Muss immer nach Ladenschluss länger dableiben

8 Antworten

an sich schon normal, aber das die zeit nicht bezahlt wird, ist nicht normal. Da würde ich noch mal nachhaken. Da du geringfügig bist... wenn sies dir nicht bezahlen, such nach was anderem und dann kündige einfach.

Aufräumen und putzen nach Ladenschluss ist eindeutig Arbeitszeit. Der AG weist die Arbeit an und Du erledigst sie. Das dient dem AG und nicht Dir (kein Privatvergnügen).

Du wirst nur ein Problem haben Dein Recht durchzusetzen. Wenn Du dem AG sagst, dass Du ein Recht auf Bezahlung hast, wird er Dir die Zeit evtl. nachzahlen, sich aber nach einer anderen Aushilfe umsehen die so wie die "Altgedienten" alles umsonst machen und sich nicht wehren.

Es wäre vielleicht gut, Du würdest Dich nach einem anderen AG umsehen. Wenn das jetzt schon so anfängt, wir der AG Dir wahrscheinlich auch keinen Urlaub geben wollen (obwohl er Dir zusteht), keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit leisten (obwohl Du ein Recht darauf hast) und auch bei einem Feiertag keinen Lohnausfall bezahlen (was Du auch bekommen musst)

MissMisha 
Beitragsersteller
 24.11.2014, 20:23

da hast du recht. die Arbeiter die etwas länger da sind, meinen halt es muss halt erledigt werden, auch wenn sie echt sauer deswegen sind. die meisten kommen sogar bis zu eine Stunde früher, weil sie mit den backen einfach nicht nachkommen würden. der Betrieb hat wirklich keine glücklichen Mitarbeiter.

Es ist ganz normal dass man nach Ladenschluss bleiben muss bis Ordnung ist. Diese Zeit ist aber bezahlte Arbeitszeit. In den meisten Bäckereien ist es so geregelt dass man eine Zeit vorgegeben bekommt in der man fertig sein muss. Wenn man länger braucht- Pech. Das wird dann nicht bezahlt. An meiner letzten Stelle wars so dass man 15 Minuten hatte um die Kasse abzurechnen, zu spülen, Geschirr und Bleche abtrocknen und weg räumen, Ware Retour schreiben, Tür abschließen und mit Schiene sichern, alte Ware nach draußen schieben und allgemein halt nochmal durchfegen und so. Gewischt und geputzt wurde kurz vor Ladenschluss. Wenn da was dazwischen kam und man länger brauchte hatte man Pech und hat umsonst gearbeitet. Bei mir waren es einmal 2 Stunden!!! Unverschuldet! Die Kasse hatte einen Fehler und hat die Abrechnung falsch verarbeitet. Ich musste bleiben bis die Zentrale das geklärt hatte. Natürlich toll wenn man nach 8 Stunden Arbeit nochmal 2 Stunden dumm im Laden steht-.-

Ist halt typisch Bäckerei. Rechtlich nicht ok aber das juckt die nicht.

MissMisha 
Beitragsersteller
 24.11.2014, 20:27

ich hab auch schon gehört das man in manchen Bäckereien eine gewisse Zeit gut bekommt um das zu mmachen. aber ab 11 Uhr ist dienstschluss, trotzdem müssen wir das alles machen. das regt mich echt auf... ich würd gerne mal sehen wie der ag reagieren würde, wenn wir einfach gehen, wann es uns zusteht!

naja, wenn ihr nicht aufräumt wer soll es denn dann machen? Extra eine Putz-Firma? Ich muss mein Büro auch allein sauber machen...

Aber vlt. könnt ihr euch ja so absprechen, das nicht alle jeden Tag dableiben müssen, sondern das man sich abwechselt? So hat jeder dann mal pünktlich Feierabend

Die Aufräumarbeiten fallen ja täglich an. Also muss diese Aufräumzeit auch als Arbeitszeit berücksichtigt werden. Diese Tätigkeiten gehören zwar dazu, sind aber nicht dein Privatvergnügen sondern Arbeitszeit! Hier geht es dann zumindest um die regelmäßigen Zeiten. Z.B. eine halbe Stunde aufräumen muss man immer, d.h. deine Arbeitszeit muss bis dahin angerechnet werden.

Also: Länger dableiben --> ja. Ohne Bezahlung --> nein!