Muss man als Steuerfachangestellte ein Berichtsheft führen?
Hallo :-) ich habe am 01.09 mit meiner Ausbildung zur Steuerfachangestellten begonnen, meine Chefin hat mir auch einen Ausbildungsnachweis gegeben, wo man Dinge, die man lernt bzw. gelernt hat ankreuzen muss. Nun meine Frage: Muss ich zusätzlich noch ein Berichtsheft führen wo drin steht, was ich jeden Tag so mache? Danke im Voraus
4 Antworten
Ein Ausbildungsnachweis muß in jedem Fall während der Ausbildung geführt werden - das nennt man auch Berichtsheft.
Ein schriftlicher Ausbildungsnachweis ist geführt, wenn ein gewisses Maß an inhaltlicher Gestaltung und Regelmäßigkeit sowie Sauberkeit der Eintragung gegeben ist. Die Berichte selber sollen kurze und sachliche Darstellungen der Tätigkeiten und des Lernfortschrittes der Auszubildenden sein.
Die Führung des Ausbildungsnachweises ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Es muß klar erkennbar sein, daß die Ausbildungsinhalte erfaßt werden, die tatsächlich vermittelt wurden.
Das Führen eines Ausbildungsnachweises hat auch die Funktion, daß der Azubi seine Tätigkeiten reflexiert; zudem ist er auch die Grundlage, falls Schadenersatzforderung geltend gemacht werden sollte, wenn die Ausbildungsinhalte nicht ausreichend vermittelt wurden und man deshalb durch die Prüfung fällt.
Ein Vordruck mit ankreuzen bereits vorgegebener Ausbildungsinhalte dürfte den Anforderungen ggf. nicht genügen, da hier Inhalte vorgegeben werden - aber er muß die Tätigkeiten enthalten, die tatsächlich ausgeübt wurden - darauf ist unbedingt zu achten, auch wenn einem Ausbilder das nicht gefallen sollte, weil z. B. ausbildungsferne Tätigkeiten durchgeführt wurdem...
Man sollte die Steuerberaterkammer fragen, ob das so in Ordnung ist - wenn nicht sollte man die üblichen Vordrucke der Kammer verwenden.
Hallo ich habe die Ausbildung auch angefangen :) wir müssen keinen Berichtsheft führen, dafür aber eine Zeiterfassung. Das heißt, alles was du bei der Arbeit machst, trägst du in ein Programm ein
Ja genau bei Datev haha also ich denke nicht das du das machen musst. Ja hab ich aber den brauchen wir nicht sofort erst später:))
Hast du dann auch diesen Ausbildungsnachweis wo man Sachen ankreuzen muss? Du meinst diese Zeiterfassung von DATEV oder? :)
Ja, das kann angeordnet werden. Ist Ausbildungsbestandteil.
Nein, sie unterscheiden sich inhaltlich.
Entschuldigung das ich jetzt so blöd frage aber was ist der unterschied?
Ein Ausbildungsnachweis ist (nur) eine Bescheinigung über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung unter Aufführung der wesentlichen Ausbildungsinhalte; kann auch für einzelne Ausbildungsphasen ausgestellt werden. Ein Berichtsheft -sagt eigentlich schon der Begriff- enthält einen Bericht mit Angaben mit Einsatzorten, Ausbildungsinhalten, Zeitangaben usw, meist chronologisch aufgebaut.
Ok, vielen Dank :-)
Natürlich musst du das.
ist dann ausbildungsnachweis und berichtsheft nicht das selbe?