Muss man als Schülerpraktikant an einem Feiertag arbeiten?

10 Antworten

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zeige ihn das jugendschutzgesetz denn das darfst du nicht und die stunden müssen auch eingehalten werden!!!

Chrissi94  29.10.2010, 19:20

danke für den Stern!

charles0308  29.10.2010, 19:38
@Chrissi94

was bist Du denn für ein vermeintlicher Oberschlauberger? Wenn Du Dich schon auf Gesetze berufst, solltest Du diese auch mal lesen:

Zitat aus § 18 Jugendarbeitsschutzgesetz

§ 18 Feiertagsruhe

(1) Am 24. und 31. Dezember nach 14 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.

(2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an gesetzlichen Feiertagen in den Fällen des § 17 Abs. 2, ausgenommen am 25. Dezember, am 1. Januar, am ersten Osterfeiertag und am 1. Mai.

(3) Für die Beschäftigung an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, ist der Jugendliche an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben oder der folgenden Woche freizustellen. In Betrieben mit einem Betriebsruhetag in der Woche kann die Freistellung auch an diesem Tage erfolgen, wenn die Jugendlichen an diesem Tage keinen Berufsschulunterricht haben.

miiiina  29.10.2010, 21:28
@charles0308

das haben wir in der Schule aber ganz anders erklärt bekommen! Außerdem gibt es noch Unterschiede, mit 14 darf man noch nicht so viel Arbeiten wie mit 16.

Chrissi94  30.10.2010, 11:27
@miiiina

danke mina wäre jetzt auch meine antwort gewesen und wieso schlauberer wenn schon bitte schlaubergerin bin nämlich ein mädchen und wenn wir es halt durchgenommen haben mehrfach behält man so etwas halt hättest die frage ja nicht beantworten müssen!!!

miiiina  30.10.2010, 13:08
@Chrissi94

Naja, wenn sowas einfach erzählt wird muss man sich halt einmischen :D Tja und das ist wieder ein Beweis das man mit Schimpfworten lieber vorsichtiger sein sollte -.-

Müssen Praktikanten auch an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen arbeiten?

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer und damit auch Praktikanten an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Abs. 1 ArbZG).

Außerdem stimmt da nochwas nicht! Du darfst nicht 40 Stunden Arbeiten!!

Mit der Betreuungsperson sollten die Regeln für die Praktikumsdauer abgesprochen werden. Das Jugendschutzgesetz sieht folgende Arbeitszeiten vor:

Ist der Schüler unter 15 Jahren darf er nicht mehr als sieben Stunden am Tag und maximal 35 Stunden pro Woche arbeiten. Ab 16 Jahren dürfen Schüler acht Stunden täglich arbeiten und in der Woche maximal 40 Stunden.

raphi14 
Beitragsersteller
 15.11.2010, 23:07
@miiiina

...naja ist egal... sooo anstellen wollt ich mich jetzt auch nicht !...aber der Feiertag war mir schon wichtig da es mir auch schon da ziemlich schlecht ging wegen praktikum.... aber habs durchgezogen und weiss wo ich nicht arbeiten will :D.... aber genau DAFÜR ist ein Praktikum ja da und nich um sih zu überarbeiten !!!

Also wenn Du schon im Hotel ein Praktikum machst, dann würde ich mich an Deiner Stelle nicht so anstellen. Ich finde Dein Verhalten ziemlich peinlich wegen einer lächerlichen Überstunde und einer Arbeit am Feiertag anzuecken. Klar, es gibt Gesetze, die eingehalten werden sollten, aber dann gehe bitte auch nicht bei rot über die Straße o.ä. - In diesem Beruf bist Du defintiv falsch und Dein Praktikumszeugnis wird sicher auch nicht schön aussehen.

wenn man im Hotel- und Gaststättengewerbe arbeitet, sollte einem auch klar sein, dass man an Sonn- und Feiertagen iaR arbeiten muss. Dies sollte einem auch noch so dusseligen Schülerpraktikanten bekannt sein.

Willst du Hotelier werden oder über deine Rechte lernen? Hotels schliessen an Feiertagen nicht - es kann ja sein, dass man dich dann besonders braucht! Oder ist dir das egal?

Das ist halt das Arbeitsleben...Wenn dir an der Arbeit etwas liegt und du dich beweisen willst solltest dus durchziehen