Muss ich Samstags arbeiten

7 Antworten

An Deiner Stelle würde ich Samstags auch mal freiwillig arbeiten, denn die Leute, die grundsätzlich nur das arbeiten, was sie arbeiten müssen, dürften bei Kündigungen die ersten Kandidaten sein.

Evtl. kann man sich aussuchen, ob die Mehrarbeit ausbezahlt wird, oder einem Zeitkonto verrechnet wird.
Wenn man Single ist, also Lohnsteuerklasse 1 hat, wäre die Vergütung auf ein Zeitkonto wahrscheinlich günstiger, da die Zuschläge für die Samstagarbeit versteuert werden.

Anton96  27.11.2011, 15:10

Zuschläge für Samstagsarbeit, vergiss das ganz schnell wieder Samstag ist ein normaler Werktag. Wo ließt du da was von Arbeitszeitkonto? Ich lese da noch nicht mal etwas von Mehr Geld bei mehr Stunden. Ich sehe da eine einseitige Änderung des Arbeitsvertrag und dem muss der Arbeitnehmer zustimmen es sei den es gäbe eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat. So wie ich das sehe wird her etwas versucht was Arbeitsrechtlich mehr als bedenklich ist. Es spricht ja nichts gegen eine 6 Tage Woche wen sie vereinbart wird, aber so wie das hier beschrieben wird erscheint das Arbeitsrechtlich doch etwas zweifelhaft. Wie z.B wird dann der Urlaub berechnet oder wie ist das mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden vereinbar.

Kaltenbecher1  28.11.2011, 02:07
@Anton96

man sollte aber auch mal prüfen inwieweit betriebliche belange dafür sprechen. die anforderungen ändern sich doch im laufe der jahre. oder meinst du das menschen wie ich im einzelhandel gefragt worden sind ob sie statt wie früher bis um halb sieben nun bis um zehn arbeiten möchten? oder noch schlimmer samstags statt bis um zwei nun bis zehn? wie heißt es doch so schön? die zeiten ändern sich. gebe dir natürlich insoweit recht das die mitarbeiter versuchen sollten das beste daraus zu holen

meinalt 
Beitragsersteller
 27.11.2011, 15:03

Ich bin jetzt 14 Jahre in der Firma habe 10 Jahre fast jeden Samstag gearbeitet und bin jetzt 56 J..

Da in deinem AV keine Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage steht, bleibt es dem AG leider freigestellt, auch den Samstag arbeiten zu lassen. Allerdings wird dann natürlich deine tägliche AZ weniger, da sie sich anstatt auf 5 auf 6 Tage verteilt.
Also wird es wohl darauf rauslaufen, dass du Samstag arbeiten musst. Ist denn die Schichtbesetzung genauso stark wie von Mo-Fr oder benötigt der Samstag weniger Arbeitnehmer?

Wir haben das bei uns so geregelt, dass diesen Dienst KollegInnen abdecken, die das ganz gerne machen. Gibt es auch!! Geht natürlich nur, weil am Wochenende nicht so viele Personen benötogt werden, wie unter der Woche.

meinalt 
Beitragsersteller
 27.11.2011, 15:18

Genauso lief es bis jetzt auch bei uns , aber durch die Umstände die sich jetzt ergeben ,wie das ein Gabelstaplerfahrer mit packen soll werden die Anzahl der freiwilligen weniger

Wenn in Deinem AV nicht Mo-Fr vereinbart ist dann fällt das unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Der Samstag ist ein ganz normaler Werktag.

Habt Ihr einen Betriebsrat? Der muß dieser Arbeitszeitveränderung zustimmen und kann sie auch verhindern.

Ich persönlich finde solche Arbeitszeitveränderungen sehr unsozial.

meinalt 
Beitragsersteller
 27.11.2011, 15:06

Betriebsrat nein ,im AV nicht enthalten ,

Maximilian112  27.11.2011, 15:14
@meinalt

Eine Möglichkeit hat @Anton96 aufgezeigt. Der AG kann zwar die Arbeitszeit von Mo-Sa verteilen, aber bei 40 Stunden ist Schluß. Wenn es immer mehr als 40 Stunden sein sollten dann geht es nur über eine Änderung des Arbeitsvertrages. Dieser brauchst Du nicht zuzustimmen.

Hexle2  27.11.2011, 15:32
@Maximilian112

Genau in solche Firmen gehört unbedingt ein Betriebsrat. Wenn nicht vorhanden, dann gründen. Gewerkschaft hilft in solchen Fällen auch

DerCAM  28.11.2011, 03:06
@Maximilian112

Gesetzlich ist nicht bei 40 Wochenstunden Schluss sondern bei 48. Bei entsprechendem Ausgleich - innerhalb von einem halben Jahr duerfen durchsnittlich nicht mehr als 8 Stunden/Tag anfallen - waeren es sogar bis zu 60. Siehe hierzu ArbZG Paragraf 3.

Hiervon darf aber unter bestimmten Bedingungen abgewichen werden. In welchen Faellen dies erlaubt ist, regeln die weiteren Bestimmungen des ArbZG, besonders der Paragraf 7.

Maximilian112  28.11.2011, 12:59
@DerCAM

Da hast Du schon Recht. Aber in seinem AV stehen 40 Stunden. Und da bedarf es einer Änderungskündigung.

DerCAM  29.11.2011, 01:30
@Maximilian112

Darum schrieb ich auch "gesetzlich". Ob hier arbeitsvertraglich eine 40 Stunden Woche vereinbart wurde oder nicht, geht aus der Angabe "Ich arbeite im Schichtbetrieb Mo -Fr = 40 Stunden" nicht eindeutig hervor.

Wenn möglich solltest du mir einem Fachanwalt für Arbeitsrecht mal reden, der kann dich rechtsverbindlich berate, alternativ ist auch die Gewerkschaft ein guter Ansprechpartner. Du musst ja nicht gleich Klagen aber eine Rechtsberatung scheint mir schon angebracht.

Maximilian112  27.11.2011, 15:17

und überlegt, ob ein BR zu gründen wäre.

Wenn du das in deiner Firma nun eingeführt wird, kannst du nicht nein sagen. Das wäre ein Kündigungsgrund.

Anton96  27.11.2011, 15:03

Da wäre zunächst einmal zu Prüfen ob es einen Betriebsrat gibt, wen nicht muss jede neuer Regelung mit jedem einzelnen Mitarbeiter vertraglich vereinbart werden. Einseitig kann ein Arbeitsvertrag nicht geändert werden es bedarf immer der Zustimmung beider Seiten, Möglich wäre eine Änderungskündigung, nur ist Fraglich ob die einer Überprüfung durch ein Arbeitsgericht stand hält.