Beamtentarif bei geringfügiger Beschäftigung
Hallo,
steht mir als geringfügig Beschäftigtem bei einem , dem öffentlichen Dienst gleichgestelltem , Wohlfahrtsverband der kostengünstigere Kfz-Tarif zu?
Bin ich Angestellter des öffentlichen Dienstes?
Danke im Voraus für Antworten
BastianMeier
3 Antworten
Hallo BastianMeier,
beim B-Tarif gilt grundsätzlich die Vorgabe, dass derjenige mit einer nichtselbständigen und der Lohnsteuer unterliegenden Tätigkeit von mindestens 50% der normalen Arbeitszeit beschäftigt ist! Einfach mal ein Formular anfordern oder online nachsehen!
Also ein Mini- oder Midijob reicht hier leider nicht aus - diese Tätigkeit müßte demnach mind. eine Halbtagsstelle sein!
Gruß siola
Es gibt Dinge die macht man von Mann zu Mann. Meine : direktes Vieraugen Gespräch mit dem Versicherungsmann der Nachbarschaft. Als Hilfskraft bei der Tafel ( o.ä. ), glaube ich aber nicht an die Möglichkeit des B-Tarif.
Es gibt kaum noch Versicherungen, die diese versicherungsmathematisch sowieso nicht zu begründenden Tarife überhaupt haben.
Und wenn doch, gibt es andere Versicherungen, die im Normaltarif günstiger sind.
Der B-Tarif wirkt sich ausserdem nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus mit ca 5% Beitragsnachlass max. Hierfür ist jedoch mind. eine Halbtagsstelle in bestimmten Körperschaften usw. oder als Beamte u.ä. erforderlich!
Angestellter.
Danke, Wetwilly,
aber klicke ich Angestellter an bei Berufstätigkeit oder nicht erwerbstätig?
BastianMeier