Muß man beim Finanzamt eine Steuererklärung abgeben, wenn man Lohnersatzleistungen erhalten hat?

3 Antworten

wenn diese höher sind als 410 € im Jahr ja.

dann ist die Erklärung Pflicht!

Jein. Wenn nur Lohnersatzleistungen, nicht. Wenn noch andere Einkünfte waren, ja.

LEL unteliegen dem Progressonsvorbehalt sind aber selbst steuerfrei. Sie erhöhen den Steuersatz auf die anderen Einkünfte, werden aber beim Gesamtbetrag der Einkünfte nicht mitgezählt. Deshalb braucht man keine Steuererklärung machen wenn nur Lohnersatzleistungen bezogen wurden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

§§ 32b, 46 Abs. 2 EStG.

Wenn diese neben dem Arbeitslohn bezogen und p.a. mind. 410,- € betragen haben, jawohl!