als Identifizierungsmittel auswählen, dann kannst Du Dich damit auch identifizieren.
Du musst die bei der Buchung angegebene Identifizierungskarte vorlegen können, die Zahlungskarte ist uninteressant.