Muss Laminat entfernt werden b.Umzug?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Rückbaupflichten des Mieters bei Beendigung des Mietverhältnisses und die damit verbundene Wiederherstellung in den Ursprungszustand ergibt sich aus dem Gesetz.

Auch wenn der Vermieter bisher bei anderen Mietern eine vorgenommene bauliche Veränderung akzeptiert hat und bei Rückgabe der Mietsache diese so angenommen hat, entsteht daraus kein Gleichbehandlungs- oder Gewohnheitsrecht.

http://www.promietrecht.de/Rueckgabe-der-Wohnung/Einzelheiten/Einbauten-entfernen/Laminatboden-bei-Auszug-Entschaedigung-fuer-Mieter-moeglich-E2436.htm

Der Laminatboden ist Ihr Eigentum. Er muß ebenso, wie alle anderen Dinge, die Ihnen zuzuordnen sind, bei Beendigung des Mietverhältnisses geräumt werden.

Der Vermieter hat einen Anspruch auf Wiederherstllung des ursprünglich vorhandenen Wohnungsbodens einschließlich Fußleisten und ggfs. neuen Türen, falls diese gekürzt wurden.

Sofern es sich bei dem Boden um einen fachmännisch ausgezeichnet verlegten Laminatboden samt Trittschallschutz nebst gut gearbeiteten Fußleisten und fachgerecht angepaßten Türen, also keine dilletantische Pfuscharbeit handelt, können Sie mit dem Vermieter über die evtl. Übernahme des Bodens durch ihn verhandeln; einen Anspruch auf die Übernahme durch den Vermieter haben Sie nicht!

Handelt es sich um ein ziemlich hellöriges Haus, ist das Laminatverbot sehr gut nachvollziehbar. Aus diesem Grund ist es auch nachvollziehbar, wenn der Vermieter nicht erlaubt, dass der Nachmieter es einfach übernimmt.

Du bist vielleicht in Socken drauf rumgeschlichen und der Nachmieter latscht dauernd mit genagelten Schuhen drüber. Das kann man nicht wissen und vermutlich hatte der Vermieter in der Vergangenheit schon viele Beschwerden wegen Schallübertragung.

schelm1  26.10.2016, 10:13

...zudem gibt es sehr unterschiedliche, zum Teil recht verwegen verlegt aussehende Laminatböden, die vielleicht außer dem "Verleger" weder vom fachgerechten Verlegungszustand, noch der Materialqualität  niemandem sonst zumutbar wären!

Das darf der Vermieter fordern und du musst dem folgen. Ansonsten müsstest du seine Kosten für den Rückbau und die Entsorgung tragen (ihm erstatten). Er könnte entsprechend diese Kosten mit deiner Kaution aufrechnen.

Du kannst dir aussuchen, ob du es selbst entfernst oder der Vermieter es auf deine Kosten entfernen lässt. Das geht aber erst NACH deinem Auszug - also entstehen neben den Handwerkerkosten auch noch Mietausfälle für die Zeit der "Bauarbeiten".

Warum denkst du denn, dass der Vermieter einfach damit leben muss? Es ist immer noch seine Wohnung, und die "Spielregeln" waren dir von Anfang an bekannt!