Muss man beim finanzamt bescheid sagen dass das kind ausgezogen ist?
Hallo, wenn eine Alleinerziehende mit einem kind Arbeiterklasse 2 bekommen hat anfang des jahres, das kind aber 2 monate später ausgezogen ist, ist sie verpflichtet dass dann dort anzugeben? Die hätte dann ja Steuerklasse 1.
Oder soll sie einfach bis nächstes jahr warten bis das neu überprüft Wird oder ist das Steuerhinterziehung?
Vielt finde ich ja jemanden der sich damit auskennt..
Denn ich würde sagen dass sie das angeben muss
6 Antworten
Die Steuerklasse 2 steht einem alleinerziehenden nur zu,wenn sie / er alleine mit einem minderjährigen Kind in einem Haushalt lebt,wenn das Kind aus welchem Grund auch immer nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebt oder 18 Jahre alt wird bzw.eine andere Person zuzieht die min. 18 ist,dann steht einem nur noch die Steuerklasse 1 zu und diese Veränderungen sind natürlich mitzuteilen !
Ich habe mal tatsächlich vergessen den Kindesstand zu ändern, da war aber die Daumenschraube sofort da.mit Sofortiger Rückzahlung
Da in deinem Fall dies sehr unterschiedlich ist, geh doch bitte aufs Finanzamt die beraten dich kostenlos und du hast es schwarz auf weiss
In dem Moment, wo das "Kind" arbeiten geht, bekommt es auch automatisch vom AG die entsprechende Steuerklasse eingetragen. Es ist völlig egal, wo derjenige wohnt - zumindest dem Finanzamt.
Beim Einwohnermeldeamt muss das natürlich eingetragen werden, wenn sich der Wohnsitz geändert hat.
lg Lilo
Was ist den Arbeiterklasse 2?
Wohnst du in Österreich?
Denn in der BRD gibt es das nicht. Bei uns nennt sich das Steuerklasse.
Und ja, die Steuerklasse 2 steht Alleinerziehenden zu, die mit einem MInderjährigen Kind im gemeinsamen hausland lebt.
#Zieht das Kind aus, bzw. bei erreichen der Volljährigkeit muss das gemeldet und die Steuerklasse 2 in die Steuerklasse 1 umgewandelt werden.
Ja die auto Korrektur am hand hat Arbeiterklasse raus gemacht. SorrY
Ich würde es melden. Ansonsten mußt du nämlicbh heftig zurückzahlen.