Muß man beim Finanzamt eine Steuererklärung abgeben, wenn man Lohnersatzleistungen erhalten hat?
Hallo,
nehmen wir mal an, dass man im Jahre 2015 sogenannte Lohnersatzleistungen erhalten hat. Ist man daraufhin verpflichtet, beim Finanzamt eine Steuererklärung abzugeben?
3 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
wenn diese höher sind als 410 € im Jahr ja.
dann ist die Erklärung Pflicht!
Jein. Wenn nur Lohnersatzleistungen, nicht. Wenn noch andere Einkünfte waren, ja.
LEL unteliegen dem Progressonsvorbehalt sind aber selbst steuerfrei. Sie erhöhen den Steuersatz auf die anderen Einkünfte, werden aber beim Gesamtbetrag der Einkünfte nicht mitgezählt. Deshalb braucht man keine Steuererklärung machen wenn nur Lohnersatzleistungen bezogen wurden.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuererklärung
§§ 32b, 46 Abs. 2 EStG.
Wenn diese neben dem Arbeitslohn bezogen und p.a. mind. 410,- € betragen haben, jawohl!