Beifahrer stößt Tür gehen parkendes Auto?
Hallo, war gestern als Fahrer unterwegs und als wir nach Hause fahren wollten und die Beifahrerin eingestiegen ist hat sie die Tür leicht ans parkende Auto gedrückt. Wo ein kleiner Kratzer ist.
haben natürlich direkt zivilrechtlich die Personalien ausgetauscht und wollen das privat klären. Meine Frage , muss ich als Fahrer Iwas zahlen ? Obwohl ich nichts gemacht habe oder geht das auf die Kosten der Beifahrerin ?
7 Antworten
Das geht zu Lasten deiner KFZ-Haftpflicht. An diese kann sich der Geschädigte jederzeit wenden und Regulierung fordern, egal was ihr untereinander geklärt habt.
Du hast gegen den Schädiger einen Schadenersatz-Anspruch wenn der Beitrag deiner KFZ-Haftpflicht steigen sollte oder du den Schaden aus eigener Tasche bezahlst.
Der Beifahrer ist in der Haftpflicht. Falls er eine Haftpflichtversicherung (keine Auto-HP) hat, zahlt die. Ansonsten muss er selbst blechen.
Foto machen, bei Versicheruung einreichen, reparieren lassen.
Der Fahrer hat nichts damit zu tun, falls er nicht selbst einen Kratzer am Auto hat und selbst die Reparatur einfordert.
Falsch.
Schaden mit dem Fahrzeug verursacht -> KFZ-Haftpflicht.
Mit der Privathaftpflicht der Person, welche den Schaden verursacht hat, hat dies nichts zu tun.
Ein- und Aussteigen gehören zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines KFZs, ergo Benzinklausel, ergo keine Leistungspflicht der privaten Haftpflicht
JEDOCH
gibt es Haftpflichtversicherer die im Premium-Tarif diese Schäden als Beifahrer oder beim Be- und Entladen tragen. Ob der Beifahrer so einen hat, wissen wir nicht.
Jedoch ist gegenüber dem Geschädigten immer die KFZ-Haftpflicht des schädigenden Fahrzeugs haftbar.
Da mit dem KFZ verursacht -> Haftpflicht vom KFZ springt ein.
Je nachdem wie teuer der Schaden ist macht es Sinn das der Schaden von dem Verursacher (Beifahrer) selbst getragen wird. Ansonsten bleibt der Fahrzeugeigentümer auf der Höherstufung (Verlust vom SF-Rabatt) sitzen.
Der Fahrer ist verantwortlich für alle Schäden die durch das Fahrzeug und deren Nutzung entstehen. Somit ist er haftbar.
Vor jedem Aussteigen müssen die Insassen genau aufgeklärt werden worauf Sie zu achten haben.
Ausnahme werden der Mitfahrer absichtlich den Schaden verursacht.
Das ist ja damit gemeint.
Das ist ja damit gemeint.
Also ich würde dir empfehlen mit der Beifahrerin zu reden und sie es bezahlen lassen. Also am besten im netten Bereich klären, aber sie hat den Schaden ja schließlich verursacht.
Würde ich auch so machen! Du kannst ja in dem Sinne nichts dafür! Hat sie dir angeboten, die Kosten zu übernehmen?
Wenn ja dann soll sie es auf jeden Fall übernehmen. Und wenn nicht Versuch es ihr nahe zubringen.
Falsch.
Nicht der Fahrer ist "haftbar" sondern die KFZ-Haftpflichtversicherung springt ein. Der Versicherungsnehmer kann aber eine völlig andere Person als der Fahrer sein.